Puncherfaust schrieb am 24.01.2025 um 11:39:22:Okay, also bei der Unzumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ging es maßgeblich darum, ob er in Deutschland Schulbildung genossen hat. Dies wäre bei deinem Mann dann nicht der Fall.
Ansonsten war dies laut 12.1.3.2.2.2. der Verwaltungsvorschriften auch unzumutbar, wenn die Person mindestens 40 Jahre alt ist, mindestens 15 Jahre nicht mehr im Heimatland lebt und sich seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufhält.
Das trifft auf deinem Mann zwar (noch) nicht zu, aber mal ganz zynisch gesagt: Wenn der Antrag irgendwann mal in Bearbeitung geht, vielleicht doch

Ansonsten ist die Ableistung des Wehrdienstes auch nach Art. 6
GG unzumutbar, wenn dieser zu einem nachhaltigen Eingriff in die bestehende und gelebte eheliche/familiäre Lebensgemeinschaft führt und bei einer typisierenden Betrachtung eine konkrete Gefährdung von deren Bestand besorgen lässt.
Nochmal ausdrücklich: Hierbei ging es stets um die Entlassung, nicht um die Passbeschaffung. Aber ich sehe keinen Grund die selben Argumente nicht auch hier zu verwenden.
Was eventuell verlangt wird ist ein Nachweis, dass von deinem Mann konkret (!) gefordert wird, dass er den Wehrdienst ableisten muss, damit er einen Pass ausgestellt bekommt. Ich weiß nicht ob man da vielleicht was einen Wisch von der Botschaft bekommen könnte.
Vielen Dank, 39 wird der nächste Monat sein (fast Glück gehabt).
Können Sie bitte ein Link/genaue Fassung zu
12.1.3.2.2.2. der Verwaltungsvorschriften geben? Ich kann es leider selbstständig nicht finden, bin zu weit Weg von Jura. Aber das ist extrem hilfreich, vielen Dank!
Zynisch gefragt (ich wollte das Thema eigentlich nie mit solchen Themen vermischen): Spielt es eine Rolle, dass wir momentan versuchen, ein Kind zu bekommen und ich mich in Behandlung in einer Kinderwunschklinik befinde?
Mit konkreten Dokumenten vom Konsulat wie: „Warum geben sie ihm keine Reisepass?“ wird es sicherlich schwierig. Sie versuchen, so zu antworten, als wäre die Prozedur ganz einfach: Man müsse sich nur in der App registrieren und dort den richtigen Status haben. Wir können uns aber nicht einmal registrieren – wegen der fehlenden Anmeldung im Inland und einer fehlenden ID-Karte. Diese konnte bisher nur mit einer Anmeldung im Inland beschafft werden; inzwischen kann man sie zwar auch im Ausland beantragen, aber dafür muss man ebenfalls in der Wehrdienst-App mit dem richtigen Status registriert sein.

Der Status in dieser App wird aber definitiv nicht korrekt sein, da die letzte Adresse in der Wehrdienst-Datenbank veraltet ist. Hinzu kommt, dass er keine gültige medizinische Untersuchung hat. Die letzte Untersuchung, die vor mehreren Jahren durchgeführt wurde, hatte ihn aufgrund einer Krankheit als untauglich für den Wehrdienst eingestuft. Dieses Gesetz (für Einstufung) wurde jedoch inzwischen aufgehoben. Es ist wahrscheinlich, dass er trotz dieser Krankheit nun wehrdiensttauglich wäre, und alle, die solche Einträge in ihren Dokumenten haben, müssen sich einer offiziellen medizinischen Untersuchung durch die Armee im Inland unterziehen.
Wir haben bereits Kontakt zu ukrainischen Anwälten aufgenommen, um eine korrekte Ablehnung vom Konsulat zu erhalten