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Kenianerin heiraten 2025 update (Gelesen: 1.526 mal)
JS55
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.01.2025 um 17:55:46
 
Ich habe gerade meine kenianische Freundin in Nairobi geheiratet. Nächster Schritt ist das Visum zur Familienzusammenführung für sie und Ihre beiden Töchter. Um anderen den Weg zu erleichtern, hier ein paar Tips und Updates.

Ich fange mal mit dem größeren Problem an, dem FZF Visum.

1. Tip: Für die Visumerteilung als ERSTES FRÜHZEITIG bei de deutschen Botschaft einen Termin beantragen! Die Terminvergabe allein hat einen Vorlauf von 6 Monaten (laut Botschaft!). Für den Terminantrag brauchen noch keine Unterlagen hochgeladen werden, daher macht es Sinn, den Termin lange vorher zu beantragen (noch vor der Heirat, aber doch so dass man im Termin alle Unterlagen zusammen hat). So erspart man sich monatelanges warten - hätte ich das nur vorher gewusst.

Hier der Link zur Terminanmeldung: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=nair&...;
request_locale=en
Auch wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Kenianerin diesen Antrag stellen muss, nicht der deutsche Ehemann.
Welche Unterlagen aktuell gebraucht werden erfahrt Ihr auf der Webseite der Botschaft. Auf jeden Fall braucht Ihr für das Visum:

das endgültige Heiratszertifikat ("blue certificate"), NICHT das erste, das Ihr nach der Zeremonie bekommt!

das A1 Deutsch Zertifkat vom Goethe-Institut

eine Meldebescheinigung des deutschen Ehemanns (nicht älter als 6 Monate!)

Reisepass der Ehefrau plus zwei identische biometrische Passfotos

Geburtsurkunde der Ehefrau

2 Kopien des Reisepasses des Ehemanns

Nachweis einer "incoming" Krankenversicherung (3 Monate reichen)

falls Kinder mit nach D kommen, Sorgerechtsurteil oder Einverständniserklärung des Vaters (in unserem Fall war meine Freundin nicht mit dem Vater verheiratet und der Vater ist nicht in den Geburtsurkunden eingetragen, also keine weiteren Nachweise nötig).


Nach dem Termin schickt die Botschaft alles zum zustängigen Ausländeramt in deiner Stadt, das kann dann nochmal 2 Monate dauern bis die Genehmigung in Nairobi eintrudelt und das Visum erteilt wird.

Zur Eheschließung in Kenia:

Den Antrag auf einen Termin kann deine Verlobte online stellen, auf ecitizen.gov.ke, Antrag auf Special license

Welche Unterlagen Ihr braucht, könnt Ihr hier einsehen: https://www.statelaw.go.ke/services-to-the-public/getting-married-in-kenya/regis...

Am besten in Deutschland beim zuständigen Standesamt ein "Certificate of No Impediment/Heiratsfähigkeitszeugnis") beantragen, dafür braucht Ihr aber auch einige Unterlagen Eurer Verlobten, bitte beim Amt erkundigen.

Ihr bekommt dann einen Termin zu einem Interview im Sheria House in Nairobi (falls Ihr in Nairobi heiratet). Dazu alle Unterlagen mitbringen.

Zu diesem Termin und zur Vergabe des Hochzeitstermins ein paar Tips:
Am Eingang von Sheria Haus geht es rechts zum Standesamt. Da ist immer großer Andrang. Vor dem Eingang zum Standesaamt selbst sitzen immer ein oder zwei Soldaten. Sprecht sie an. Gegen ein kleines Trinkgeld winken die Euch schnell zur Sachbearbeiterin durch, sonst wartet Ihr lange Zeit.
Stimmt etwas mit den Unterlagen oder dem Antrag nicht, dann lasst euch von dem Soldaten den Copyshop gegenüber Sheria House zeigen, die Jungs dort sind absolute Profis und ändern alles für Euch so, dass es passt. Die besorgen euch auch innerhalb von Minuten Notarisierung von Pässen etc.
Dann zurück, sofort durchgehen zur Sachbearbeiterin. Die sagt euch dann, dass sie euch kontaktiert wenn sie einen Trauungstermin hat. Das kann mehrere Wochen dauern, ABER unser Freund der Soldat kann auch hier helfen. Für ca umgerechnet 120€ bekommt Ihr einen Termin innerhalb 3-4 Tagen.
Derselbe Soldat kann auch die Zeit verkürzen bis zur Abholung des Blue Certificate (das übrigens nicht mehr blau ist), nochmal ca €100.

Viel Erfolg!



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reinhard
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Antwort #1 - 12.01.2025 um 19:33:35
 
Zwei Ergänzungen:

Das A1-Zertifikat muss nicht unbedingt von Goethe sein, das österreichische ist auch anerkannt. Es muss allerdings TELC-zertifiziert sein.

Im vorliegenden Fall sind die beiden Töchter (vermutlich mit anderem Vater) noch eine Besonderheit. Wenn der Ehemann nicht der Vater aus der Geburtsurkunde hat, ist es ein Zuzug der Kinder zur Mutter in Deutschland (auch wenn die Einreise gemeinsam erfolgt). Normalerweise braucht die Mutter dann die Zustimmung des Vaters und eine finanzielle Absicherung in Deutschland.
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Fred Dust
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Antwort #2 - 12.01.2025 um 22:26:59
 
JS55 schrieb am 12.01.2025 um 17:55:46:
Ich habe gerade meine kenianische Freundin in Nairobi geheiratet.


Herzlichen Glückwunsch
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JS55
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Antwort #3 - 13.01.2025 um 14:35:07
 
reinhard schrieb am 12.01.2025 um 19:33:35:
Das A1-Zertifikat muss nicht unbedingt von Goethe sein, das österreichische ist auch anerkannt. Es muss allerdings TELC-zertifiziert sein.

Das ist natürlich richtig
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JS55
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Antwort #4 - 13.01.2025 um 14:40:17
 
reinhard schrieb am 12.01.2025 um 19:33:35:
Im vorliegenden Fall sind die beiden Töchter (vermutlich mit anderem Vater) noch eine Besonderheit. Wenn der Ehemann nicht der Vater aus der Geburtsurkunde hat, ist es ein Zuzug der Kinder zur Mutter in Deutschland (auch wenn die Einreise gemeinsam erfolgt). Normalerweise braucht die Mutter dann die Zustimmung des Vaters und eine finanzielle Absicherung in Deutschland.

Laut der kenianischen Botschaft ist in dem Fall, dass die Mutter bei der Geburt ledig war und der Vater nicht in der Geburtsurkunde der Kinder eingetragen ist, eine Zustimmung des Vaters nicht nötig. Macht auch Sinn IMO, der Vater kann ja auch unbekannt sein?
Finanzielle Absicherung ist gegeben, da meine Frau ein regelmäßiges und ausreichendes Gehalt durch Online-Arbeit erzielt, wsas durch entsprechende Verträge dokumentiert werden kann.
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Antwort #5 - 13.01.2025 um 14:40:56
 
Fred Dust schrieb am 12.01.2025 um 22:26:59:
Herzlichen Glückwunsch

Vielen Dank!
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lottchen
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Antwort #6 - 13.01.2025 um 14:51:09
 
Lieber JS55, wie weit seid ihr jetzt? Der Visumsantrag ist eingereicht?
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reinhard
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Antwort #7 - 13.01.2025 um 15:11:01
 
JS55 schrieb am 13.01.2025 um 14:40:17:
Laut der kenianischen Botschaft ist in dem Fall, dass die Mutter bei der Geburt ledig war und der Vater nicht in der Geburtsurkunde der Kinder eingetragen ist, eine Zustimmung des Vaters nicht nötig. Macht auch Sinn IMO, der Vater kann ja auch unbekannt sein?
Finanzielle Absicherung ist gegeben, da meine Frau ein regelmäßiges und ausreichendes Gehalt durch Online-Arbeit erzielt, wsas durch entsprechende Verträge dokumentiert werden kann.


Du kannst Dir auch überlegen, die Vaterschaft anzuerkennen. Das machst Du beim Jugendamt, die Mutter stimmt bei der Botschaft zu.

Das ist eine "soziale Vaterschaft": Du übernimmst die Verantwortung, bis sie erwachsen sind. Die Kinder werden dadurch (auch) deutsch, brauchen einen deutschen Pass von der Botschaft zur Einreise. Die Mutter kann dann ohne A1-Zertifikat mit, falls sie das noch nicht hat.
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lottchen
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Antwort #8 - 13.01.2025 um 16:48:18
 
So eine Vaterschaftsanerkennung für die 2 Kinder lässt sich allerdings nicht mehr rückgängig machen sollte die Ehe irgendwann mal scheitern (ja ich weiß dass Du das momentan nicht für möglich hältst). Darüber sollte man sich aber im Klaren sein. Die Kinder sind und bleiben dann deutsch, die Mutter hat auch nach einer möglichen Trennung/Scheidung ohne Ehe mit einem Deutschen ein Aufenthaltsrecht in D (zumindest bis die Kinder volljährig sind) und der deutsche Vater ist zumindest den Kindern gegenüber weiter unterhaltspflichtig. Und die Kinder (im Gegensatz zur möglichen Ex-Frau) erben mal vom Vater. Man sollte den Teufel natürlich nicht an die Wand gehen, aber dieser Ablauf wäre (genauso wie eine tolle jahrzehntelange harmonische Ehe) auch möglich.
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Antwort #9 - 14.01.2025 um 18:23:12
 
JS55 schrieb am 13.01.2025 um 14:40:17:
Laut der kenianischen Botschaft ist in dem Fall, dass die Mutter bei der Geburt ledig war und der Vater nicht in der Geburtsurkunde der Kinder eingetragen ist, eine Zustimmung des Vaters nicht nötig. Macht auch Sinn IMO, der Vater kann ja auch unbekannt sein?


Richtig. Allerdings benötigt man, sofern kein Vater bekannt ist, in diesem Fall eine notarielle, eidestattliche Erklärung der Mutter, das sogenannte "Affidavit". Wundert mich, dass die AV darauf verzichten soll. Hoffentlich erlebt Ihr da nicht am Beantragungstermin noch eine böse Überraschung.

Zitat:
Finanzielle Absicherung ist gegeben, da meine Frau ein regelmäßiges und ausreichendes Gehalt durch Online-Arbeit erzielt, wsas durch entsprechende Verträge dokumentiert werden kann.


Das ist auch notwendig, das der Nachzug der Kinder zur Mutter erfolgt und die Sicherung des LU der Kinder nachzuweisen ist.
Eine ABH wird üblicherweise zu diesem Zweck das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft prüfen (Einkommen Ehemann + Ehefrau).
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die ABH, vielleicht anders als die AV, nicht mit der Qualität der Nachweise bzgl. des Onlineeinkommens der Mutter zufrieden gibt. Auf dieses Szenario sollte man sich zumindest mental einstellen.
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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JS55
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Antwort #10 - 17.01.2025 um 12:07:05
 
lottchen schrieb am 13.01.2025 um 14:51:09:
Lieber JS55, wie weit seid ihr jetzt? Der Visumsantrag ist eingereicht?

Der Termin ist beantragt, wir haben alle Dokumente komplett außer dem A1 Zertifikat, die Prüfung ist Ende Februar.

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JS55
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Antwort #11 - 17.01.2025 um 12:20:47
 
T.P.2013 schrieb am 14.01.2025 um 18:23:12:
Richtig. Allerdings benötigt man, sofern kein Vater bekannt ist, in diesem Fall eine notarielle, eidestattliche Erklärung der Mutter, das sogenannte "Affidavit". Wundert mich, dass die AV darauf verzichten soll. Hoffentlich erlebt Ihr da nicht am Beantragungstermin noch eine böse Überraschung.

Das ist auch notwendig, das der Nachzug der Kinder zur Mutter erfolgt und die Sicherung des LU der Kinder nachzuweisen ist.
Eine ABH wird üblicherweise zu diesem Zweck das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft prüfen (Einkommen Ehemann + Ehefrau).
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die ABH, vielleicht anders als die AV, nicht mit der Qualität der Nachweise bzgl. des Onlineeinkommens der Mutter zufrieden gibt. Auf dieses Szenario sollte man sich zumindest mental einstellen.


Diese Möglichkeit war mir beislang nicht bekannt, danke für den Tip!

Gibt es für dieses Affidavit bestimmte Anforderungen oder eine Art Template? Wir würden das auf jeden Fall sicherheitshalber anfertigen und notarisieren lassen, damit es beim späteren Termin bei der Botschaft keine Probleme und Verzögerungen gibt.

Und die Anerkennung der "sozialen Vaterschaft" werde ich auch bei der ABH in die Wege leiten.

Zwei Fragen hierzu:
1. Brauche ich bei der ABH das Affidavit im Original, oder reicht ein Scan? Eine amtliche Übersetzung muß ja auf jeden Fall angefertigt werden.
2. Die AV stellt also tatsächlich deutsche Pässe für die Kinder aus, wenn die notwendigen Dokumente vorliegen? Wie wirkt sich das denn auf die Situation der Mutter aus? Ich nehme an, dass die AV der Mutter keinen Pass ausstellen wird (schön wärs ja...), aber besteht dann eine Chance auf eine beschleunigte Bearbeitung durch die AV?
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reinhard
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Antwort #12 - 17.01.2025 um 12:45:59
 
Für die Vaterschaftsanerkennung ist das Jugendamt zuständig, nicht die Ausländerbehörde.
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lottchen
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Antwort #13 - 17.01.2025 um 13:36:13
 
Du wirst Dich entscheiden müssen, was Du willst. Danach richtet sich, was Deine Frau beantragt und welche Unterlagen sie einreichen muss.

Wenn Du die Vaterschaft für die Kinder anerkennst, dann sind die Kinder deutsch, bekommen einen deutschen Paß und benötigen kein Visum. Die Mutter beantragt ein Visum zur FZF zu den Kindern, wozu sie (da die Kinder deutsch sind) kein A1 und keinen Nachweis des LU benötigt. Ob es schneller geht als die FZF zum Ehemann - keine Ahnung.   
Wie lange das mit der Vaterschaftsanerkennung dauert und ob es dabei Schwierigkeiten geben wird wird hier aber niemand sagen können.

Wenn der Status der Kinder bleibt wie er ist beantragt sie die FZF zum Ehemann, die LU-Sicherung muss nachgewiesen werden, A1 wird benötigt und die Kinder benötigen ebenso wie die Mutter ein Viusum. 
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Antwort #14 - 17.01.2025 um 15:05:31
 
lottchen schrieb am 17.01.2025 um 13:36:13:
Du wirst Dich entscheiden müssen, was Du willst. Danach richtet sich, was Deine Frau beantragt und welche Unterlagen sie einreichen muss.

Wenn Du die Vaterschaft für die Kinder anerkennst, dann sind die Kinder deutsch, bekommen einen deutschen Paß und benötigen kein Visum. Die Mutter beantragt ein Visum zur FZF zu den Kindern, wozu sie (da die Kinder deutsch sind) kein A1 und keinen Nachweis des LU benötigt. Ob es schneller geht als die FZF zum Ehemann - keine Ahnung.   
Wie lange das mit der Vaterschaftsanerkennung dauert und ob es dabei Schwierigkeiten geben wird wird hier aber niemand sagen können.

Wenn der Status der Kinder bleibt wie er ist beantragt sie die FZF zum Ehemann, die LU-Sicherung muss nachgewiesen werden, A1 wird benötigt und die Kinder benötigen ebenso wie die Mutter ein Viusum. 


Danke für die Infos - ich fliege nächste Woche nach Deutschland zurück, und werde dort sofort zum Jugendamt gehen und das mit der Vaterschaftsanerkennung auf den Weg bringen, alles weitere wird man dann sehen.
Wir haben uns ohnehin schon darauf eingestellt, dass es mit dem FZF Visum eine Weile dauern kann. Der Weg zum Jugendamt kann sicher nicht schaden.
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