dim4ik schrieb am 04.01.2025 um 14:24:20:Das ist genau die Frage.
Der Gesetzgeber sagt natürlich nicht, wie man ohne Bürgergeld klarkommen soll.
Wenn der Bewilligungsbescheid, der bis Frühjahr 25 gilt, nicht vorläufig, sondern abschließend erging, kann es trotzdem für/ab Januar eine vorläufige Leistungseinstellung geben. Ohne einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
dim4ik schrieb am 04.01.2025 um 15:32:06:ausser dem einen Telefonat Mitte Dezember.
Danke, Mitte Dezember war die vermeintliche Anhörung. Dann kann es gut und gern noch dauern, bis ein schriftlicher Bescheid kommt. Evtl. konnte darüber ein SB nicht sofort allein entscheiden.
dim4ik schrieb am 04.01.2025 um 15:32:06:Die Frage ist gerade ja, was passiert mit dem VA
Man findet
Schreiben, die an LB versendet wurden, auch bei der persönlichen Vorsprache. Die Mitarbeiter am Empfang können iaR mit der BG-Nr die Historie des LB im PC einsehen. Das schaffen die.
dim4ik schrieb am 04.01.2025 um 15:32:06:Weil gerade solche Situation haben wir hier: vermutlich wurden die Zahlungen nicht nur vorläufig eingestellt, sondern der Bewilligungsbescheid aufgehoben,
Was denn jetzt? Vermutlich ODER diese unkonkrete Situation.
Wenn der Bew.-Bescheid aufgehoben wurde, wäre evtl. gar keine Anhörung erforderlich. Fragt sich aber, warum hat das JC sonst noch den LB Mitte Dez. angerufen, wenn es nicht um das online-Studium und seine Entscheidung ging.
Dann sollte demnächst ein schriftlicher Aufhebungsbescheid (evtl. sogar ein Erstattungs-und Rückforderungsbescheid) kommen, gegen den man
-Widerspruch innerhalb 1 Monat erheben kann
-gleichzeitig Antrag auf ER beim SG stellen kann.
-Oder sich daraus ergibt, dass der Bescheid zu Recht erging.
Es ist richtig, dass kein Zusatzkostenrisiko besteht, wenn man diesen Sachverhalt dem SG in Form einer Leistungsklage vorlegt.
Es besteht auch kein solches Risiko, wenn man beim SG in der Rechtsantragstelle den Sachverhalt erläutert und nach dem richtigen Rechtsmittel fragt. Die Rechtspfleger dort schaffen das.
Wurde alles längst empfohlen.
Es ist kein Schwachsinn, dass ein Schreiben im PC des JC sichtbar ist, iaR auch gleichzeitig in den Versand ging und es trotzdem nicht beim LB ankam. Kommt ja oft was weg vom JC.
Es ist auch kein Gejammere, dass man früher als bei der Vorsprache beim JC nicht erfahren wird, warum kein Bürgergeld für/ab Januar gezahlt wurde.
Ein Antrag auf ER mit solch dünner Munition ist wahrscheinlich nicht erfolgreich.
Die Munition ist hier lediglich der Kontoauszug ohne Zufluss von Bürgergeld und ein älterer Bewilligungsbescheid gültig bis zum Frühjahr.
Ansonsten könnt ihr beide ja per PN ausmachen, was zu tun ist.