Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6
Thema versenden Drucken
Kenianerin heiraten 2025 update (Gelesen: 13.935 mal)
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.627

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #30 - 27.01.2025 um 17:24:37
 
Bis jetzt ist noch nix entschieden worden. Also da erstmal einen Gang runterschalten.
Würde ja ernsthaft eher einen Anwalt suchen der nicht den Müll sagt wie den den du zuerst gefragst hast. Und nen Anwalt kennt ja die Ansprechpartner bei der Behörde. Bzw. Weiß worauf die Behörde wert legt.

Vielleicht verlegst du die Vaterschaftsanerkennung nach der Einwanderung der beiden.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.661

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #31 - 27.01.2025 um 17:27:11
 
Natürlich kannst Du als nicht-biologischer Vater die Vaterschaft anerkennen.

Der Jurist, den Du gefragt hast, ist offensichtlich eine Niete.

Guck mal die Auskunft der Bundesregierung dazu:
Bundestag, Drucksache 20/1366, Seite 3 oben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #32 - 27.01.2025 um 18:18:46
 
reinhard schrieb am 27.01.2025 um 17:27:11:
Natürlich kannst Du als nicht-biologischer Vater die Vaterschaft anerkennen.

Der Jurist, den Du gefragt hast, ist offensichtlich eine Niete.

Guck mal die Auskunft der Bundesregierung dazu:
Bundestag, Drucksache 20/1366, Seite 3 oben.


Interessant - das bestätigt meine Meinung, siehe obe. Einschließlich meiner Gedanken zu dem Juristen  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #33 - 27.01.2025 um 18:24:51
 
Aras schrieb am 27.01.2025 um 17:24:37:
Bis jetzt ist noch nix entschieden worden. Also da erstmal einen Gang runterschalten.

Richtig ...  es scheint ja dass das Jugendamt der Sache positiv gegenübersteht, mal sehen wie die Ausländerbehörde sich letztlich äußert. Dann sehen wir weiter.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
.
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.814

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #34 - 28.01.2025 um 16:23:40
 
JS55 schrieb am 27.01.2025 um 16:37:23:
Für mich bedeutet das ganz klar, dass:
1. ich den Antrag auf Anerkennung stellen kann
2. die Ausländerbehörde den Einzelfall auf das Vorliegen von Gründen (aus §85a) prüfen muß.

NICHTS jedoch in allen Gesetzestexten deutet aber darauf in, dass die Ausländerbehörde schon deshalb Mißbrauch bereits deswegen annehmen darf, weil die Anerkennung eine "Erlangung der rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt" zur Folge haben könnte.
...


Hallo,

so ist es.
Eine pauschale Unterstellung der ABH auf Missbrauch einer Vaterschaftsanerkennung ohne Prüfung des Einzelfalls würde gerichtlich nie bestehen können.

Und Dein gewählter Anwalt ist frei von Ahnung, wenn er Dir gegenüber so formuliert haben sollte, wie von Dir geschildert.

Die rechtliche Möglichkeit, als nicht leiblicher Vater die Vaterschaft anzuerkennen, ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, u.a. im §1492 BGB.
Es handelt sich um eine Willenserklärung des Anerkennenden, die Sorge für das Kind zu übernehmen.

Ich persönlich würde auch immer den Weg über einen Notar wählen, anstatt über das Jugendamt. Das ist der Königsweg. Wird dann nämlich ohne vorherige Zustimmung der ABH so beurkundet und fertig.
Dann möchte ich die ABH sehen, die pauschal einen Missbrauch unterstellt, sofern keine Indizien nach §1597a BGB vorliegen...

Aber in Deinem Fall wäre das ja auch eher eine leicht lösbare "Baustelle" für die Zukunft, da Du ja beabsichtigst, die Kinder Deiner Frau als Stiefkinder im Rahmen der FZF mit der Kindsmutter zusammen einreisen zu lassen, falls ich es richtig verstanden habe.
Insofern würde ich das jetzt erst einmal hintenanstellen und mir darüber keine Gedanken machen, sondern erst einmal den Zuzug der kenianischen Ehefrau und der kenianischen Stiefkinder regeln.

Aras schrieb am 27.01.2025 um 16:53:31:
Im Grunde ist es offensichtlich nicht rechtsmissbräuchlich wenn du eine Verpflichtungserklärung für das Kind abgeben würdest damit für das Kind eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige deiner Frau erteilt werden könnte.


Für den Zuzug der Kinder der Ehefrau zu der in Deutschland lebenden Ehefrau eines Deutschen ist die Abgabe einer VE nicht erforderlich.
Die Kinder ziehen in die Bedarfsgemeinschaft der Mutter mit dem deutschen Ehemann zu.
AVwV zum AufenthG, Nr. 32.0.5 (zum gefühlt 100sten Mal...)

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
.
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.814

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #35 - 28.01.2025 um 16:27:18
 
reinhard schrieb am 27.01.2025 um 17:27:11:
Natürlich kannst Du als nicht-biologischer Vater die Vaterschaft anerkennen.

Der Jurist, den Du gefragt hast, ist offensichtlich eine Niete.

Guck mal die Auskunft der Bundesregierung dazu:
Bundestag, Drucksache 20/1366, Seite 3 oben.


Zweimal "Ja" und eine Ergänzung: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Kindschaftsrecht.pdf?...
Zum Seitenanfang
  

Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 645

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #36 - 28.01.2025 um 16:59:54
 
Hier gab es letztes Jahr ja mal einen ähnlichen Fall

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1729442863/6

Du kannst es natürlich beim Jugendamt jetzt beantragen , die schicken dann eine Stellungnahme an die ABh und diese entscheiden dann.. wenn diese dann feststellen es wäre denen ihrer Meinung Missbräuchlich hast du ein Problem und ggf. Mit einer Klage schnell handeln...

Ich finde die Idee es hinten anzustellen und erstmal mit FzF das Kind zu holen tatsächlich überkegenswert...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #37 - 28.01.2025 um 17:41:26
 
roseforest schrieb am 28.01.2025 um 16:59:54:
Du kannst es natürlich beim Jugendamt jetzt beantragen , die schicken dann eine Stellungnahme an die ABh und diese entscheiden dann.. wenn diese dann feststellen es wäre denen ihrer Meinung Missbräuchlich hast du ein Problem und ggf. Mit einer Klage schnell handeln...


Das ist der Plan, und ich habe dem Jugendamt das auch nochmal mitgeteilt. Allerdings befürchte ich, dass die ABH möglicherweise die Bearbeitung gezielt auf die lange Bank schieben könnte, dann wäre vermutlich das Verwaltungsgericht einzuschalten.

roseforest schrieb am 28.01.2025 um 16:59:54:
Ich finde die Idee es hinten anzustellen und erstmal mit FzF das Kind zu holen tatsächlich überlegenswert...


Das Verfahren läuft ja ohnehin schon. Ich denke aber dass ich trotzdem auch die Vaterschaftsanerkennung durchziehen und notfalls alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werde.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
.
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.814

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #38 - 28.01.2025 um 17:57:18
 
Die Anerkennung der Vaterschaft in Deutschland, vorzugsweise über einen Notar, wird unproblematisch verlaufen, sofern die Kinder mit Dir und Deiner Ehefrau zusammenleben. Ich wage die Voraussage, dass ein Rechtsstreit dann nicht anhängig sein wird...

PS: in diesem Zusammenhang könnte dann auch wieder das von mir vorher thematisierte Affidavit seine Wirkung entfalten, um darzustellen, dass es keinen bekannten (in der Geburtsurkunde eingetragenen) biologischen Vater gibt, der ein potentielles Hemmnis darstellen könnte.
Zum Seitenanfang
  

Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Hillo
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #39 - 22.04.2025 um 10:50:07
 
JS55 schrieb am 12.01.2025 um 17:55:46:
Ich habe gerade meine kenianische Freundin in Nairobi geheiratet. Nächster Schritt ist das Visum zur Familienzusammenführung für sie und Ihre beiden Töchter. Um anderen den Weg zu erleichtern, hier ein paar Tips und Updates.

Ich fange mal mit dem größeren Problem an, dem FZF Visum.

1. Tip: Für die Visumerteilung als ERSTES FRÜHZEITIG bei de deutschen Botschaft einen Termin beantragen! Die Terminvergabe allein hat einen Vorlauf von 6 Monaten (laut Botschaft!). Für den Terminantrag brauchen noch keine Unterlagen hochgeladen werden, daher macht es Sinn, den Termin lange vorher zu beantragen (noch vor der Heirat, aber doch so dass man im Termin alle Unterlagen zusammen hat). So erspart man sich monatelanges warten - hätte ich das nur vorher gewusst.

Hier der Link zur Terminanmeldung: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=nair&...;
request_locale=en
Auch wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Kenianerin diesen Antrag stellen muss, nicht der deutsche Ehemann.
Welche Unterlagen aktuell gebraucht werden erfahrt Ihr auf der Webseite der Botschaft. Auf jeden Fall braucht Ihr für das Visum:

das endgültige Heiratszertifikat ("blue certificate"), NICHT das erste, das Ihr nach der Zeremonie bekommt!

das A1 Deutsch Zertifkat vom Goethe-Institut

eine Meldebescheinigung des deutschen Ehemanns (nicht älter als 6 Monate!)

Reisepass der Ehefrau plus zwei identische biometrische Passfotos

Geburtsurkunde der Ehefrau

2 Kopien des Reisepasses des Ehemanns

Nachweis einer "incoming" Krankenversicherung (3 Monate reichen)

falls Kinder mit nach D kommen, Sorgerechtsurteil oder Einverständniserklärung des Vaters (in unserem Fall war meine Freundin nicht mit dem Vater verheiratet und der Vater ist nicht in den Geburtsurkunden eingetragen, also keine weiteren Nachweise nötig).


Nach dem Termin schickt die Botschaft alles zum zustängigen Ausländeramt in deiner Stadt, das kann dann nochmal 2 Monate dauern bis die Genehmigung in Nairobi eintrudelt und das Visum erteilt wird.

Zur Eheschließung in Kenia:

Den Antrag auf einen Termin kann deine Verlobte online stellen, auf ecitizen.gov.ke, Antrag auf Special license

Welche Unterlagen Ihr braucht, könnt Ihr hier einsehen: https://www.statelaw.go.ke/services-to-the-public/getting-married-in-kenya/regis...

Am besten in Deutschland beim zuständigen Standesamt ein "Certificate of No Impediment/Heiratsfähigkeitszeugnis") beantragen, dafür braucht Ihr aber auch einige Unterlagen Eurer Verlobten, bitte beim Amt erkundigen.

Ihr bekommt dann einen Termin zu einem Interview im Sheria House in Nairobi (falls Ihr in Nairobi heiratet). Dazu alle Unterlagen mitbringen.

Zu diesem Termin und zur Vergabe des Hochzeitstermins ein paar Tips:
Am Eingang von Sheria Haus geht es rechts zum Standesamt. Da ist immer großer Andrang. Vor dem Eingang zum Standesaamt selbst sitzen immer ein oder zwei Soldaten. Sprecht sie an. Gegen ein kleines Trinkgeld winken die Euch schnell zur Sachbearbeiterin durch, sonst wartet Ihr lange Zeit.
Stimmt etwas mit den Unterlagen oder dem Antrag nicht, dann lasst euch von dem Soldaten den Copyshop gegenüber Sheria House zeigen, die Jungs dort sind absolute Profis und ändern alles für Euch so, dass es passt. Die besorgen euch auch innerhalb von Minuten Notarisierung von Pässen etc.
Dann zurück, sofort durchgehen zur Sachbearbeiterin. Die sagt euch dann, dass sie euch kontaktiert wenn sie einen Trauungstermin hat. Das kann mehrere Wochen dauern, ABER unser Freund der Soldat kann auch hier helfen. Für ca umgerechnet 120€ bekommt Ihr einen Termin innerhalb 3-4 Tagen.
Derselbe Soldat kann auch die Zeit verkürzen bis zur Abholung des Blue Certificate (das übrigens nicht mehr blau ist), nochmal ca €100.

Viel Erfolg!





Geburts-Urkundenüberprüfung wird definitiv gemacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #40 - 26.04.2025 um 13:33:12
 
Die Anerkennung der Vaterschaft wurde vor über 3 Monaten beantragt.
Die Ausländerbehörde prüft seit 3 Monaten auf Missbrauch. Ich habe eine Unzahl von Belegen und Nachweisen eingereicht, aber offensichtlich spielt man hier auf Zeit.
Untere anderem fragt das Ausländeramt nach der A1 Prüfung meiner Frau (im ersten Anlauf leider knapp durchgefallen, für die nächste möglichen Prüfungstermin waren die Plätze schon um 10 Uhr morgens nach Beginn der Einschreibung ausgebucht, nächster Termin erst im Juni Griesgrämig(.

Der größte Witz aber ist, dass das Ausländeramt mich ernsthaft fragte, warum ich in 2024 mehrfach in Deutschland war, wo doch meine Familie in Kenia sei - und wie ich die angeblich so enge Verbindung mit den Kindern aufrecht erhalten kann. Hintergrund ist natürlich der, dass ich für die Hochzeit diverse Dokumente beschaffen musste, was nur persönlich möglich war und teilweise bis zu 2 Monate gedauert hat, und es gab auch einige berufliche Gründe.

Mit einem Termin bei der Botschaft zum Visum für Familienzusammenführung rechnen wir ab ca. Ende Juni, Termin wurde ja im Januar beantragt.

Es stellt sich mir die Frage, wer nun bei der Vaterschaftsanerkennung die Beweislast hat - muss nicht das Ausländeramt mehr als einen unbegründeten Verdacht vorbringen, um die Vaterschaftsanerkennung abzulehnen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #41 - 26.04.2025 um 13:55:45
 
Und da wäre noch eine weitere Frage: angenommen, die Vaterschaftsanerkennung in D ist durchgeführt.
Weiterhin angenommen, meine Frau bekommt im Mai/Juni/Juli einen Termin bei der Botschaft (sei es, um die Pässe für die Kinder abzuholen, oder bereits im Rahmen des FZF Visums).

1. Wie groß ist die Chance, dass die Botschaft dann über das FZF Visum und die Pässe für die Kids zusammen entscheidet, sofern alle Dokumente vorliegen?
2. Was ist wenn meine Frau bis dahin das A1 Deutsch Zertifikat noch nicht hat, sich im Termin aber hinreichend auf Deutsch verständigen kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.627

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #42 - 26.04.2025 um 14:04:25
 
Wenn es ein deutsches Kind ist, dann braucht die Mutter kein A1.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #43 - 26.04.2025 um 14:48:41
 
die Kids sind die ihren, also (noch) Kenianerinnen - aber ich verstehe das so, dass nachdem sie dann deutsche Pässe bekommen haben, eine A1 Prüfung nicht mehr nötig ist, richtig?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JS55
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Antwort #44 - 26.04.2025 um 14:51:14
 
Interessantes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beweislast: https://www.bverwg.de/240621U1C30.20.0:

§32 und 33 des Urteils:
"Ob die vorbezeichneten Voraussetzungen gegeben sind, hat die Ausländerbehörde aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen. (....)  Die Ausländerbehörde trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die aus der Vaterschaftsanerkennung folgende elterliche Verantwortung tatsächlich nicht wahrgenommen werden soll."

§ 28 des Urteils:
"Denn die aufenthaltsrechtlichen Wirkungen, welche die Anerkennung der Vaterschaft eines minderjährigen Kindes nichtdeutscher Staatsangehörigkeit durch einen deutschen Staatsangehörigen zwangsläufig zeitigt, darf ein die Vaterschaft Anerkennender auch gezielt wollen und bezwecken, etwa um Eltern-Kind-Beziehungen zu begründen, fortzusetzen oder zu vertiefen."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema