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Beantragung der Einbürgerung ohne Einbürgerungstest (Gelesen: 261 mal)
amu8
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beantragung der Einbürgerung ohne Einbürgerungstest
14.01.2025 um 18:43:45
 
Hallo,
ich habe im März einen Termin zur Beantragung der Einbürgerung. Den nächsten möglichen Termin kann erst 2027 vereinbart werden.

Zu diesem Termin im März fehlt es mir im Unterlagen noch den bestandenen Einbürgerungstest, ich kann den Test erst im April wiederholen.

Meine Frage ist, ob es sinnvoll ist, zu dem Termin im März die Unterlagen ohne den Einbürgerungstest abzugeben, und das Ergebnis dieses Tests zu einem spätereren Zeitpunkt nachzureichen? (dann bräuchte ich nicht zu warten bis zu dem nächsten Termin 2027)

Vielen Dank und viele Grüße
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.01.2025 um 18:55:25
 
Hallo,

es ist zumindest sinnvoll, es zu versuchen.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es nicht möglich sein soll, einen Termin zur Abgabe der Unterlagen / Stellung des Antrags nicht vor 2027 zu bekommen...

Wie dem auch sei - falls Du den März-Termin wahrnimmst, kannst Du bei der Beantragung darauf hinweisen (und mittels Ausdrucks der Terminzusage belegen), dass Du bereits einen zeitnahen Termin zur Nachprüfung für den Einbürgerungstest besitzt.
Es sollte möglich sein, dass die EBH den Antrag trotz der noch fehlenden Unterlage erst einmal annimmt und "auf Eis" legt, sprich, bis zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen nicht bearbeitet.

Gruß
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 485

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 14.01.2025 um 19:21:35
 
Den Antrag kannst du immer stellen. Denke bis 2027 wirst du laut Auskunft der Behörde keine Entscheidung erwarten dürfen, aber den Antrag wirst du sicherlich vorher stellen können.

Deshalb wäre dann auch die Frage, ob dein geplantes Vorgehen so sinnvoll ist. Nicht vollständige Anträge sind halt im Zweifel Zeitfresser für die Behörde, die dann das ganze Prozedere für alle in die Länge ziehen. Erst recht, wenn man den Antrag vorsorglich stellt, aber am Ende doch nicht die Voraussetzungen erfüllt. Wenn du den Test wiederholen musst, scheint es ja nicht in Stein gemeißelt zu sein, dass du ihn bestehst.

Ist aber nur meine Meinung. Zu dem Termin solltest du auf jeden Fall die Testanmeldung vorlegen.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 14.01.2025 um 19:40:50
 
amu8 schrieb am 14.01.2025 um 18:43:45:
ich habe im März einen Termin zur Beantragung der Einbürgerung.

Bei diesem Termin wird die EBH deine Unterlagen kurz auf Vollständigkeit prüfen.
Da der Nachweis des LiD-Tests fehlt, wird man dir sagen, wie es weitergeht.
An deiner Stelle würde ich den Termin wahrnehmen.

Allerdings kann man seinen vollständigen Einb-Antrag auch jederzeit ohne einen vorherigen Termin der EBH zusenden.
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amu8
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.01.2025 um 19:52:38
 
Vielen Dank für eure Antworten,

Es war unglücklich mit dem Test. Im Juni hatte ich den Test abgelegt. Seitdem bis Anfang Januar 2025, hatte ich keinerlei Rückmeldung bekommen. Ich fragte VHS, die wusste auch nicht. Anfang Januar 2025 schrieb ich ungeduldig eine Mail an BAMF, erst dann schickte man mir das Ergebnis per Post, 16/33 Punkte. Die Adresse und mein Name waren beide auf diesem Ergebnis falsch, und mit Kugelschreiber per Hand korrigiert wie meine angegebene Adresse in meiner Mail an BAMF. So bekam ich das Ergebnis in der Hand. Ich muss mich mehr bemühen mit dem Lernen für den nächsten Test.
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