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Einbürgerung während der Probezeit: wie viel Geld auf dem Konto? (Gelesen: 276 mal)
vd2760
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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10.01.2025 um 00:10:52
 
Hallo,
ich habe gehört, dass wenn man ein Vermögen hat, gilt das als "gesicherter Lebensunterhalt".

Wie viel Geld soll es sein, wenn meine Warmmiete €500 beträgt?
Ich bin jetzt am Anfang der Probezeit bei meinem Job. Einen Einbürgerungsantrag habe ich im April 2024 gestellt.

Und wie soll man die Quelle nachweisen? Wenn meine Eltern das Geld einfach aus dem Ausland überweisen, würde das ausreichen?

Ich bin seit 12 Jahren in DE, aber nur ca. 14 Monate gearbeitet. Den Rest studiert, Sprachkurs besucht, Arbeit gesucht.

Danke.
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Aras
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Arnhem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 10.01.2025 um 00:47:09
 
Das kann man glaub ich so pauschal nicht sagen. Zumal man auch von einer gewissen Rente, im wirtschaftlichen Sinne und nicht im Sinne einer Altersversicherung, ausgehen sollte. Also dass man aus dem Vermögen sich am besten monatliche Zahlungszugänge organisiert. Also bspw. Mieteinnahmen. oder sowas wie Dividenden aus Aktien oder man parkt nen Vermögen in Bundesanleihen und lebt von den jährlichen Zinsen. Oder man parkr z.b. 2,5 mio in eine Sofortrente und kriegt bis zum lebensende ca. 50000 € jährlich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 10.01.2025 um 09:45:29
 
Wenn dir deine Eltern Geld aus dem Ausland überweisen ist das kein Vermögen, sondern Einkommen. Und bei Zuwendungen von Dritten müsste es zunächst eine Unterhaltsverpflichtung geben. Und dann ist das Problem, dass die Dritten eigentlich in Deutschland leben müssen, damit das Geld im Zweifel auch pfändbar ist.

Bzgl. LU-Sicherung durch Vermögen. Da sprechen wir eher von einem sehr hohes Vermögen, sprich dass die Person "reich" ist. Wenn die Person reich ist sollte sie aber eigentlich auch ihren LU durch Einkommen sichern können, Zinsen, Mieteinnahmen, usw.
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vd2760
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.01.2025 um 10:30:33
 
Puncherfaust schrieb am 10.01.2025 um 09:45:29:
Wenn dir deine Eltern Geld aus dem Ausland überweisen ist das kein Vermögen, sondern Einkommen. Und bei Zuwendungen von Dritten müsste es zunächst eine Unterhaltsverpflichtung geben. Und dann ist das Problem, dass die Dritten eigentlich in Deutschland leben müssen, damit das Geld im Zweifel auch pfändbar ist.

Bzgl. LU-Sicherung durch Vermögen. Da sprechen wir eher von einem sehr hohes Vermögen, sprich dass die Person "reich" ist. Wenn die Person reich ist sollte sie aber eigentlich auch ihren LU durch Einkommen sichern können, Zinsen, Mieteinnahmen, usw.


Danke!
Ich habe Mieteinnahmen in Höhe von €1000-1300 netto durch Airbnb. Und ich habe in Jahren 2022-2024 an klinischen Studien teilgenommen (nicht regulär), und habe damit vielleicht €10000 im Jahr verdient.
Kann mir das alles helfen, noch in der probezeit eingebürgert zu werden?
Ich habe dieses Nebeneinkommen beim Einbürgerungsantrag nicht erwähnt.

Danke
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 10.01.2025 um 10:47:21
 
vd2760 schrieb am 10.01.2025 um 10:30:33:
Danke!
Ich habe Mieteinnahmen in Höhe von €1000-1300 netto durch Airbnb. Und ich habe in Jahren 2022-2024 an klinischen Studien teilgenommen (nicht regulär), und habe damit vielleicht €10000 im Jahr verdient.
Kann mir das alles helfen, noch in der probezeit eingebürgert zu werden?
Ich habe dieses Nebeneinkommen beim Einbürgerungsantrag nicht erwähnt.

Danke


würde ich nicht von ausgehen. ohne den Job wärst du ja vermutlich trotzdem im Leistungsbezug, trotz der Einnahmen durch Airbnb.

Airbnb dürfte auch nicht so ein gesichertes Einkommen sein wie normale Mieteinnahmen.

dass du in der Vergangenheit Einnahmen durch klinische Studien hattest dürfte für den Antrag völlig irrelevant sein.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.01.2025 um 11:44:29
 
vd2760 schrieb am 10.01.2025 um 00:10:52:
ich habe gehört, dass wenn man ein Vermögen hat, gilt das als "gesicherter Lebensunterhalt".

Das hast du etwas Falsches gehört.
Regelmäßige Geldzahlungen von Eltern und Einnahmen aus Vermietungen gehören zum Einkommen so wie dein Lohn/Gehalt für den Job.

vd2760 schrieb am 10.01.2025 um 10:30:33:
Kann mir das alles helfen, noch in der probezeit eingebürgert zu werden?

Nein, das hilft mW nicht.
Da du deinen Einbürgerungsantrag (erst) in 04/24 und in Berlin gestellt hast, wird deine jetzige Probezeit hoffentlich überstanden sein und du eine Festanstellung haben, wenn über deinen Antrag entschieden wird.


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