Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 
Thema versenden Drucken
Kenianerin heiraten 2025 update (Gelesen: 13.635 mal)
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.754

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #75 - 15.07.2025 um 03:30:25
 
AntonBerlin schrieb am 14.07.2025 um 22:30:22:
Sollte eigentlich ...

Wieso sollte ein bereits in der zuständigen AV gestellter Antrag über das Online-Portal laufen, wo man Anträge elektronisch stellen kann?

Bitte vor dem Antworten ausreichend ins Thema eindringen, damit so etwas nicht passiert.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #76 - 21.07.2025 um 17:08:33
 
Petersburger schrieb am 15.07.2025 um 03:30:25:
Wieso sollte ein bereits in der zuständigen AV gestellter Antrag über das Online-Portal laufen, wo man Anträge elektronisch stellen kann?

Bitte vor dem Antworten ausreichend ins Thema eindringen, damit so etwas nicht passiert.


War wahrscheinlich ein Mißverständnis. Es ging um die Frage, ob die Deutsche AV in Nairobi/Kenia den vor Ort gestellten Visumsantrag online an die ABH in D übermittelt, oder ob das mit Schneckenpost geschickt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.627

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #77 - 21.07.2025 um 17:48:30
 
Sowas wird gem. dem "Wiener Übereinkommen
über konsularische Beziehungen" per gesonderter Post verschickt.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.657

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #78 - 22.07.2025 um 12:27:42
 
JS55 schrieb am 21.07.2025 um 17:08:33:
War wahrscheinlich ein Mißverständnis. Es ging um die Frage, ob die Deutsche AV in Nairobi/Kenia den vor Ort gestellten Visumsantrag online an die ABH in D übermittelt, oder ob das mit Schneckenpost geschickt wird.


Es wird einerseits in die Datenbank eingetragen, die Ausländerbehörde hat also wie das Bundesverwaltungsamt die Informationen selbst "sofort" (je nach Eintipp-Geschwindigkeit).

Die Akte selbst wird mit Diplomatenpost nach Berlin an das Auswärtige Amt geschickt, zusammen mit allerlei anderer Post. Dort sortiert man und schickt alle Visum-Akten aller Botschaften der Welt an das Bundesverwaltungsamt.

Das Bundesverwaltungsamt stellt dann rund 500 Sendungen an rund 500 verschiedene Ausländerbehörden zusammen und verschickt die. Vorher sieht man aber jede Akte durch. Man verfolgt auch, ob und wann die Ausländerbehörde auf die Frage nach Zustimmung der Botschaft antwortet.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 645

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #79 - 22.07.2025 um 13:25:12
 
Was mich hier aber dann irritiert, dass ich schon öfter gehört habe, dass die ABh bereits nach 1-2 Wochen zugestimmt hat. Bei uns hat es auch nur 2 Wochen gedauert.

In dieser Zeit hatte die Akte ja noch gar nicht bei der ABH sein können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.657

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #80 - 22.07.2025 um 13:49:05
 
Ja, es gibt Ausländerbehörde, die zustimmen, sobald die Daten da sind.

Außerdem kann es immer sein, dass einen Tag nach Visumantrag der Kurierdienst der Botschaft sowieso nach Berlin fliegt. Eine kleine Botschaft schickt einmal die Woche oder alle zwei Wochen den Kram ab, das kann aber theoretisch zufällig morgen sein.

Ich würde 6 Wochen annehmen. Dann kann man sich freuen, wenn es zufällig schneller geht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #81 - 17.08.2025 um 16:03:57
 
Also momentan ist der Stand der Dinge der, dass die Botschaft in Nairobi seit Anfang Juli den Antrag auf FZF-Visum prüft. Inzwischen hat meine Frau Ihr Einverständnis mit der Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft dokumentiert ( das Jugendamt und die ABH in Deutschland hatten das ja schon bearbeitet und beurkundet). Die Botschaft überprüft nun nochmal die Geburtsurkunden der Kinder, man will dort wohl ausschließen, dass doch noch ein Vater dokumentiert war.

Laut Aussage des Botschaftsmitarbeiters könnten nach Abschluß dieser Überprüfung die Kinder innerhalb 4 Tagen deutsche Pässe ausgestellt bekommen, auch würde laut dem Botschftsmitarbeiter die Botschaft dann wohl ein FZF-Visum für meine Frau OHNE weitere Rücksprache mit der ABH in Deutschland ausstellen. Das wäre natürlich super, ich wage es kaum zu hoffen, dass wir nach fast 8 Monaten nun so nahe dran sein könnten ...

Alles weitere wäre dann nach der Einreise mit der Ausländerbehörde hier zu klären, aber in diesem Papierkrieg hätten wir ja dann zum ersten Mal die Zeit auf unserer Seite.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.754

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #82 - 17.08.2025 um 17:45:19
 
JS55 schrieb am 17.08.2025 um 16:03:57:
auch würde laut dem Botschftsmitarbeiter die Botschaft dann wohl ein FZF-Visum für meine Frau OHNE weitere Rücksprache mit der ABH in Deutschland ausstellen

Das wäre ein Verstoß gegen § 31 AufenthV, an den die AV gebunden ist - es sei denn, die Zustimmung der ABH liegt bereits vor.
Dann wäre das "weitere" einfach nur ein Ausdruck dafür, dass nichts mehr von der ABH benötigt wird.

Vermutlich einfach nur Missverständnisse, wie sie jeden Tag vorkommen. Der Eine hat nicht ganz sauber formuliert, der andere nicht ganz korrekt verstanden und dann aus seiner Erinnerung wiedergegeben ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.657

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #83 - 25.10.2025 um 16:09:27
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #84 - 25.10.2025 um 07:27:35
 
Aktueller Stand ist, dass die Botschaft zur Zeit noch die Geburtsurkunden der Kinder überprüfen lässt. Es scheint, dass dies auch für das Visumverfahren nötig ist, und nicht nur für die Dokumentierung des Einverständnisses der Mutter zu der Vaterschaftsanerkennung?
Hat da jemand ähnliche Erfahrungen?

Ich hatte vor drei Wochen eine Email an die (deutsche) Konsularbeamtin geschickt um nochmal klarzustellen, dass der Visumantrag für uns Priorität hat und die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung ausgesetzt werden kann, um das Visumverfahren nicht zu verzögern.
Die Mitarbeiterin hat das dann bestätigt, gleichzeitig aber auch geschrieben, dass die Überprüfung der Geburtsurkunden bis zu 4 Monate dauern kann ... das erscheint mir reichlich lange. Habe daraufhin nochmal die Konsularbeamtin angemailt, jedoch dann keine Antwort mehr erhalten.

Zusammenfassend: Termin im Januar 2025 beantragt, Antragstermin war in der ersten Juliwoche, alle Unterlagen wurden eingereicht. Laut den Emails danach wurde die Prüfung der Geburtsurkunden aber erst im September eingeleitet (wieso nicht sofort nach Antragseinreichung???). Da braucht man sich natürlich nicht zu wundern, dass es ein Jahr oder länger dauert.

Selbst wenn die Überprufung der Geburtsurkunden im November abgeschlossen wäre, muss dann das ganze erst noch zur Ausländerbehörde geschickt werden. Die ABH braucht nach meiner Erfahrung mindestens auch noch mal einen Monat. Demnach wird das wohl in 2025 nix mehr  weinend.
Bin jetzt seit drei Wochen wieder in Kenia, unser Plan war, die Restwartezeit mit meiner Familie in Diani am Strand auszusitzen und dann zusammen nach D zu fliegen. Das wird nun langsam etwas teuer.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #85 - 30.10.2025 um 16:42:38
 
Gestern eine Email von der Botschaft in Nairobi erhalten.
Die Überprüfung der Geburtsurkunden ist noch im Gange. "Termin zur Wiedervorlage ist der 30.1.26".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema