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Visumsantrag Schengen: Reisedaten und Mitgliedstaat der ersten Einreise? (Gelesen: 492 mal)
Themen Beschreibung: Kann von obigen Daten bei der Einreise abgewichen werden?
Mike65
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13.01.2025 um 22:19:54
 
Meine Schwägerin aus Marokko möchte uns im Sommer in Deutschland besuchen. Da die Wartezeiten auf einen Termin teilweise sehr lang sein können, würde sie gerne jetzt schon den Visumsantrag stellen. Allerdings stehen das genaue Reisedatum und die Flugroute noch nicht fest. Im Visumantrag wird aber nach dem geplanten Datum und dem Staat der ersten Einreise in den Schengenraum gefragt. Inwieweit kann später davon noch abgewichen werden? Genügt es, wenn der Reisezeitraum innerhalb des Gültigkeitsbereichs des Visum liegt, oder muss sie zwingend zum im Antrag angegebenen Tag einreisen?
Was die Flugroute angeht, ist meist ein Umstieg in Paris erforderlich, so dass sie als Staat der ersten Einreise Frankreich angeben sollte. Wäre es ein Problem, wenn sie einen Direktflug nach Deutschland nehmen würde?
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Antwort #1 - 14.01.2025 um 09:29:20
 
Sie muss nicht am ersten Tag der Gültigkeit ihres Visums einreisen. Sie bekommt ein Visum von-bis und in diesem Zeitraum kann sie einreisen und muss ausreisen. Wenn sie für 3 Monate ein Visum bekommt und nur 2 Tage bleibt innerhalb des Zeitraums spielt das keine Rolle. Das Visum erlaubt ihr den Aufenthalt innerhalb dieses Zeitraums, der Aufenthalt ist keine Pflicht.

Wegen der Einreise über Flughafen x kann ich nichts sagen. Kann sie nicht  2 oder 3 Flughäfen angeben?
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Antwort #2 - 14.01.2025 um 14:55:52
 
Mike65 schrieb am 13.01.2025 um 22:19:54:
Wäre es ein Problem, wenn sie einen Direktflug nach Deutschland nehmen würde?

Nein.
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Antwort #3 - 14.01.2025 um 19:37:50
 
lottchen schrieb am 14.01.2025 um 09:29:20:
Sie muss nicht am ersten Tag der Gültigkeit ihres Visums einreisen. Sie bekommt ein Visum von-bis und in diesem Zeitraum kann sie einreisen und muss ausreisen. Wenn sie für 3 Monate ein Visum bekommt und nur 2 Tage bleibt innerhalb des Zeitraums spielt das keine Rolle. Das Visum erlaubt ihr den Aufenthalt innerhalb dieses Zeitraums, der Aufenthalt ist keine Pflicht.  


Danke für die Antwort, sie wird dann den frühestmöglichen Termin angeben. Erfahrungsgemäß wird das Visum für mindestens 1 Monat erteilt, das sollte dann für einen Besuch von 2-3 Wochen reichen.

lottchen schrieb am 14.01.2025 um 09:29:20:
Wegen der Einreise über Flughafen x kann ich nichts sagen. Kann sie nicht  2 oder 3 Flughäfen angeben?   

Leider kann man nur ein Land aus einer Auswahlliste wählen und die Frage auch nicht offenlassen. Das Land der ersten Einreise wird entweder Frankreich oder Deutschland sein. Zählt der Euro-Airport Basel/Mulhouse/Freiburg eigentlich auch als deutscher Flughafen? Er befindet sich auf französischen Territorium hat aber auch ein deutsches Kürzel.
Wie hier bereits geantwortet, sollte es keine Rolle spielen, wo sie einreist. Daher wird sie Frankreich im Visumsantrag angeben, das ist vermutlich besser als umgekehrt.
Aber wozu ist die Frage dann überhaupt da, wenn es auf das Einreiseland gar nicht ankommt?

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Antwort #4 - 16.01.2025 um 15:34:25
 
Die Antwort findest Du im Visakodex der Gemeinschaft.

Wenn sich das für den Antrag zuständige Mitgliedsland, nicht auf andere Weise bestimmen lässt (also nicht über Wohnort des Gastgebers, Anlass der Reise, Anzahl der Aufenthaltstage usf.), dann ist das Land der ersten Einreise das Bestimmende für die Zuständigkeit der Auslandsvertretung.

Genau in diesem Fall können dann Falschangaben in diesem Punkt auch zum Problem werden.
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Antwort #5 - 16.01.2025 um 15:59:29
 
Mike65 schrieb am 14.01.2025 um 19:37:50:
Erfahrungsgemäß wird das Visum für mindestens 1 Monat erteilt

Beantragt Sie nicht ein Visum für einen konkreten von-bis-Zeitraum?
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Antwort #6 - 17.01.2025 um 08:30:57
 
lottchen schrieb am 16.01.2025 um 15:59:29:
Beantragt Sie nicht ein Visum für einen konkreten von-bis-Zeitraum?

Ist irrelevant.

Würden Visa immer entsprechend der geplanten Daten für die im Formular abgefragte (erste) Reise erteilt, gäbe es keine Visa für zwei oder mehr Einreisen.
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Antwort #7 - 20.01.2025 um 23:37:01
 
Petersburger schrieb am 16.01.2025 um 15:34:25:
Die Antwort findest Du im Visakodex der Gemeinschaft.

Wenn sich das für den Antrag zuständige Mitgliedsland, nicht auf andere Weise bestimmen lässt (also nicht über Wohnort des Gastgebers, Anlass der Reise, Anzahl der Aufenthaltstage usf.), dann ist das Land der ersten Einreise das Bestimmende für die Zuständigkeit der Auslandsvertretung.

Genau in diesem Fall können dann Falschangaben in diesem Punkt auch zum Problem werden.

Im Videx-Antrag wird nach dem Hauptreiseziel und nach dem Land der ersten Einreise gefragt, Leereingabe ist nicht möglich. Hauptreiseziel ist hier eindeutig Deutschland. Das Einreiseland wird daher nur Transit sein. Wenn die Reiseroute noch nicht bekannt ist, sollte man da besser D oder F wählen?
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Antwort #8 - 21.01.2025 um 17:35:49
 
Mike65 schrieb am 20.01.2025 um 23:37:01:
Wenn die Reiseroute noch nicht bekannt ist, sollte man da besser D oder F wählen? 

Das, was wahrscheinlicher ist.
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