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Frage Passbeschaffung (Gelesen: 794 mal)
Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 03.01.2025 um 16:55:59
 
Die Frage war, ist die Passbeschaffung nach Sicht der Ausländerbehörde wieder möglich?
Und was ist, wenn man von der Ausländerbehörde einen deutschen Reiseausweis bekommen hat? wird dieser verlängert oder wird man aufgefordert einen neuen Pass zu besorgen? also nach Zumutbarkeit der Beschaffung?
hat sich hier etwas geändert?
Nach Machübernahme der Taliban galt ja, dass die Passbeschaffung unzumutbar ist.

P.S.: Danke für Antworten
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 03.01.2025 um 18:14:50
 
Nochmal für dich:

Offensichtlich ist die Passbeschaffung in München zumutbar. Nur hat wohl das Konsulat in München einen Amtsbezirk, der Bayern und Baden-Württemberg umfasst. Offensichtlich arbeitet das Konsulat in München für die Taliban bzw. islamische Emirat Afghanistan. Das scheint aber aus deutscher Sicht egal und darum die Passbeschaffung trotzdem grundsätzlich zumutbar zu sein.

Du fragst nach Berlin, und da sieht sich das afghanische Konsulat in München für nicht zuständig. Also ist es nicht möglich und somit unzumutbar.

Sollte morgen das Konsulat in München erklären für ganz Deutschland zuständig zu sein und Pässe ausgeben zu können, dann wäre es auch für dich in Berlin zumutbar nach München zu fahren.

Hinzufügen möchte ich noch, dass es immer darum geht dass es um grundsätzliche Zumutbarkeit geht. Grundsätzlich=> es gibt Ausnahmen im Einzelfall.

Du kannst also ggü. der Ausländerbehörde erklären warum du es für Unzumutbar hälst einen Reisepass zu beschaffen und darum einen Reiseausweis für Ausländer brauchst.

Ob die Argumente durchgreifen? Wer weiß.

Also stell den Antrag auf Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer. Und wenn die ablehnen wollen weil die meinen du kriegst einen Reisepass, dann hören die dich eh vor Ablehnung an und dann kannst du anfangen zu diskutieren etc..

Abschließend möchte ich erklären, dass das genau das war was Puncherfaust dir in der ersten Antwort auch geschrieben hat. Keine Ahnung was du für ein Problem hast, um das so heftig falsch zu verstehen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #17 - 03.01.2025 um 19:22:12
 
Puncherfaust ist ein guter Experte.
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Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #18 - 03.01.2025 um 21:20:59
 
An die Moderatoren bitte Beitrag 8 und 9 löschen
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reinhard
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Antwort #19 - 03.01.2025 um 21:50:48
 
Michael1918 schrieb am 03.01.2025 um 21:20:59:
An die Moderatoren bitte Beitrag 8 und 9 löschen



Wir löschen hier nicht. Wir fordern Dich auf, höflich zu bleiben.
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Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #20 - 04.01.2025 um 00:50:51
 
reinhard schrieb am 03.01.2025 um 21:50:48:
Wir löschen hier nicht. Wir fordern Dich auf, höflich zu bleiben.

Du hast ausnahmsweise recht. Laut lachend
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Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #21 - 05.01.2025 um 12:02:04
 
Hallo: Ich habe vielleicht etwas falsch verstanden und möchte mich entschuldigen.
Danke für die Hilfe.
Nächste Woche kommen neue frische Informationen zum Thema, das werde ich dann hier schreiben.
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