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Familiennachzug Ehemann holen (Gelesen: 616 mal)
Krosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.01.2025 um 19:43:43
 
Hallo zusammen,

Meine Schwester hat gerade geheiratet und möchte Ihren Mann aus dem Ausland nach Deutschland holen ( Nordmazedonien ) . Sie hat bei der ABH vorort gefragt ( telefonisch ) wie das verläuft, mit der Lebensunterhalt, wieviel muss Sie verdienen etc. Leider hat Sie keine konkrete Antwort bekommen. Sie hat einen Unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Sie ist momentan Arbeitslos bei der Arbeitsagentur gemeldet. Sie wird für die nächste Zeit Arbeitslosengeld beziehen ( Betrag wurde noch nicht festgesetzt )  und eventuell noch Aufstockung.

Jetzt ist die Frage: Kann Sie auch mit Arbeitslosengeld plus Aufstockung den Mann nach Deutschland holen? Oder muss Sie unbedingt eine Arbeit nachweisen? Wenn ja wieviel muss Sie verdienen?

Warmiete wäre 800 euro inklusive nebenkosten.

Vielen Dank für Eure mithilfe.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 13.01.2025 um 19:46:16
 
Staatsangehörigkeit der Schwester?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Krosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.01.2025 um 19:48:07
 
Aras schrieb am 13.01.2025 um 19:46:16:
Staatsangehörigkeit der Schwester?


Sie hat die Mazedonische Staatsbürgerschaft
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Aras
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Antwort #3 - 13.01.2025 um 20:05:02
 
Dann wird es an der fehlenden Lebensunterhaltssicherung scheitern. Sie muss soviel verdienen, sodass sie für sich und ihren Ehemann keine Leistungen vom Jobcenter beziehen würden.

Wenn der Ehemann einen Arbeitsplatz in Deutschland findet, womit er den Lebensunterhalt für sie beide sichern kann, dann passt das auch.

Wenn sie eh Kinder planen, und sie die Voraussetzungen erfüllt damit ein Kind deutsch werden kann § 4 StAG, dann könnte der Ehemann aufgrund des dann deutschen Kindes ohne Lebensunterhaltssicherung nachziehen.

Wie realistisch wäre denn eine Arbeit in Deutschland für den Ehemann?
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Krosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.01.2025 um 20:21:27
 
Aras schrieb am 13.01.2025 um 20:05:02:
Dann wird es an der fehlenden Lebensunterhaltssicherung scheitern. Sie muss soviel verdienen, sodass sie für sich und ihren Ehemann keine Leistungen vom Jobcenter beziehen würden.

Wenn der Ehemann einen Arbeitsplatz in Deutschland findet, womit er den Lebensunterhalt für sie beide sichern kann, dann passt das auch.

Wenn sie eh Kinder planen, und sie die Voraussetzungen erfüllt damit ein Kind deutsch werden kann § 4 StAG, dann könnte der Ehemann aufgrund des dann deutschen Kindes ohne Lebensunterhaltssicherung nachziehen.

Wie realistisch wäre denn eine Arbeit in Deutschland für den Ehemann?


Das habe ich mir auch gedacht. Sie muss also einen Job finden wo Sie genug verdient, damit der Lebensunterhalt gesichert ist. Kinder sind nicht geplant da beide über 45 Jahre alt.

Der Ehemann darf nur für 3 Monate nach Deutschland als Turist kommen. Er hätte auch eine Arbeitsstelle. Das Problem ist hier das der Arbeitgeber darf Ihn nicht direkt einstellen kann. Ich weiß nicht mehr ob sich was bei der Westbalkanregelung was geändert hat. Darf der Mann direkt hier in Deutschland eingestellt werden. Beispiel : als Turist nach Deutschland kommen, Job gefunden, Arbeitsvertrag unterschrieben, Arbeitsagentur informieren ( zur Vorrangürüfung ).

Welche variante wäre es am einfachsten?

Familienzusammenführung über die Botschaft in Skopje ? Oder gleich nach Deutschland kommen und hier ein Visum beantragen?
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Aras
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Antwort #5 - 13.01.2025 um 22:14:48
 
Ich hab nicht empfohlen, dass er auf biegen und brechen hierher kommt und ohne Arbeitserlaubnis anfängt zu arbeiten.

Er soll einen Arbeitsvertrag abschließen. Dort sollte auch so eine Bedingung geschrieben stehen wo sinngemäß erklärt wird: "Der Arbeitsvertrag wird rechtswirkam wenn der der Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis dem Arbeitgeber vorweist."

Und dann stellt er den Antrag nicht gem. Westbalkanregelung sondern als Familiennachzug zu einem Ausländer. Dann gibt es auch keine Vorrangprüfung etc..
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Antwort #6 - 14.01.2025 um 12:23:45
 
Der Mann kann visumfrei zum Besuch kommen, sich bewerben, einen Vertrag (oder Vorvertrag) unterschreiben und die Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Dann fährt er zurück.

Sobald die Arbeitserlaubnis da ist, beantragt er ein Visum zur Einwanderung im Rahmen der Westbalkanregelung. Die Einwanderung ist nicht visumfrei!
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Antwort #7 - 14.01.2025 um 14:46:19
 
reinhard schrieb am 14.01.2025 um 12:23:45:
Der Mann kann visumfrei zum Besuch kommen, sich bewerben, einen Vertrag (oder Vorvertrag) unterschreiben und die Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Dann fährt er zurück.
Sobald die Arbeitserlaubnis da ist, beantragt er ein Visum zur Einwanderung im Rahmen der Westbalkanregelung. Die Einwanderung ist nicht visumfrei!


Das könnte er aber auch ohne seine Ehefrau, die bereits einen Aufenthalt in D hat. Hat er keinen Vorteil davon dass seine Ehefrau hier bereits lebt? Kann er (mit Arbeitsvertrag in der Tasche) nicht einfach ein Visum zur FZF beantragen? Oder gilt der LU nicht als gesichert, wenn er den Job erst beginnt?
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Antwort #8 - 14.01.2025 um 14:53:42
 
lottchen schrieb am 14.01.2025 um 14:46:19:
Oder gilt der LU nicht als gesichert, wenn er den Job erst beginnt?

Genau so ist es. In der Probezeit ist eine verlässliche Prognose zum LU aufgrund des jederzeit beendbaren Arbeitsverhältnisses nicht einfach...
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Antwort #9 - 14.01.2025 um 15:01:22
 
lottchen schrieb am 14.01.2025 um 14:46:19:
Das könnte er aber auch ohne seine Ehefrau, die bereits einen Aufenthalt in D hat. Hat er keinen Vorteil davon dass seine Ehefrau hier bereits lebt? Kann er (mit Arbeitsvertrag in der Tasche) nicht einfach ein Visum zur FZF beantragen? Oder gilt der LU nicht als gesichert, wenn er den Job erst beginnt?


Ja. Die aktuelle LU-Sicherung ist ja auch gar nicht das Problem, sondern die Prognose, ob das auch in Zukunft so ist. Und da kann man mit dem Arbeitsvertrag das Argument liefern, dass man es als Familie schafft keine SGB II Leistungen zu erhalten und dadurch die Voraussetzungen für die FZF erfüllen.

Aber: Die Behörde hat natürlich Beurteilungsspielraum. Wenn ihr das nicht reicht, dann wäre der Beschäftigungsaufenthalt eine weitere Alternative.
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Antwort #10 - 14.01.2025 um 15:47:28
 
Petersburger schrieb am 14.01.2025 um 14:53:42:
In der Probezeit ist eine verlässliche Prognose zum LU aufgrund des jederzeit beendbaren Arbeitsverhältnisses nicht einfach...

Das heißt aber auch dass es auch nichts nützen würde wenn die Frau jetzt einen Job finden und den LU sichern würde. Denn sie wäre ja sicher auch erst mal in der Probezeit.
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Antwort #11 - 14.01.2025 um 20:44:30
 
lottchen schrieb am 14.01.2025 um 14:46:19:
Das könnte er aber auch ohne seine Ehefrau, die bereits einen Aufenthalt in D hat. Hat er keinen Vorteil davon dass seine Ehefrau hier bereits lebt? Kann er (mit Arbeitsvertrag in der Tasche) nicht einfach ein Visum zur FZF beantragen? Oder gilt der LU nicht als gesichert, wenn er den Job erst beginnt?


Die Ehefrau ist dafür egal. Er bekommt selbst ein Visum und selbst eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeit.

Nein, er hat keinen Vorteil davon, wenn hier irgend jemand lebt. Aber auch keinen Nachteil, sie muss keine Bedingungen erfüllen. Und bei Vorab-Zustimmung der Agentur muss er auch nicht ein Jahr auf einen Termin für ein FZF-Visum warten, sondern kommt gleich dran.
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Antwort #12 - 16.01.2025 um 08:07:16
 
lottchen schrieb am 14.01.2025 um 15:47:28:
Das heißt aber auch dass es auch nichts nützen würde wenn die Frau jetzt einen Job finden und den LU sichern würde. Denn sie wäre ja sicher auch erst mal in der Probezeit. 

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