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Frage Passbeschaffung (Gelesen: 793 mal)
Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.01.2025 um 21:26:44
 
Hallo:
Es sieht so aus, als ob die Passbeschaffung für Leute aus Afghanistan wieder Pflicht ist.
Unter diesem Link:
Frage: wie ist das mit den Leuten gemeint, die einen deutschen Reisepass erhalten haben? Bekommen Sie wieder einen deutschen Reisepass? Oder wie ist es unter dem Link gemeint?
Danke


https://fluechtlingsrat-bw.de/aktuelles/passbeschaffung-afghanistan-wieder-moegl...
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« Zuletzt geändert: 02.01.2025 um 11:35:24 von Daddy » 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 01.01.2025 um 21:36:58
 
Den Reiseausweis für Ausländer bekommt man, wenn man keinen Reisepass besitzt UND diesen nicht auf zumutbare Art und Weise erlangen kann.

Wenn das Konsulat nun wieder Pässe ausstellt ist das nicht mehr der Fall. Man sollte dann nicht mehr aus diesem Grund einen Reiseausweis für Ausländer erhalten.
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reinhard
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Antwort #2 - 02.01.2025 um 13:15:01
 
Es ist auch vom Bundesland abhängig. Das Konsulat in München ist für Afghaninnen und Afghanen zuständig, die in Bayern oder Baden-Württemberg leben.

Für Schleswig-Holstein stellt sich das anders dar, wie das zuständige Ministerium kurz und knapp auf 12 Seiten erläutert:
https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/MSJFSIGSH_Afghanista...
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Michael1918
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Antwort #3 - 03.01.2025 um 00:17:17
 
Im ersten Beitrag unter dem Link ist von Ausnahmen die Rede. Das war die Frage, wie es ist, wenn man einen deutschen Reiseausweis bereits erhalten hat? entfällt dann die Pflicht zur Passbeschaffung, also gilt dann diese Ausnahme?
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Michael1918
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Antwort #4 - 03.01.2025 um 00:40:00
 
Auf der Webseite afghanischer Botschaft steht, dass die Ausstellung neuer Pässe suspendiert ist:
Passport (Extension Only)
The issuance of a new passport is currently suspended, we will announce the issuance as soon as it starts.
https://www.afghanembassy.de/index.php/en/consular-services/passport
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Aras
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Antwort #5 - 03.01.2025 um 06:58:49
 
Wahrscheinlich weht beim Münchner Konsulat eine Talibanflagge.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - 03.01.2025 um 08:05:37
 
Michael1918 schrieb am 03.01.2025 um 00:17:17:
Im ersten Beitrag unter dem Link ist von Ausnahmen die Rede. Das war die Frage, wie es ist, wenn man einen deutschen Reiseausweis bereits erhalten hat? entfällt dann die Pflicht zur Passbeschaffung, also gilt dann diese Ausnahme?

Wenn die Passbeschaffung wieder möglich ist, dann ist sie wieder möglich. Dann gibt es keine Rechtsgrundlage mehr einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen. Also nein, man erhält dann keinen mehr.
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reinhard
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Antwort #7 - 03.01.2025 um 12:14:09
 
Aras schrieb am 03.01.2025 um 06:58:49:
Wahrscheinlich weht beim Münchner Konsulat eine Talibanflagge.


Ja, das steht ja auch in den Schreiben des Sozialministerium SH. Aber das Konsulat ist nur für zwei Bundesländer zuständig, die Botschaft in Berlin für andere. Man muss sich also erst überlegen, in welchem Bundesland man lebt.
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Michael1918
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Antwort #8 - 03.01.2025 um 13:24:58
 
Puncherfaust schrieb am 03.01.2025 um 08:05:37:
Wenn die Passbeschaffung wieder möglich ist, dann ist sie wieder möglich. Dann gibt es keine Rechtsgrundlage mehr einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen. Also nein, man erhält dann keinen mehr.

Was für ein Puncherdünst hier erzählt wird, das war nicht die Frage und auch eine Flagge der Taliban war nicht die Frage
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Michael1918
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Antwort #9 - 03.01.2025 um 13:26:48
 
Die Frage im ersten Beitrag war, wie der aktuelle Stand ist, ist die Passbeschaffung wieder Pflicht oder nicht?
Puncherdünst hat sich zu oft selber geschlagen, daher kann er nicht mehr wach sein.
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reinhard
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Antwort #10 - 03.01.2025 um 13:29:45
 
Ja, die Passbeschaffung ist grundsätzlich Pflicht für alle, die in Deutschland leben. Das gilt auch für Afghan:innen, Somalier:innen, Palästinenser:innen.

Einzelheiten und Ausnahmen können Bundesländer regeln, es gibt auch Ausnahmen für bestimmte Personen.

Bitte hör auf damit, andere User zu beleidigen, nur weil sie sich besser auskennen als Du.
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Antwort #11 - 03.01.2025 um 13:33:26
 
reinhard schrieb am 03.01.2025 um 13:29:45:
Ja, die Passbeschaffung ist grundsätzlich Pflicht für alle, die in Deutschland leben. Das gilt auch für Afghan:innen, Somalier:innen, Palästinenser:innen.

Einzelheiten und Ausnahmen können Bundesländer regeln, es gibt auch Ausnahmen für bestimmte Personen.

Bitte hör auf damit, andere User zu beleidigen, nur weil sie sich besser auskennen als Du.

Ich habe nicht beleidigt, das was da geschrieben worden ist, hat mit der Frage im ersten Beitrag nichts zu tun.
Bitte nenne doch oder berichte über die aktuelle Lage für Berlin - Afghanistan, wie ist hier der aktuelle Stand wenn es um Pass geht?
Ich habe bei der letzten Verlängerung einen Reisepass für Ausländer von der Ausländerbehörde bekommen, der bis 11.2024 gültig war. Nun muss ich in den nächsten Wochen wieder zu Ausländerbehörde.
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Antwort #12 - 03.01.2025 um 14:10:08
 
Für Afghan:innen in Berlin gibt es keine neuen Pässe, nur alte Pässe werden verlängert (bis 10 Jahre).

Ob die Ausländerbehörde einen Ersatzpass gibt oder verlängert, hängt von der Erlasslage ab, die ich nicht kenne. Aber Du erfährst es ja direkt, die Ausländerbehörde ist für die Entscheidung zuständig.

Bei "berlin-hilft.com" kannst Du jeweils aktuell nachsehen. Falls der Link nicht funktioniert, einfach in die Kopfzeile kopieren.
https://berlin-hilft.com/2024/07/30/afghanistan-grundsaetzlich-keine-konsular-le...
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Antwort #13 - 03.01.2025 um 14:50:43
 
Michael1918 schrieb am 03.01.2025 um 13:24:58:
Was für ein Puncherdünst hier erzählt wird, das war nicht die Frage und auch eine Flagge der Taliban war nicht die Frage


Das hier war literarisch deine Frage

Zitat:
wie ist das mit den Leuten gemeint, die einen deutschen Reisepass erhalten haben? Bekommen Sie wieder einen deutschen Reisepass?


Gefolgt von der Klarstellung was dann wirklich literarisch deine Frage war.

Zitat:
Das war die Frage, wie es ist, wenn man einen deutschen Reiseausweis bereits erhalten hat? entfällt dann die Pflicht zur Passbeschaffung, also gilt dann diese Ausnahme?


Also entweder weißt du selber nicht was du wissen willst oder du bist unfähig deine Fragen vernünftig zu formulieren. Also den einzigen "Puncherdünst" (was das für ein Wort?) hier erzählst du.

Dass du später eine andere Frage stellst kann ich in meiner Antwort auf deine vorherigen Fragen nun mal nicht wissen. Aber schon komisch, dass außer reinhard und ich die anderen dir schon gar nicht mehr antworten  Augenrollen

Naja, deine Antworten hast ja jetzt.
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Antwort #14 - 03.01.2025 um 16:51:35
 
(was das für ein Wort?) Laut lachend
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