Für meinen Geschmack ist das alles viel zu kompliziert gedacht.
Einfach einen Termin buchen/erbitten, der nach dem 19.02. liegt, aber vor Ablauf des Heiratsvisums.
Nicht mehr und nicht weniger.
Vorher ist kein formloser und auch kein sonstiger Antrag erforderlich.
Ebenso bedarf es keiner Fiktionsbescheinigung.
Alles, was man
unnötig mehr tut, führt nur zu zusätzlicher Arbeit bei der Behörde. Denn auch das Lesen langer Mail und das Erkennen "Das kann ich ignorieren" kostet Arbeitszeit.
Erst kurz vor Ablauf des nationalen Visums ist ein formloser Antrag möglicherweise sinnvoll. Möglicherweise, weil es
ABH gibt, die eine Terminanfrage bereits als Antragstellung i.S.d. § 81
AufenthG bewerten - bei denen kann man auf einen zusätzlichen formlosen Antrag verzichten.
Und auch eine Fiktionsbescheinigung
braucht niemand, der nicht gerade ins Ausland (einschließlich EU) reisen will, nachdem das nationale Visum abgelaufen ist.