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Kenianerin heiraten 2025 update (Gelesen: 20.884 mal)
JS55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #90 - 06.02.2026 um 12:24:28
 
Petersburger schrieb am 24.11.2025 um 15:32:47:
Erwartest Du nun eine andere Antwort als hier in #78 und #80?

sorry, ich hatte vergessen, dass dies bereits beantwortet wurde.
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JS55
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Antwort #91 - 06.02.2026 um 12:31:14
 
Update zur Situation:
Die Botschaft in Nairobi hat bereits vor ca. 6 Wochen die Unterlagen an die ABH gesendet. Allerdings mit dem Vermerk, dass die Verifizierung der Geburtsurkunden der beiden Kinder noch andauert.
Die ABH hat sich daraufhin bereits bei mir gemeldet, kann den Fall aber natürlich erst weiterbearbeiten, wenn die Geburtsurkunden verifiziert sind.

Die Botschaft hatte uns über die Verifizierung Mitte September 2025 informiert und mitgeteilt, dass dies bis zu 4 Monate dauern könne.
Keine Ahnung, warum das 4 Monate dauern muss, aber es sollte ja dann demnächst abgeschlossen sein  Cool.
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DerRalf
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Antwort #92 - 07.02.2026 um 08:22:32
 
JS55 schrieb am 06.02.2026 um 12:31:14:
Keine Ahnung, warum das 4 Monate dauern muss, aber es sollte ja dann demnächst abgeschlossen sein

Weil nicht nur eure Urkunden auf eine Urkundenüberprüfung warten. Und die Botschaft hat nicht eine Schar von Kooperationsanwälten. Und wenn der Bericht des Kooperationsanwaltes vorliegt, muss die Botschaft es ja auch noch bearbeiten. Und auf ihrer Webseite spricht die Botschaft sogar von 6 Monaten. Freue dich eher, falls es tatsächlich nur 4 Monate sind. https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/urkundenueberpruefung-1510466
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JS55
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Antwort #93 - 07.02.2026 um 10:46:44
 
danke für den Link!
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Gigi_76
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Antwort #94 - 17.03.2026 um 21:47:08
 
Hi JS55

ich würde gerne mich mit dir privat unterhalten, weil ich gerade fast genau das Gleiche durchmache. Ich wollte dich privat anschreiben, darf ich aber noch nicht. Schreib du mich privat an, wenn zeit dazu hast. Ich habe einige Fragen zum Ablauf in Nairobi.

Mein Stand heute: wir warten noch auf die Terminvergabe, seit Juli 2025.
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Petersburger
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Antwort #95 - 18.03.2026 um 13:22:11
 
Gigi_76 schrieb am 17.03.2026 um 21:47:08:
Ich wollte dich privat anschreiben, darf ich aber noch nicht.

Ich habe das geändert: Jetzt kannst Du.
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Gigi_76
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Antwort #96 - 23.03.2026 um 10:45:54
 
JS55 - Gibt es NEWS?
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Antwort #97 - 25.03.2026 um 10:22:04
 
Heute hat meine Frau eine Nachricht von der Botschaft erhalten. Man fragt nach einer Anhörung der beiden Kinder durch das Gericht oder einen "Jugendbeauftragten":
"Please provide proof that the children have been heard before the court (by the judge, a children’s officer, or another appropriate authority)."
Das kann meine Frau hoffentlich heute noch erledigen.

Es scheint also so, dass die Überprüfung der Geburtsurkunden abgeschlossen ist? Vermutlich ein weiterer Punkt, den die Botschaft routinemäßig abarbeitet?
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Aras
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Antwort #98 - 26.03.2026 um 07:37:40
 
Zu was sollen die Kinder angehört worden sein? Ob sie ausreisen wollen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #99 - 26.03.2026 um 08:54:51
 
Ja, das wird vermutlich die Hauptfrage sein - das vermuten wir zumindest. Vielleicht wollen Sie die Kinder aber auch darüber ausfragen, ob sie den (unbekannten) Vater kennen.
Zwischenzeitlich war meine Frau bei dem "youth officer" an ihrem Wohnort. Es braucht hier wohl eine formelle gerichtliche Anhörung, und es dauert angeblich ca. 2 Monate, um einen Termin hierfür zu bekommen. Vlt kann man hier aber, wie so oft in Kenia, mit ein wenig Geld nachhelfen.
Trotzdem wieder mal ein Beweis dafür, wie unkooperativ die Botschaft solche Fälle abhandelt - man hätte uns die Notwendigkeit einer Anhörung schon vor Monaten mitteilen können, dann wäre das jetzt längst erledigt.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Botschaft hier das Verfahren bewusst nach Kräften in die Länge zu ziehen versucht, vlt um Antragsteller abzuschrecken?
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Antwort #100 - 08.04.2026 um 09:11:51
 
Es gibt gute Nachrichten!!!
1. meine Frau hat bereits einen Besuch des "youth officers" hinter sich, und soll noch diese Woche das Dokument des Magistrats über die Anhörung der Kinder bekommen. Das wird sie dann sofort an die Botschaft weiterleiten.
Die Kinder wurden tatsächlich gefragt, wer denn ihr Vater sei (ich natürlich) und ob sie nach Deutschland wollen ("jaaaaa")  Smiley Smiley Smiley.
Interessantes Detail: der youth officer hat bei seinem Besuch nach der Telefonnummer der Eltern meiner Frau gefragt, und diese dann auch angerufen und gefragt: "wissen Sie eigentlich, dass Ihre Tochter mit einem Deutschen verheiratet ist und nach Deutschland ziehen will?". Die Eltern wussten natürlich Bescheid ...

2. meine Frau hat heute von der Botschaft eine Email bekommen, die bestätigt, dass die Vaterschaftsanerkennung (die ich vor mehreren Monaten in D angeschoben hatte) nun notarisiert werden kann, Termin hierfür hat sie für den 29.4., sie muss nur noch unterschreiben. Die Kinder werden also zeitnah oder evtl. sogar schon im Termin ihre deutschen Pässe bekommen.

Das bedeutet aber wohl auch, dass die Überprüfung der Geburtsurkunden der Kinder nun abgeschlossen sein dürfte - sonst wäre die Notarisierung der Vaterschaftsanerkennung wohl gar nicht möglich?

Demnach hängt jetzt alles nur noch an der Urkunde zu der stattgefundenen Anhörung der Kinder, und die Botschaft kann hoffentlich in den nächsten Tagen den Vorgang an meine Ausländerbehörde weitergeben.
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Antwort #101 - 08.04.2026 um 09:57:05
 
Ja, super! Langsam kann man das Ende wohl sehen Smiley.

Ich denke auch, dass die Überprüfung der Geburtsurkunden der Kinder schon abgeschlossen ist.

Da du, wenn ich mich richtig erinnere, schon mit der Ausländerbehörde alles geklärt hast, sollte auch die Vaterschaftsanerkennung auch nicht wegen § 1597a BGB blockiert werden.

Also tatsächlich Endspurt.

Halt uns bitte weiter auf dem Laufenden.
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Antwort #102 - 10.04.2026 um 09:53:15
 
Gibt es irgendwelche Erfahrungswerte, wie lange es nach der abschließenden Notarisierung der Vaterschaftanerkennung durch die Botschaft dauert, bis die Reisepässe für die Kinder ausgestellt werden?
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Antwort #103 - 10.04.2026 um 11:58:10
 
Nein. Aber die Vaterschaftsanerkennung muss zum Standesamt I in Berlin. Hat deine Frau auch deine öffentlich beglaubigte Vaterschaftsanerkennung mit? Weil ich gehe davon aus, dass man beides dann per Konsularpost nach Berlin schickt.

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Antwort #104 - 11.04.2026 um 09:02:16
 
Aras schrieb am 10.04.2026 um 11:58:10:
Nein. Aber die Vaterschaftsanerkennung muss zum Standesamt I in Berlin. Hat deine Frau auch deine öffentlich beglaubigte Vaterschaftsanerkennung mit? Weil ich gehe davon aus, dass man beides dann per Konsularpost nach Berlin schickt.


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