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Rechnung vom Sanitätshaus, obwohl Originalrezept vorlag (Gelesen: 84 mal)
karambol
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i4a rocks!


Beiträge: 94

Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rechnung vom Sanitätshaus, obwohl Originalrezept vorlag
11.01.2025 um 17:25:16
 
Hallo zusammen,

der Hausarzt meiner Mutter hat ihr einen Pflegebettisch verschrieben.

Das Rezept habe ich per Mail an ein Sanitätshaus geschickt. Dann kam eine Genehmigung von der Krankenkasse.

Der Betttisch wurde am 30.05.2024 vom Sanitätshaus-Mitarbeiter zugestellt.

Das Rezept habe ich ihm dabei eingehändigt.

Nun kommt eine Rechnung vom Sanitätshaus vom 09.01.2025 mit dem Vermerk, dass die kein Originalrezept erhalten haben.

Ist es überhaupt nicht verdächtig, dass die mir erst 7,5 Monate nach der Lieferung eine Rechnubg schicken. Deutet alleine das nicht daraufhin, dass die einfach vergessen haben, das Rezept an die Krankenkasse zu schicken und dieses später dann verloren haben.

Bei denen scheint echt ein Chaos zu herrschen.

Ich musste vorhin dreimal die Krankenkasse einschalten, weil die mir immer wieder gesagt haben, dass die entweder keine Genehmigung von der Krankenkasse bekommen haben oder keine Zeit haben, zu liefern.

Soll ich beim Widerspruch gegegen die Rechnung etwas beachten? Sind Unterwürfe zulässig oder soll ich ganz pragmatisch schreiben, dass das Rezept dem Zusteller übergeben wurde (ohne dass ich schreibe, dass es nicht meine Schuld ist, dass die dieses anscheinend verloren haben)?

Leider habe ich keine Zeugen dafür, dass ich ihm das Rezept übergeben haben. Ich habe denen dieses aber per Mail geschickt und es liegt eine Genehmigung von der Krankenkasse. Es würde für mich also keinen Sinn machen, das Rezept zu behalten.

Zudem gab es zwischen der Lieferung und der Rechnungsstellung keine Aufforderung zur Vorlage eines Originalrezeptes.

Soll ich mich parallel auch bei der Krankenkasse beschweren?

Danke
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 461

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 11.01.2025 um 17:43:59
 
Kann der Arzt evtl. bestätigen, dass er ein Rezept ausgestellt hat? Hat er ja ggf. in der Patientenakte vermerkt.
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