Hallo liebe Community,
ich habe am 02.01 einen Brief erhalten, vom RP Darmstadt.
-ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Einbürgerung/en beabsichtigt ist/sind. Die Gebühr für Einbürgerungen beträgt gem. § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in der derzeit geltenden Fassung 255,-- Euro pro Antragsteller bzw. 51,-- Euro für miteinzubür-gernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte. Daher wird die Gebühr im vorliegenden Fall auf insgesamt 255,-- Euro festgesetzt.
Da Sie zur Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages bereits einen Betrag in gleicher Höhe geleistet haben, sind die entstandenen Kosten beglichen. Ihre Einbürgerungsurkun-de/n werde ich ausfertigen und an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder den Kreisausschuss Ihres Landkreises übersenden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Einbürge-rungsurkunde/n dort frühestens in 14-Tagen eintreffen wird/werden!
Von dort erhalten Sie weitere Nachricht über den Termin zur Aushändigung der Urkunde/n.
Bis dahin bitte ich von Rückfragen abzusehen.
Die Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Eine Aushändigung erfolgt nicht, wenn Tatsachen bekannt werden, die einer Einbürgerung entgegenstehen.-
Ich bin sehr ungeduldig und meine Frage ist, ob jemand die selbe Erfahrung gemacht hat und wie lange es tatsächlich gedauert hat, bis man einen Termin bekommen hat bei der Einbürgerungs Behörde, bezüglich der übergebe der Urkunde.
Ich danke euch im Voraus und freue mich auf eure Hilfe und Rückmeldung
Schöne Grüße
Lou