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Krankenverischerung für AE nach bewilligtem Visum zur FZF (Gelesen: 432 mal)
Themen Beschreibung: Ist eine befristete Reisekrankenversicherung (12 Monate) ausreichend für Erteilung AE.
Daveman
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28.01.2025 um 10:12:37
 
Moin zusammen,

tut mir Leid, wenn es die Frage schon gab. Ich hab leider hier im Forum verschiedene Angaben gefunden.

Folgendes Szenario: Meine Frau (Eswatini Staatsangehörige) und ich (Deutscher) haben im Dezember standesamtlich in Dänemark geheiratet und im Januar das nationale Visum zur FZF beantragt. Das wurde jetzt auch bewilligt, als Krankenversicherungsschutz haben wir eine Incomingversicherung über 90 Tage bei Dr Walter abgeschlossen. So weit so gut.

Meine Frage bezieht sich auf den Krankenversicherungsschutz für die Erteilung einer AE durch die Ausländerbehörde. Ich (Student) bin noch privat familienversichert und komme somit bis zum Ende des Studiums nicht in die GKV. Eine Familienversicherung ist somit nicht möglich.

Nach Telefonaten mit mehreren Vertretern diverser GKV kann meine Frau nicht in die GKV eintreten außer sie studiert oder arbeitet oberhalb der Minijobgrenze. Sie möchte auch gern arbeiten (Bachelor in DE anerkannt), aber vielleicht nicht direkt in den ersten drei Monaten.

Reicht eine auf 12-24 Monate befristete Krankenversicherung für ausländische Gäste (wie z.B. Dr Walter Provisit Germany) aus, um eine meinetwegen auch auf 12 Monate befristete AE zu erhalten. Das würde uns etwas Zeit verschaffen einen Job für sie zu finden.

Auf der Website von Dr Walter heißt es zwar

"Mit Provisit Germany erhalten Besucher eine maßgeschneiderte Versicherungslösung, die den Visumsvorschriften der Ausländerämter entspricht."

Aber bei Nachfrage konnten mir die Mitarbeiter keine zufriedenstellende Auskunft geben.

Vielen Dank für eurer Mühe und sorry wenn das eine dumme Frage ist.

LG Dave
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Aras
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Antwort #1 - 28.01.2025 um 10:17:39
 
Nein, sie braucht eine Krankenvollversicherung. Das sind diese zeitlich befristeten Versicherungen nicht.

Sie sollte eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 AufenthG mit mehr als einem Jahr Gültigkeit beantragen. Dann ist sie auch versicherungspflichtig. Siehe § 5 Abs. 11 SGB V.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #2 - 28.01.2025 um 10:19:18
 
Daveman schrieb am 28.01.2025 um 10:12:37:
Reicht eine auf 12-24 Monate befristete Krankenversicherung für ausländische Gäste (wie z.B. Dr Walter Provisit Germany) aus, um eine meinetwegen auch auf 12 Monate befristete AE zu erhalten. Das würde uns etwas Zeit verschaffen einen Job für sie zu finden.

Nein, i.d.R. steht in all diesen Versicherungen das sie nicht mehr gelten wenn der "Gast" seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nimmt! Durch FZV und Zuwanderung nimmt deine Frau aber Wohnsitz in D!

Hier geht meiner M nur eine PKV
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Daveman
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Antwort #3 - 28.01.2025 um 10:23:00
 
Aras schrieb am 28.01.2025 um 10:17:39:
Sie sollte eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 AufenthG mit mehr als einem Jahr Gültigkeit beantragen. Dann ist sie auch versicherungspflichtig. Siehe § 5 Abs. 11 SGB V.


Danke für die Antwort. Das heißt wir stellen den Antrag ohne Nachweis einer Krankenversicherung und dann kann sie in eine GKV eintreten? Das erschließt sich mir noch nicht ganz.
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Daveman
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Antwort #4 - 28.01.2025 um 10:24:23
 
deerhunter schrieb am 28.01.2025 um 10:19:18:
Hier geht meiner M nur eine PKV


Okay, danke für die Antwort. Basic Tarif wahrscheinlich.
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Antwort #5 - 28.01.2025 um 10:35:35
 
Wieso soll nur eine PKV möglich sein? Wenn sie eine AE für mehr als ein Jahr bekommt ist sie versicherungspflichtig. Wie will sie dann in die PKV rein?

Zumal GKV + Pflegeversicherung ca. 250€ p.M. kostet und Basis Tarif da wesentlich teurer ist, ca. 1000€ p.M.

Außerdem kann es sein, dass es richtig schwer werden kann nach PKV Mitgliedschaft in die GKV zu wechseln.

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Antwort #6 - 28.01.2025 um 10:35:40
 
Wird sie Bürgergeld beantragen? Möglicherweise könnte sie dann da drüber versichert sein.

Schon mal nachgefragt, ob Du aus der Familienversicherung bei Deinen Eltern rausgehen kannst und Dich als Student selber versichern kannst (das kostet nicht die Welt) und Deine Frau dann bei Dir familienversichert sein kann?
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Antwort #7 - 28.01.2025 um 10:42:33
 
Aras schrieb am 28.01.2025 um 10:35:35:
Wieso soll nur eine PKV möglich sein? Wenn sie eine AE für mehr als ein Jahr bekommt ist sie versicherungspflichtig. Wie will sie dann in die PKV rein?




Ich dachte sie bekommt die AE nur wenn sie den KV Schutz nachweist. Weißt du wie das praktisch abläuft? Wir können ja nicht die AE ohne KV Schutz beantragen und dann erst in die KV eintreten, oder ist das möglich?

Darf sie denn innerhalb der ersten drei Monate mit dem nationalen Visum schon arbeiten?
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Daveman
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Antwort #8 - 28.01.2025 um 10:45:42
 
lottchen schrieb am 28.01.2025 um 10:35:40:
Wird sie Bürgergeld beantragen? Möglicherweise könnte sie dann da drüber versichert sein.

Schon mal nachgefragt, ob Du aus der Familienversicherung bei Deinen Eltern rausgehen kannst und Dich als Student selber versichern kannst (das kostet nicht die Welt) und Deine Frau dann bei Dir familienversichert sein kann?


Bürgergeld würden wir eigentlich gerne vermeiden.

Wie gesagt ich komme nicht in die GKV rein weil ich für die Dauer meines Studiums privat versichert sein muss. Und die Familienbeiträge für Ehepartner in der PKV sind schon ordentlich. Außerdem gibt es da 3-6 Monatsfristen, die man Mitglied sein muss bevor man jemand familienversichern kann.
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lottchen
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Antwort #9 - 28.01.2025 um 11:11:50
 
Daveman schrieb am 28.01.2025 um 10:42:33:
Ich dachte sie bekommt die AE nur wenn sie den KV Schutz nachweist.
Und die KV bekommt sie nur wenn sie eine AE hat....Das ist immer das Henne-Ei-Problem, was gelöst werden muss.

Daveman schrieb am 28.01.2025 um 10:42:33:
Darf sie denn innerhalb der ersten drei Monate mit dem nationalen Visum schon arbeiten?

Ja, darf sie.


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Antwort #10 - 28.01.2025 um 11:14:11
 
Sie wird die AE ohne Krankenversicherung bekommen, weil in der Regel auf die Lebensunterhaltssicherung, was KV einschließt, verzichtet wird. Wichtig ist nur, dass die AE für mehr als 1 Jahr erteilt werden muss. Also achte darauf und falls die Behörde für ein Jahr erteilen will, dann weise darauf hin dass du mehr als ein Jahr brauchst. Also bspw. Ein Jahr und eine Woche. Denen wird kein Zacken aus der Krone brechen.

Normalerweise wird für drei Jahre erteilt.

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« Zuletzt geändert: 28.01.2025 um 11:25:57 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 28.01.2025 um 13:04:56
 
Aras schrieb am 28.01.2025 um 11:14:11:
Sie wird die AE ohne Krankenversicherung bekommen, weil in der Regel auf die Lebensunterhaltssicherung, was KV einschließt, verzichtet wird.

Das weiß nur nicht jede AHB bzw. Sie ignoriert es. Bei meinem Ex-Mann wollten die auch sehen, dass er versichert ist bevor er die AE bekommen hat. Die KV hatte mir damals einen Zweizeiler gegeben: Wenn er die AE hat darf er mit in meine Familienversicherung.
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Antwort #12 - 28.01.2025 um 13:45:29
 
Trotzdem gibt es doch immernoch eine KV Pflicht in D selbst wenn es für die AE nicht notwendig ist oder ?

Rein praktisch denke ich kann es sinnvoll sein hier tatsächlich einen Job über der Minijob Grenze anzunehmen. Z.b. 12h/ Woche.

Denn jetzt auch in eine Privaten KV Mitglied zu werden wird Recht teuer wahrscheinlich.

Rein praktisch kann man mit dem nationalen Visum arbeiten wenn dort "Erwerbstätigkeit erlaubt" steht, was die Regel ist bei FzF Visum. Man braucht dann noch die Steuer ID, welche nach Wohnsitzanmeldung per Post zugesendet wird.

Bei meiner GKV war es total unkompliziert ohne AT möglich, einfach nur mit Wohnsitzanmeldung und Heiratsurkunde.das nationale Visum ist ja rechtlich ein Aufenthaltstitel ... Aber da hier eine Familienversicherung sowieso nicht in Frage kommt ist das unrelevant.
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Antwort #13 - 28.01.2025 um 13:46:52
 
Aras schrieb am 28.01.2025 um 11:14:11:
Sie wird die AE ohne Krankenversicherung bekommen, weil in der Regel auf die Lebensunterhaltssicherung, was KV einschließt, verzichtet wird.




Das ist neu für mich. Gibt es da einen Gesetzestext auf den man sich berufen kann, falls die Ausländerbehörde sich da nicht dran hält?

Diese Informationen finden sich auf der Seite des Landes Schleswig Holstein als erforderliche Dokumente. Da steht zwar tatsächlich keine KV dabei, aber die Behörde kann im Einzelfall auch mehr Dokumente verlangen. Also einfach versuchen im Zweifelsfall?

    Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
    Nachweis über den Bestand der Ehe oder Lebenspartnerschaft (zum Beispiel Eheurkunde)
    Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau A1 (zum Beispiel Sprachzertifikat, deutsche Schul, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse, Beleg über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs)

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
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Antwort #14 - 28.01.2025 um 13:50:26
 
roseforest schrieb am 28.01.2025 um 13:45:29:
Trotzdem gibt es doch immernoch eine KV Pflicht in D selbst wenn es für die AE nicht notwendig ist oder ?

Rein praktisch denke ich kann es sinnvoll sein hier tatsächlich einen Job über der Minijob Grenze anzunehmen. Z.b. 12h/ Woche.



Erstmal danke für die Antwort.

Ja, die Versicherungspflicht war auch bei mir im Hinterkopf.

Wenn ich das alles so lese, denke ich auch, dass ein Teilzeitjob wohl doch das sinnvollste ist, um in die GKV reinzukommen.

Nur für mich nochmal: Wir gehen nach Einreise innerhalb von 2 Wochen zum Einwohnermeldeamt zum Wohnsitz anmelden und dann kriegt sie automatisch eine SteuerID zugeschickt? Oder muss man das extra beantragen?
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