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Ein Brief von RP Darmstadt (Gelesen: 406 mal)
Lou_belle
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ein Brief von RP Darmstadt
27.01.2025 um 11:53:22
 
Hallo liebe Community,

ich habe am 02.01 einen Brief erhalten, vom RP Darmstadt.


-ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Einbürgerung/en beabsichtigt ist/sind. Die Gebühr für Einbürgerungen beträgt gem. § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in der derzeit geltenden Fassung 255,-- Euro pro Antragsteller bzw. 51,-- Euro für miteinzubür-gernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte. Daher wird die Gebühr im vorliegenden Fall auf insgesamt 255,-- Euro festgesetzt.
Da Sie zur Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages bereits einen Betrag in gleicher Höhe geleistet haben, sind die entstandenen Kosten beglichen. Ihre Einbürgerungsurkun-de/n werde ich ausfertigen und an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder den Kreisausschuss Ihres Landkreises übersenden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Einbürge-rungsurkunde/n dort frühestens in 14-Tagen eintreffen wird/werden!
Von dort erhalten Sie weitere Nachricht über den Termin zur Aushändigung der Urkunde/n.
Bis dahin bitte ich von Rückfragen abzusehen.
Die Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Eine Aushändigung erfolgt nicht, wenn Tatsachen bekannt werden, die einer Einbürgerung entgegenstehen.-


Ich bin sehr ungeduldig und meine Frage ist, ob jemand die selbe Erfahrung gemacht hat und wie lange es tatsächlich gedauert hat, bis man einen Termin bekommen hat bei der  Einbürgerungs Behörde, bezüglich der übergebe der Urkunde.

Ich danke euch im Voraus und freue mich auf eure Hilfe und Rückmeldung Zwinkernd

Schöne Grüße
Lou
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dilzwd765
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.01.2025 um 12:38:24
 
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reinhard
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Antwort #2 - 27.01.2025 um 13:09:25
 
Dass Du ungeduldig bist, ist verständlich.

Aber zur Zeit hat die Behörde sehr viel zu tun. Freu Dich, dass es klappt. Und später spielt es für Dich keine Rolle mehr, ob Du die Ukrunde einen Monat früher oder später bekommen hast.
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Lou_belle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.01.2025 um 13:58:00
 
Danke für die Rückmeldung

Aber für mich spiel es wohl leider eine große Rolle. Ich bin aktuell schwanger und werde das Kind Ende März bekommen.
Mein Reisepass ist abgelaufen (ist bei den Behörden schon bekannt)
und mache mir Gedanken der Anmeldung der Geburtsurkunde.
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lottchen
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Antwort #4 - 27.01.2025 um 14:21:08
 
Dann ruf doch mal bei Deiner Stadt/Gemeinde/Bürgeramt an und frage nach ob die Urkunde schon angekommen ist. Wenn Du erklärst warum es in Deinem Fall wichtig ist, sie baldmöglichst in der Hand zu halten, ist man vielleicht so freundlich nachzuschauen und Dir einen zeitnahen Abholtermin zu geben.

Möglicherweise macht gerade Deine Stadt/Gemeinde richtige Übergabefeiern und sammelt die eintreffenden Urkunden und gibt sie dann zu einem gemeinsamen Termin aus. Das wäre für Dich natürlich ungünstig.
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SimonB
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Antwort #5 - 27.01.2025 um 14:59:56
 
Lou_belle schrieb am 27.01.2025 um 13:58:00:
Ich bin aktuell schwanger und werde das Kind Ende März bekommen.

Der Brief vom RP ist schon fast 1 Monat alt. Bis zur Geburt sind es voraussichtlich noch 2 Monate.
Je nachdem  könnte die Einladung zur Aushändigung der Urkunde schon bald/gleich ankommen.
Selbstverständlich könntest du deiner EBH jetzt auch mitteilen, dass du hochschwanger bist und gern auf eine evtl. gemeinsame Feier verzichtest. Man möge bitte Rücksicht nehmen und dir die Urkunde schnellstmöglich aushändigen, weil auch der Pass schon ungültig ist.
Bis der deutsche Pass/Ausweis kommt, dauert wahrscheinlich mehrere Wochen. Den Antrag musst du bei der Meldebehörde stellen.

Lou_belle schrieb am 27.01.2025 um 13:58:00:
und mache mir Gedanken der Anmeldung der Geburtsurkunde.

Alles, was die Geburtsurkunde für dein Kind betrifft, geht sowieso erst NACH der Geburt. Die Geburt wird vom KH oder von der Stelle, wo du dein Kind zur Welt bringst, an das Standesamt gemeldet. Du erhältst zunächst eine Bescheinigung über die Geburt. Damit kannst du dann beim Standesamt einen Termin für die Geburtsurkunde machen.

Alles Gute für dich und das Kind!


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Aras
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Antwort #6 - 27.01.2025 um 15:04:53
 
SimonB schrieb am 27.01.2025 um 14:59:56:
Bis der deutsche Pass/Ausweis kommt, dauert wahrscheinlich mehrere Wochen. Den Antrag musst du bei der Meldebehörde stellen.

Dann beantragt man einen vorläufigen Perso für 10 €.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #7 - 27.01.2025 um 16:16:04
 
Ich glaube es geht um die Staatsbürgerschaft des Kindes. Wenn die TE bis zur Geburt des Kindes ihre Einbürgerungsurkunde nicht in der Hand hält befürchtet sie dass das Kind nicht deutsch ist.
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Lou_belle
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Antwort #8 - 27.01.2025 um 16:53:47
 
Ich werde mal meine Sachbearbeiterin ein E-Mail schreiben und nachfragen.
Vielen Dank für die antworten!
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Lou_belle
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Antwort #9 - 27.01.2025 um 17:00:02
 
lottchen schrieb am 27.01.2025 um 16:16:04:
Ich glaube es geht um die Staatsbürgerschaft des Kindes. Wenn die TE bis zur Geburt des Kindes ihre Einbürgerungsurkunde nicht in der Hand hält befürchtet sie dass das Kind nicht deutsch ist.




Mein Verlobter ist Deutscher. Es geht darum, dass wenn das Kind auf die Welt kommt und die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragt, dann muss man sich Ausweisen können.
Mit einem abgelaufenen Reisepass ist es leider nicht möglich.
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Aras
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Antwort #10 - 27.01.2025 um 17:17:10
 
Was spricht dagegen, einen neuen Reisepass von dem anderen Staat zu beschaffen?

Ansonsten gibst halt den alten Reisepass der Behörde. Mach dir deswegen nicht soviele Gedanken. Wichtiger ist deine Geburtsurkunde, seine Geburtsurkunde und eure Eheurkunde oder Vaterschaftsanerkennung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #11 - 27.01.2025 um 17:24:24
 
Lou_belle schrieb am 27.01.2025 um 17:00:02:
und die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragt, dann muss man sich Ausweisen können.

Ja, stimmt. Du kannst dich ausweisen. Du hast sicher auch noch einen eAT, den ungültigen Pass, deinen dt. Verlobten und die Geburtsbescheinigung für das Kind.
Dass du die Mutter bist, wird das Standesamt nicht bezweifeln.

Dein Ängste halte ich für übertrieben.
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cari2016
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.01.2025 um 15:13:41
 
Hallihallo,
würde auch empfehlen etwas zu entspannen, da das Kind aufgrund des Vaters ja sowieso deutsch sein wird. Alle Leistungen (Krankenversicherung, Kindergeld, Elterngeld) werden auch bewilligt, wenn die Geburt aufgrund fehlender Dokumente nicht gleich beurkundet werden kann. Das Standesamt gibt dann im schlimmsten Fall eine "Bescheinigung über Zurückstellung der Beurkundung" aus.  Elterngeld kann rückwirkend für 3 Monate vor Antragsstellung ausbezahlt werden, Kindergeld sogar 6 Monate rückwirkend. Also, nicht stressen lassen.

Grüße,
Cari2016
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