Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung der Tochter mit ausländerischer Staatsangehörigkeit (Gelesen: 134 mal)
Carlos Delgado
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 71
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung der Tochter mit ausländerischer Staatsangehörigkeit
26.01.2025 um 09:43:49
 
Hallo Community,

meine Frau und unsere Tochter sind mit einem Visa auf Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen.
Für meine Tochter habe ich die Vaterschaft anerkannt,
danach die Mutter geheiratet.
Welche Schritte muss ich nun einleiten, damit meine Tochter
- hier in D bleiben kann ( wir wohnen in einem gemeinsamen Haushalt)
- einen deutschen Paß bekommt

Ergänzend:
Die Ausfertigung der deutschen Geburtsurkunde kann - so die Standesbeamte - bis zu einem Jahr dauern.
Eine Aufenthaltserlaubnis für meine Frau wird/ist beantragt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 485

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung der Tochter mit ausländerischer Staatsangehörigkeit
Antwort #1 - 26.01.2025 um 09:48:31
 
Mit der deutschen Geburtsurkunde kann dann ein Pass beantragt werden und gut.

Warum das jetzt 1 Jahr dauern soll wäre für mich eher die Frage.

Tatsächlich könnte es aber auch ausreichen die ausländische Geburtsurkunde zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung beim Bürgerbüro vorzulegen um so den Pass beantragen zu können. Denn rechtlich dürfte das Kind ja mit der VA Anerkennung nun deutsch sein.

Auch von mir nochmal glückwunsch 👍 finde es toll dass du es durchgezogen hast. Ich hatte ja schon vor Monaten gesagt dass es eigentlich klappen muss und du weiter machen sollst
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.508

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung der Tochter mit ausländerischer Staatsangehörigkeit
Antwort #2 - 26.01.2025 um 14:06:38
 
Es gibt ja kein Problem, dass Deine Tochter nicht in Deutschland bleiben dürfte. Sie ist ja deutsch, insofern darf sie immer in Deutschland bleiben.

Nur mit Geburtsurkunde und Pass dauert es anscheinend länger. Frag doch mal nach, ob die Geburtsurkunde nächste Woche ausgestellt werden kann – und wenn nicht, warum nicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema