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Ablauf Beantragung Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 345 mal)
JMKR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablauf Beantragung Aufenthaltserlaubnis
17.01.2025 um 21:35:44
 
Hallo,

meine Verlobte ist Ende Dezember eingereist mit Heiratsvisum und der Termin im Standesamt ist am 19.02. Muss ich den Termin für die Aufenthaltserlaubnis vorher anmelden und der AB mitteilen dass wir die Heiratsurkunde am 19.02. haben werden oder soll ich erst danach den Termin anmelden?

Wie läuft das alles genau ab? (Ich weiß kann von Amt zu Amt unterschiedlich sein)

Die AB Nürnberg war bisher immer nicht so Auskunftfreudig (Beim tatsächlichen Termin aber sehr freundlich) deswegen frage ich lieber mal hier bevor ich dort anrufe  Laut lachend
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.01.2025 um 23:19:13
 
Nein, Du musst nichts unternehmen. Als Deutscher brauchst Du keine Aufenthaltserlaubnis.

Sie stellt schriftlich (formlos) den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis und gibt an, dass die Heiratsurkunde Ende Februar nachgereicht wird. Dann läuft das Visum nicht ab, sondern gilt weiter (Fiktion). Wenn sie will, kann sie sich dafür auch ohne Termine eine "Fiktionsbescheinigung" abholen, muss sie aber nicht.

Vermutlich wird sich die Ausländerbehörde dann im März oder April mit einem Termin melden und ggf. mitteilen, welche Unterlagen sie braucht. Aber die Grunddaten hat sie, weil die Botschaft die Akte mit den Visumunterlagen geschickt hat. Die Ausländerbehörde weiß also, warum sie hier ist und was sie will.
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Petersburger
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.01.2025 um 10:39:53
 
Für meinen Geschmack ist das alles viel zu kompliziert gedacht.

Einfach einen Termin buchen/erbitten, der nach dem 19.02. liegt, aber vor Ablauf des Heiratsvisums.
Nicht mehr und nicht weniger.

Vorher ist kein formloser und auch kein sonstiger Antrag erforderlich.
Ebenso bedarf es keiner Fiktionsbescheinigung.

Alles, was man unnötig mehr tut, führt nur zu zusätzlicher Arbeit bei der Behörde. Denn auch das Lesen langer Mail und das Erkennen "Das kann ich ignorieren" kostet Arbeitszeit.

Erst kurz vor Ablauf des nationalen Visums ist ein formloser Antrag möglicherweise sinnvoll. Möglicherweise, weil es ABH gibt, die eine Terminanfrage bereits als Antragstellung i.S.d. § 81 AufenthG bewerten - bei denen kann man auf einen zusätzlichen formlosen Antrag verzichten.

Und auch eine Fiktionsbescheinigung braucht niemand, der nicht gerade ins Ausland (einschließlich EU) reisen will, nachdem das nationale Visum abgelaufen ist.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 18.01.2025 um 11:15:45
 
Nürnberg hat ja sogar einen online Antrag.
Ich gehe mal davon aus dass man nach Absenden online eine automatische Bestätigung bekommt und somit der Antrag als gestellt gilt.

Daher ist es prinzipiell ausreichend nach der Hochzeit aber vor Ablauf des Visum online den Antrag zu stellen. Nur wie bereits geschrieben wurde reisen und Ausland - auch EU sind dann nicht möglich bis man eine Fiktionsbescheinigung oder den AT erhält.

Wenn man aber Zeit hat wäre das so mE die auf wenigstens Aufwändigste Variante für alle.

Nur zur Sicherheit als Hinweis: Anmeldung Wohnsitz habt ihr hoffentlich schon gemacht ?
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JMKR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 18.01.2025 um 13:53:52
 
roseforest schrieb am 18.01.2025 um 11:15:45:
Nur zur Sicherheit als Hinweis: Anmeldung Wohnsitz habt ihr hoffentlich schon gemacht ?


Ja angemeldet ist sie bei der Stadt, haben wir gleich gemacht am Anfang.

Bei dem Online Antrag weiß ich nur nicht ob wir den unter ihrem aktuellen Namen stellen sollen oder unter dem Namen den sie nach der Eheschließung haben wird... (Aber das kann man ja wohl eh ändern lassen beim Termin dann)
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.01.2025 um 14:01:07
 
Ich denke das sollte keine wesentliche Rolle spielen. Ich würde den Namen nach der Eheschließung angeben. Man soll ja auch die Heiratsurkunde mit hochladen.

Wir haben es in der Praxis so gemacht dass wir den Antrag zwar gestellt haben, aber mit der ABH verabredet hatten dass sie den eAT erst bestellen wenn sie ihren neuen Pass mit neuen Namen hat, dann kann man sich eine übertragung des eAT sparen.

Fun fact das hat wohl dazu geführt dass der Antrag etwas aus dem Standard gefallen ist und wir den eAT direkt bei der ABH Leitung abholen durften 🤣
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - 18.01.2025 um 16:02:01
 
JMKR schrieb am 18.01.2025 um 13:53:52:
Ja angemeldet ist sie bei der Stadt, haben wir gleich gemacht am Anfang.

Bei dem Online Antrag weiß ich nur nicht ob wir den unter ihrem aktuellen Namen stellen sollen oder unter dem Namen den sie nach der Eheschließung haben wird... (Aber das kann man ja wohl eh ändern lassen beim Termin dann)


Das wird egal sein. Aber gebt ruhig ihren jetzigen Namen an. Die Ausländerbehörde richtet sich nach dem Namen im Pass, auf den Namen wird auch die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden, mit dem Zusatz, dass ihr Name nach deutschem Recht der Name nach der Eheschließung ist.
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