Ich habe nun das Jugendamt meiner Stadt kontaktiert. In einem ausgesprochen angenehmen Gespräch wurde mir alles erklärt, und ich habe dann die notwendigen Unterlagen per Email übersendet.
Der freundliche Sachbearbeiter kontaktierte mich wenig später, und sagte mir, dass jedoch eine Stellungnahme der Ausländerbehörde eingeholt werden müsse (um den Verdacht auf mißbräuchliche Scheinehe/Scheinvaterschaft auszuschließen).
Darauf habe ich dem Ausländeramt "präventiv" eine Email gesendet, in der ich u.a. ausführte, dass meine Frau in ich bereits seit ca. 2 Jahren in Kenia zusammengelebt haben, dass wir beide ein Einkommen haben, und ich seit längerer Zeit meine Frau und die Kinder finanziell unterstütze.
Hier nun die (erstaunlich schnelle) Antwort der Ausländerbehörde, un meine Antwort darauf:
"eine Vaterschaftsanerkennung, wenn Sie positiv wissen, dass Sie nicht der leibliche Vater der Kinder sind ist missbräuchlich. Eine Adoption ist grundsätzlich möglich. Ebenso die Abgabe einer Verpflichtungserklärung.
Bezüglich des Scheineheverdachts, wird dies im Visumsverfahren durch die deutsche Botschaft geprüft. Wenn dort keine Bedenken hinsichtlich der Schutzwürdigkeit der Ehe bestehen, wird dies durch meine Behörde nicht anders beurteilt."
Antwort meinerseits:
"in der Tat bin ich nicht der leibliche Vater der beiden Kinder, das habe ich auch zu keiner Zeit behauptet, auch dem Jugendamt gegenüber habe ich dies klar gemacht.
Nach meinem Informationsstand wurde ein neues Gesetz hierzu als Regierungsentwurf verabschiedet, ist aber noch nicht beschlossen, siehe hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/beschluss-ge-mi..., ich zitiere:
"Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht das leibliche Kind des Anerkennenden ist, eine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, damit eine Vaterschaftsanerkennung wirksam wird. Durch gesetzlich geregelte Vermutungen wird eine rasche Prüfung ermöglicht. Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass Vaterschaftsanerkennungen, die nicht missbräuchlich sind, nicht unnötig verzögert werden."
Hier der Link zu der Drucksache des Gesetzesentwurfs:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/382-24.pdf?__blob...In dieser Drucksache heißt es ausdrücklich:
"Die Vaterschaft und die aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen sind erwünscht, wenn der Anerkennende tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist oder zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt".
Letzteres ist in unserem Fall nachweisbar richtig. Ich bitte um Aufklärung, auf welche Gesetzesvorschrift sich Ihre Aussage bezieht "eine Vaterschaftsanerkennung, wenn Sie positiv wissen, dass Sie nicht der leibliche Vater der Kinder sind ist missbräuchlich"."
Meiner Meinung nach ist dies ein klarer Fall eines Versuchs der Ausländerbehörde, mich von einer Vaterschaftsanerkennung abzuschrecken, oder wie seht Ihr das? Zeit, sich einen Anwalt zu nehmen?