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Lebensunterhaltssicherung (Gelesen: 256 mal)
Themen Beschreibung: Gibt es eine Mindesthöhe über SGB2-Leistungen?
robbaht
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11.01.2025 um 10:13:36
 
Hallo Wertes Forum,

Ich habe eine Frage zwecks dem Einbürgerungsprozesses. Dort heißt es ja, dass Leistungen wie Bürgergeld etc schädlich sind.

Weiß aber jemand von euch, ob in den Behörden nach einem Richtwert gegangen wird, wieviel mehr man beispielsweise als den Bürgergeld-Satz verdienen muss. Laut Rechnern im Internet bin ich alleine mit meinem Einkommen knapp 250 Euro über den Regelsatt für meine Frau und mich. Falls das wichtig sein sollte, unser Bundesland ist Berlin.

Oder reicht im Grunde genommen schon 1 Euro über dem Regelbedarf zu liegen?

Vielen Dank und viele Grüße
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Aras
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Antwort #1 - 11.01.2025 um 10:43:14
 
Es kommt darauf an, dass man keinen Anspruch auf SGB-II Leistungen hat. Der Anspruch kann aber bestehen, auch wenn man Einkommen hat, der summarisch, über dem Bürgergeldbedarf ist. Denn Einkommen hat auch Freibeträge, siehe § 11a SGB II.

Also da musst du dann einen Rechner nutzen, der auch dein Einkommen berücksichtigt um verlässlich zu wissen ob du genug verdienst um keinen Anspruch auf Bürgergeld zu haben.

Aber es kann auch sein, dass du Wohngeld beantragen kannst, und dadurch dann eben kein Bürgergeld mehr beanspruchen könntest. Wohngeld und Bürgergeld schließen sich nämlich aus.

Wohngeld ist nicht schädlich für die Einbürgerung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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robbaht
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Antwort #2 - 11.01.2025 um 10:58:39
 
Hallo Aras,

Danke für die Antwort. Ich habe Rechner benutzt, die besagte Freibeträge auch rausrechnen, mit denen bin ich mit genanntem Betrag über dem Regelbedarf. Wohngeld stünde uns laut Rechnern quch nicht zu.
Also auch mit abgezogen Freibeträgen spielt es im Grunde keine Rolle, ob man nur 1 Euro oder 1000 drüber liegt? Nur rein interessehalber
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Aras
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Antwort #3 - 11.01.2025 um 11:51:29
 
Entweder man hat Anspruch oder man hat keinen Anspruch. Ob man 1 cent drüber ist oder 100€ machen keinen Unterschied. Ist man drüber hat man keinen Anspruch. Also dahingehend kann ich dich beruhigen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 11.01.2025 um 18:25:02
 
Alles klar, dann weiß ich bescheid. Danke für die Info.
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