Entweder du holst deine Ehefrau und Kinder alle als Ausländer nach Deutschland und wenn sie hier sind, ziehst du die Vaterschaftsanerkennung durch. Oder du erzwingst die Vaterschaftsanerkennung und deine Frau kommt als Mutter eines Deutschen nach Deutschland.
Von dem was du bis jetzt berichtet hast, muss ich davon ausgehen, dass du leider eine dir feindlich gesinnte Ausländerbehörde als "Gegner" hast.
DIe Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (nicht BVerfG) ist ja schön und gut. Aber schau doch mal auf den Zeitverlauf.
VG Berlin, Urteil vom 07.06.2019 - 11 K 381.18 Zitat:Mit notarieller Urkunde vom 16. Dezember 2016 erkannte der Kläger die Vaterschaft über M...an. Im Januar 2017 bat der Kläger um einen Termin bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Jaunde zur Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter zu der Vaterschaftsanerkennung.
Und das BVerwG Urteil ist vom 24.06.2021. Also fast 4,5 Jahre nachdem der Betroffene die Vaterschaft anerkannt hat.
Der Betroffene hat also das grundsätzlich geklärt und nun musst du vielleicht nicht auch 5 Jahre warten bis du das höchstgerichtlich klärst. Aber bist du bereit auch so hartnäckig zu sein?
Also ich weiß nicht was ich dir schreiben soll, ohne zu wiederholen was wir dir nicht schon in früheren Beiträgen geschrieben haben.
Entweder du gehst auf Konfrontation und klärst das eben im Zweifel auch vor Gericht. Oder du lässt es schleifen und wenn Frau und Kinder hier sind, ziehst du es durch.
Aber so wie ich Behörden bei soetwas einschätze, wird bei feindlicher Einstellung dir alles negativ ausgelegt. So wie dein Aufenthalt in Deutschland negativ ausgelegt wird, obwohl wir sogar "Gastarbeitern" zumuten ihre Kinder im Ausland zu lassen und es nicht negativ auslegen. Wer weiß, ob man dir dann nicht das negativ auslegt, wenn du sagst, dass du die Vaterschaftsanerkennung ruhen lässt bis sie da sind.
So wie ich das aus den Entscheidugen herauslese, müsstest du eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, mit dem Ziel, dass die Ausländerbehörde verpflichtet wird das Missbrauchsverfahren einzustellen. Mit der Einstellung des Verfahrens muss die Behörde dem Standesamt(?) dann mitteilen, dass es es kein Missbrauch ist, und dann wird die Vaterschaftsanerkennung soweit alle anderen Voraussetzungen vorliegen auch wirksam.
Aber wie lange wird das dauern? 2 Jahre? Oder wird das beschleunigt entschieden, weil vielleicht auch das Kindeswohl eine Rolle spielt?
Ich bin kein Anwalt. Ich denke, dass du so langsam einen fähigen Anwalt finden und beauftragen solltest.