Hallo zusammen,
ich würde mich sehr über eure Ratschläge und Erfahrungen freuen.
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin in Deutschland geboren im Jahre 1980. Ich habe in Deutschland Abitur gemacht, sowie den Zivildienst. Meine Eltern haben nur die deutsche Staatsangehörigkeit, meine jetzt 20-jaehrige Tochte besitzt die Deutsche und die Filipinische Staatsangehoerigkeit. Alle haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
Im Jahre 2006 bin ich auf die Philippinen ausgewandert. Seit dem Jahr 2008 habe ich einen philippinischen Pass. Dadurch habe ich offensichtlich automatisch meine deutsche Staatsangehörigkeit verloren, da eine Beibehaltungsurkunde von mir durch Unwissen nicht beantragt worden ist.
Ich habe ein kleines Unternehmen auf den Philippinen sowie eine Frau und vier (weitere) Kinder.
Im letzten Herbst habe ich erfahren, dass meine in Deutschland lebenden Eltern schwer krank sind und dringend der Hilfe bedürfen. Ich bin daraufhin mit einem Touristenvisum erstmals nach vielen Jahren wieder nach Deutschland gereist und lebe seitdem im Haushalt meiner Eltern.
Mein Vater ist schwer krebskrank und meine Mutter dement, im Haus habe ich ein großes Chaos vorgefunden und es gibt für mich jetzt viele Dinge zu organisieren. Mittlerweile bin ich bei der Krankenversicherung beider Elternteile als Pflegeperson eingetragen.
Zum Glück hat sich das Ausländeramt meiner Heimatstadt sehr kooperativ gezeigt und mein Schengenvisum umgewandelt in einen Aufenthaltstitel für zwei Jahre, Stichwort Familienzusammenführung. Ich konnte belegen, dass meine Eltern dringend der Hilfe und Pflege bedürfen, was vor Ort sonst niemand leisten kann.
Ich konnte mich an ihrem Wohnsitz auch wieder polizeilich anmelden, möchte aber natürlich meinen Wohnsitz auf den Philippinen nicht dauerhaft völlig aufgeben, da dort meine Familie lebt.
Jetzt möchte ich die Wiedereinbürgerung beantragen, weil absehbar ist, dass meine Eltern noch lange der Hilfe bedürfen.
Zudem hätte das den Vorteil, dass meine 4 philippinischen Kinder eines Tages auch in Deutschland eine Ausbildung machen könnten.
Leider finde ich im Internet nichts, was auf eine Situation wie meine zutreffen könnte.
Ich habe das Bundesverwaltungsamt angeschrieben, aber die haben sich in ihrer Antwort für nicht zuständig erklärt, da ich meinen Wohnsitz in Deutschland und nicht im Ausland habe. Dafür sei dann die kommunale Ausländerbehörde zuständig.
Dort war ich ja bereits für meinen Aufenthaltstitel, aber bevor ich dort nun in die andere für die Wiedereinbürgerung zuständige Abteilung gehe, würde ich hier gerne erfragen, welche Voraussetzungen ich erfüllen muss für eine Wiedereinbürgerung und wie lange so etwas erfahrungsgemäß dauert.
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Antrag auf Einbürgerung und einem Antrag auf Wiedereinbürgerung?
Reicht ein deutsches Abitur als Sprachnachweis?
Und noch eine kleine Zusatzfrage:
Was bedeutet in diesem Zusammenhang eine mögliche
Rückkehrhilfe oder „Wiedereingliederung“?
Gibt es offizielle Programme oder Unterstützungsangebote, die ich in Anspruch nehmen könnte?
Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und euer Schwarmwissen!

Beste Grüße
shopkeeper