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Kenianerin heiraten 2025 update (Gelesen: 22.834 mal)
JS55
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #105 - 27.04.2026 um 21:11:42
 
Nächstes Update: Meine Frau hat heute nach Anhörung durch das Gericht in Thika das von der Botschaft angefragte Dokument/Urteil bekommen, welches besagt, dass der Vater ihrer Kinder nicht auffindbar ist, sie das alleinige Sorgerecht hat und sie das Recht hat, die Kinder mit nach Deutschland zu nehmen.
Sie hat das Dokument bereits an die Botschaft weitergeleitet.
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Gigi_76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #106 - 28.04.2026 um 18:55:13
 
Klasse. Hoffentlich geht es nun ganz schnell.
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JS55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #107 - 30.04.2026 um 12:30:31
 
Heute hatte meine Frau einen Termin bei der Botschaft zur Unterschrift eines Dokuments, dass ihr Einverständnis zu der von mir in Deutschland begonnenen Vaterschaftsanerkennung bestätigt.
Die zuständige Sachbearbeiterin sagte ihr, dass die Kinder damit nun deutsche Staatsangehörige wäre, und der Visumantrag für die Kinder nun nicht mehr weiterbearbeitet werden könne. Es würde aber maximal 3-4 Wochen dauern, bis die Botschaft die Reisepässe ausstellt. Meine Frau solle nun die Ausstellung der Reisepässe für die Kinder auf der Webseite der Botschaft beantragen. In der Zwischenzeit läuft der Visumantrag für meine Frau natürlich weiter - dieser könnte bereits in den nächsten 2-3 Wochen abgeschlossen sein.

Nun frage ich mich aber, ob das nicht vielleicht ein Fehler war, der die Familienzusammenführung weiter verzögern wird?

Ich war immer davon ausgegangen, dass die Vaterschaftsanerkennung erst nach Bearbeitung durch das Standesamt 1 in Berlin abgeschlossen sein würde, und dieser Prozess mehrere Monate dauern kann?
Oder kann es sein, dass die Botschaft nicht warten muss, bis die Kinder in Berlin registriert sind, und vorab schon Pässe ausstellen kann, damit Mutter und Kinder zeitnah zusammen reisen können?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #108 - 01.05.2026 um 16:21:49
 
Die Vaterschaftsanerkennung ist dann "abgeschlossen", wenn der Noch-nicht-rechtliche-Vater seine Anerkennung und die Mutter die Zustimmung hierzu erklärt haben und beides (gleichzeitig oder in beliebiger zeitlicher Reihenfolge nacheinander) beurkundet wurde.

Eine Verzögerung der Bearbeitung des / Entscheidung über den Visumantrag ist nicht zu befürchten.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #109 - 12.05.2026 um 11:09:07
 
Ich habe heute morgen mit der Ausländerbehörde an meinem Wohnort gesprochen.
Die Botschaft hat bereits letzte Woche die ABH informiert, dass die Vaterschaftsanerkennung nun abgeschlossen ist. Sobald die Pässe ausgestellt sind, benachrichtigt die Botschaft die ABH. Der Mitarbeiter der ABH hat im Gespräch bereits signalisiert, dass er der Botschaft dann das OK für die Ausstellung des FZF-Visums meiner Frau geben wird. Weitere Nachweise (mein Einkommen, Wohnungssituation, Versicherung) seien nun nicht mehr notwendig, da die Kinder nun deutsche Staatsangehörige sind.
Mit anderen Worten, die Vaterschaftsanerkennung vereinfacht das Verfahren letztendlich sehr stark, das hatten ja einige Forumsmitglieder bereits vor längerem gesagt.
Im Termin wegen der Pässe am 18.5. werden wir ein Eilverfahren beantragen, Kosten unter €100 für die beiden Mädchen - dann sind die Pässe vermutlich noch in der nächsten Woche abholbereit. Das Visum für meine Frau wird vermutlich noch einige Tage mehr brauchen, aber es sieht tatsächlich danach aus, dass meine Familie noch im Mai nach Deutschland kommen kann  Smiley Smiley Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #110 - 12.05.2026 um 12:37:57
 
Schnell geht es trotzdem nicht, das sollten andere wissen. Die Vaterschaftsanerkennung hatte ich Dir hier im Forum am 13. Januar 2025 vorgeschlagen. Das war vor 16 Monaten.

Aber in Juni erreicht Ihr dann das Ziel.
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JS55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #111 - 12.05.2026 um 14:02:02
 
reinhard schrieb am 12.05.2026 um 12:37:57:
Schnell geht es trotzdem nicht, das sollten andere wissen. Die Vaterschaftsanerkennung hatte ich Dir hier im Forum am 13. Januar 2025 vorgeschlagen. Das war vor 16 Monaten.

Aber in Juni erreicht Ihr dann das Ziel.

Richtig, der Tipp mit der Vaterschaftsanerkennung war Gold wert, danke nochmal dafür!
Schnell geht (zumindest bei der Botschaft in Nairobi) gar nichts, vor allem, wenn es auch um Kinder geht. 6 Monate, bis man überhaupt einen Termin bekommt. Dann 2-3 Monate Bearbeitung. Dann erst wird die Überprüfung der Geburtsurkunden begonnen (in unserem Fall 7 Monate!). Dann verlangt die Botschaft eine gerichtlich dokumentierte Anhörung der Kinder, für die man normalerweise nochmal 2 Monate braucht.
Ich denke, dass die Frage berechtigt ist, warum man nicht nach Antragstellung zumindest die meisten dieser Prozeduren gleichzeitig beginnen kann, anstatt eine nach der anderen? Im Moment der Antragstellung sollte die Botschaft doch genau wissen, welche Dokumente beigebracht werden müssen? Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigung könnte dann um mindestens 5-6 Monate verkürzt werden.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #112 - 12.05.2026 um 15:16:53
 
Eine berechtigte Frage. Du könntest sie über »Abgeordnetenwatch« öffentlich dem Abgeordneten Johann Wadephul stellen – oder auch anderen Abgeordneten. Allerdings hat Wadephul noch nicht viele Fragen beantwortet.
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Gigi_76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #113 - Heute um 11:11:23
 
ich bin auch mit einer Kenianerin verheiratet und wir haben erst die Vizumsanträge abgegeben. Sie hat 2 Kinder aus frühere Beziehung. Meine Frau hatte ein Gerichtsurteil, welches ein vorübergehendes Volles Sorgerecht hat (ich verstehe nicht genau wie das in kenia funktioniert) und eine eidesstaatliche Versicherung, notariel beglaubigt, vom Vater der Kinder, die besagt, dass der Vater mit der Ausreise einverstanden ist.
Die deutsche Botschaft hat nichts davon anerkannt und hat verlangt, dass der Vater persönlich in die deutsche Botschaft kommt und dort die Einverständnisserklärung für die Ausreise der Kinder unterschriebt. Auf die Frage, was wir tun sollen, falls der Vater nicht in die Botschaft kommen will hat uns die Botschaft gesagt, dass meine Frau dann das Volle Sorgerecht vor gericht erstreiten muss. Das hätte vielleicht Jahre gedauert. Der Vater war zwar in der Botschaft, aber erst als wir ihn verklagt haben, bzw ein Termin für eine Verhandlung erwirkt haben. Daraufhin ist er dann in die Botschaft. Zum Glück wohnt der Vater nur ein paar Kilometer entfernt. Was passiert wäre, wenn er 500km entfernt gewohnt hätte, das will ich mir gar nicht ausmalen.
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