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Keinen Termin. Einbürgerungsantrag per Post? (Gelesen: 344 mal)
joe_rain
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Keinen Termin. Einbürgerungsantrag per Post?
23.01.2025 um 13:48:19
 
Moin zusammen,

ich lese seit ein paar Tagen hier mit und bin sehr dankbar für all die hilfreichen Infos!

Ich habe im September einen Termin zur Antragabgabe beantragt und seitdem versucht, per E-Mail, Telefon und Kontaktformular die Behörde zu erreichen – leider ohne Erfolg.  weinend

Deshalb habe ich beschlossen, die Bewerbung per Post zu schicken. Auf dem "Antrag auf Einbürgerung" Formular steht, dass ich es erst bei der Antragabgabe unterschreiben soll, und unten heißt es:

„Die vorstehende(n) Unterschrift(en) wurde(n) vor mir vollzogen. Dies wird hiermit amtlich beglaubigt.

Siegel

Fachbereich Sachgebiet
Einbürgerung
Öffentliche Ordnung
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag

Unterschrift“


Ich hoffe, dass ihr mir bei den folgenden Fragen helfen können:

1. Ich habe in einem  Reddit-Thread  gelesen, dass ein Antrag ohne Unterschrift möglicherweise als ungültig betrachtet wird. Stimmt das?
2. Reicht es aus, wenn ich die Unterschrift im Bürgeramt beglaubigen lasse, damit die Einbürgerungsbehörde das akzeptiert?
3. Falls ja, könnte es ein Problem sein, dass im Formular bereits „Fachbereich Sachgebiet Einbürgerung“ für die Beglaubigung vorgesehen ist?
4. Soll ich den Antrag per Einschreiben Einwurf oder Einschreiben (Auslieferung gegen Empfangsbestätigung) senden?


Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 23.01.2025 um 14:16:40
 
Letztlich ist es egal.

Ich würde es unterschreiben und als normalen Brief hinschicken. Dann ist der Antrag gestellt.

Im Begleitbrief um einen Termin bitten und zusagen, dann nochmal zu unterschreiben.

Es dauert, weil einfach seit Juni 2024 dreimal bis fünfmal so viele Anträge kommen wie jetzt. Dass Du hinten in der Schlange stehst, kannst Du mit keinem Trick ändern.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 23.01.2025 um 14:22:18
 
1. Auf Reddit sind viele Laien unterwegs. Vor allem, weil das auch nicht das "Fach"-Subreddit ist, das wäre eher /germancitizenship. Nein, es gibt kein Unterschriftserfordernis. Es gibt gar kein gesetzliches Formerfordernis für den Einbürgerungsantrag. Es gibt aber keinen Grund das nicht zu unterschreiben, das sorgt nur für Fragen und Unsicherheiten.

Die Unterschrift ist dennoch sinnvoll, weil man ja u.a. die Loyalitätserklärung abgeben muss, dazu belehrt wird, usw. Da macht die Unterschriftenabgabe im Beisein der Behörde sinn. Aber das kann man eben auch im Laufe des Verfahrens machen.

2. Ja. Jemand hier im Forum hat das auch schon beim Notar machen lassen. Wenn die Behörde ein Problem damit hat, kann sie dich wiegesagt vorladen damit du das noch einmal dort machst.

3. Nein

4. Du möchtest wissen dass es angekommen ist und wann es angekommen ist. Sollte bei beidem möglich sein.

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 23.01.2025 um 15:05:50
 
Ein schriftlicher Antrag sollte unterschrieben sein. Ich würde gerne "müsste" schreiben, aber es gibt so Sachen wie, wenn man den Antrag per Post schickt und man handschriftlich seinen Namen als Absender auf den Briefumschlag geschrieben hat, dann wäre das ausreichend genug um das als Unterschrift zu werden. Aber das ist mal wieder super nervig zu argumentieren, und warum kann man es nicht einfach unterschreiben?

Also solltest du es Unterschreiben.

Die Nutzung dieser Formblätter zur Beantragung der Einbürgerung müssten gesetzlich bestimmt sein, damit man diese auch zwingend nutzen muss. Z.B. muss man für BaFöG Leistungen die gesetzlich vorgesehenen Antragsformulare nutzen. § 46 Abs. 2 S. 2 BaFöG lautet:

Zitat:
Die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen sind auf den Formblättern anzugeben, soweit solche vorgesehen sind.


An so einer ähnlichen Regelung fehlt es aber im Staatsangehörigkeitsgesetz. Die Formblätter sind somit nur ein "Angebot".

Insbesondere fehlt es an einer Formvorschrift für den Einbürgerungsantrag, die besagt, dass die Unterschrift des Antragsstellers beglaubigt sein muss. Kannst aber die Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen. Das Bürgerbüro könnte das auch beglauben, wird das aber wahrscheinlich verweigern.
Ich habs in Krefeld beim Bürgerbüro versucht, hab dann sogar Streit gehabt mit der Sachbearbeiterin weil die keine Gesetzesgrundlage für die Arbeitsverweigerung mir als Antwort gab und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht weil ich von der Sachbearbeiterin als dumm bezeichnet wurde. Hab dann die Abteilungsleiterin gesprochen, ihr die hastig formulierte Beschwerde in die Hand gegeben, gesagt ich bestehe nicht auf die Dienstaufsichtsbeschwerde, will aber eine Antwort haben wieso es nicht beglaubigt werden kann und sie solle das doch bitte mit ihrer Mitarbeiterin klären dass man mit einem Bürger so nicht sprechen kann. Die Antwort lautete, dass die Behörde keine Unterschrift auf "Teilerklärungen" beglaubigen könne. Imho Quatsch.

Wahrscheinlich hätte es ausgereicht, wenn ich die Seite mit der Loyalitätserklärung vorher mitm pdf editor bearbeitet hätte, und den Satz mit dem Verweis auf die Beglaubigung durch die Einbürgerungsbehörde gelöscht hätte. Die Sachbearbeiterin hätte wahrscheinlich nicht gewusst zu was diese Erklärung gehört und dann vermutlich die Arbeit stumpf durchgezogen.

Man kann den Antrag auch formlos stellen.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Einbürgerung.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Papierstraße 1
12345 Berlin


So ein Schreiben + Unterschrift würde genügen.

Ist aber natürlich doof für die Behörde, weil die ja wieder alle Infos brauchen, die auch auf dem Formular abgefragt werden. Also würde es zu Verzögerungen kommen, was du ja auch nciht willst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #4 - 23.01.2025 um 15:18:44
 
joe_rain schrieb am 23.01.2025 um 13:48:19:
1. Ich habe in einem  Reddit-Thread  gelesen, dass ein Antrag ohne Unterschrift möglicherweise als ungültig betrachtet wird. Stimmt das?

Ich meine, das stimmt nicht. Du solltest deinen Antrag auf jeden Fall unterschreiben. Unterschrift vor Ort ist kein Muss.

joe_rain schrieb am 23.01.2025 um 13:48:19:
2. Reicht es aus, wenn ich die Unterschrift im Bürgeramt beglaubigen lasse, damit die Einbürgerungsbehörde das akzeptiert?

Das halte ich für übertrieben.

joe_rain schrieb am 23.01.2025 um 13:48:19:
4. Soll ich den Antrag per Einschreiben Einwurf oder Einschreiben (Auslieferung gegen Empfangsbestätigung) senden?

Per Einwurf-Einschreiben dürfte genügen.

Zigtausende Antragsteller haben ihren Antrag ohne vorherigen Termin gestellt. Haben alles notwendige selbst unterschrieben und selbst entweder gegen Empfangsbestätigung persönlich abgegeben oder per Einschreiben zugestellt oder in den Hausbriefkasten gesteckt.
Ich weiß zwar nicht von allen, aber doch von mehr als 20, die ihren Antrag selbst per Einwurf-Einschreiben an die ABH schickten.
Kein Antrag war ungültig. Einige wurden kontaktiert, weil noch ein Nachweis für xy fehlte. Immer kam eine Eingangsbestätigung.
Mehr als 12 sind inzwischen eingebürgert.


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joe_rain
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Antwort #5 - 24.01.2025 um 10:30:22
 
Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten! Ihre Unterstützung ist wirklich wertvoll.

Ich werde das Antragsformular einfach unterschreiben und in das Begleitbrief schreiben, dass ich die Einbürgerung beantrage. Ich werde auch erwähnen, dass ich das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular zusammen mit allen geforderten Dokumenten beigefügt habe. Außerdem werde ich um einen Termin zur persönlichen Unterzeichnung der erforderlichen Dokumente bitten. Ich werde auch darum bitten, mir eine Empfangsbestätigung zu schicken.

Sobald mein handgeschriebener Lebenslauf fertig ist, werde ich alles per Einschreiben verschicken.

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SimonB
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Antwort #6 - 24.01.2025 um 11:08:05
 
joe_rain schrieb am 24.01.2025 um 10:30:22:
Ich werde auch erwähnen,

Was alles in deinem Einschreibe-Brief enthalten ist, findet die EBH selbst. Dein Begleitbrief kann ja unten den Hinweis auf "Anlage" haben.
Das selbst im Text nochmal zu erwähnen, halte ich für übertrieben.

joe_rain schrieb am 24.01.2025 um 10:30:22:
Außerdem werde ich um einen Termin zur persönlichen Unterzeichnung der erforderlichen Dokumente bitten.

Warum? Damit erreichst du evtl. nur, dass alles auf dem Stapel landet, bei denen noch ein "Beratungstermin" mit Unterschrift in Gegenwart eines EBH-Mitarbeiters gewünscht wird.
Das verzögert nur.

Eine Empfangsbestätigung, zB. per E-Mail, ist das mindeste, was man zunächst von dieser Behörde erwarten kann. Darum muss man auch nicht ausdrücklich bitten.
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joe_rain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 24.01.2025 um 16:19:30
 
SimonB schrieb am 24.01.2025 um 11:08:05:
Warum? Damit erreichst du evtl. nur, dass alles auf dem Stapel landet, bei denen noch ein "Beratungstermin" mit Unterschrift in Gegenwart eines EBH-Mitarbeiters gewünscht wird.
Das verzögert nur.


Reinhard hat es in der Antwort vorgeschlagen. Ich dachte, das sei wegen der Loyalitätserklärung notwendig. Aber vielleicht habe ich es falsch verstanden. Ich stimme zu, es ist wahrscheinlich besser es wegzulassen.   Danke
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SimonB
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Antwort #8 - 24.01.2025 um 17:46:45
 
joe_rain schrieb am 24.01.2025 um 16:19:30:
Reinhard hat es in der Antwort vorgeschlagen.

Ja, das hatte ich gelesen.
Wir wissen aber alle nicht, wie sich nun deine EBH bei der Antragsbearbeitung selbst organisiert. Da gibt es ziemliche Unterschiede. Dafür gibt es keine bundesweiten Vorschriften.
Es gibt auch keine Vorschrift, dass man einen handschriftlich verfassten Lebenslauf vorzulegen hat.
Aber wenn deine EBH das fordert...
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