Ein schriftlicher Antrag sollte unterschrieben sein. Ich würde gerne "müsste" schreiben, aber es gibt so Sachen wie, wenn man den Antrag per Post schickt und man handschriftlich seinen Namen als Absender auf den Briefumschlag geschrieben hat, dann wäre das ausreichend genug um das als Unterschrift zu werden. Aber das ist mal wieder super nervig zu argumentieren, und warum kann man es nicht einfach unterschreiben?
Also solltest du es Unterschreiben.
Die Nutzung dieser Formblätter zur Beantragung der Einbürgerung müssten gesetzlich bestimmt sein, damit man diese auch zwingend nutzen muss. Z.B. muss man für BaFöG Leistungen die gesetzlich vorgesehenen Antragsformulare nutzen. § 46 Abs. 2 S. 2 BaFöG lautet:
Zitat:Die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen sind auf den Formblättern anzugeben, soweit solche vorgesehen sind.
An so einer ähnlichen Regelung fehlt es aber im Staatsangehörigkeitsgesetz. Die Formblätter sind somit nur ein "Angebot".
Insbesondere fehlt es an einer Formvorschrift für den Einbürgerungsantrag, die besagt, dass die Unterschrift des Antragsstellers beglaubigt sein muss. Kannst aber die Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen. Das Bürgerbüro könnte das auch beglauben, wird das aber wahrscheinlich verweigern.
Ich habs in Krefeld beim Bürgerbüro versucht, hab dann sogar Streit gehabt mit der Sachbearbeiterin weil die keine Gesetzesgrundlage für die Arbeitsverweigerung mir als Antwort gab und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht weil ich von der Sachbearbeiterin als dumm bezeichnet wurde. Hab dann die Abteilungsleiterin gesprochen, ihr die hastig formulierte Beschwerde in die Hand gegeben, gesagt ich bestehe nicht auf die Dienstaufsichtsbeschwerde, will aber eine Antwort haben wieso es nicht beglaubigt werden kann und sie solle das doch bitte mit ihrer Mitarbeiterin klären dass man mit einem Bürger so nicht sprechen kann. Die Antwort lautete, dass die Behörde keine Unterschrift auf "Teilerklärungen" beglaubigen könne. Imho Quatsch.
Wahrscheinlich hätte es ausgereicht, wenn ich die Seite mit der Loyalitätserklärung vorher mitm pdf editor bearbeitet hätte, und den Satz mit dem Verweis auf die Beglaubigung durch die Einbürgerungsbehörde gelöscht hätte. Die Sachbearbeiterin hätte wahrscheinlich nicht gewusst zu was diese Erklärung gehört und dann vermutlich die Arbeit stumpf durchgezogen.
Man kann den Antrag auch formlos stellen.
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Einbürgerung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Papierstraße 1
12345 Berlin
So ein Schreiben + Unterschrift würde genügen.
Ist aber natürlich doof für die Behörde, weil die ja wieder alle Infos brauchen, die auch auf dem Formular abgefragt werden. Also würde es zu Verzögerungen kommen, was du ja auch nciht willst.