Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 6 7 8 
Thema versenden Drucken
Vollzug eines Bürgergeld-Bewilligungsbescheid durch Leistungsempfänger (Gelesen: 4.202 mal)
dim4ik
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 961

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug eines Bürgergeld-Bewilligungsbescheid durch Leistungsempfänger
Antwort #105 - 16.01.2025 um 19:37:35
 
SimonB schrieb am 16.01.2025 um 19:18:45:
Ja, das haben wir mehrfach diskutiert. Du hattest geschrieben und darauf bestanden, dass der Bescheid mit dem BWZ bis ins Frühjahr 25 schon abschließend sei.

Korrekt, derb Bewilligungsbescheid war abschließend, was für die hier gestellte Frage von Anfang an irrelevant war.

SimonB schrieb am 16.01.2025 um 19:18:45:
Dass  für Januar kein Bürgergeld kam, lag an fehlender Voraussetzung und X Werktage vergingen, bis der jetzt vorliegende Bescheid lesbar war.
Ich sehe nicht 2 unterschiedliche Konstellationen, was aber hier vollkommen irrelevant ist.

Das bestätigt, dass du immer noch nicht verstanden hast, was der Unterschied ist und was genau relevant ist.

SimonB schrieb am 16.01.2025 um 19:18:45:
Dass das Studium nun nachweisbar abgebrochen/beendet wird, führt bei neuer Beantragung bis 31.1. zur Bewilligung ab 1.1.25.

Dass die Leistungen für Januar aufgrund der Aufhebung des ursprünglichen Bewilligungsbescheids nicht gewährt wurden und dass die Aufhebung aufgrund der Studiumaufnahme erfolgte, wurde erst mit dem zugestellten Aufhebungsbescheid klar. Wenn du aber den Thread genauer liest, war dies zum Zeitpunkt der Eröffnung dieses Threads nicht bekannt, daher war die Lage rechtlich gesehen eine andere. Eine Sache ist gegen einen bekanntgegebenen und zugestellten Aufhebungsbescheid vorzugehen und eine ganze andere Sache, einen Bewilligungsbescheid zur Hand haben, aber kein Geldeingang auf dem Konto und keine entsprechende Erklärung der Leistungsträger dazu.

SimonB schrieb am 16.01.2025 um 19:18:45:
Dass das Studium nun nachweisbar abgebrochen/beendet wird, führt bei neuer Beantragung bis 31.1. zur Bewilligung ab 1.1.25.

Das ist mir bekannt, danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug eines Bürgergeld-Bewilligungsbescheid durch Leistungsempfänger
Antwort #106 - 16.01.2025 um 20:28:46
 
dim4ik schrieb am 16.01.2025 um 19:37:35:
und dass die Aufhebung aufgrund der Studiumaufnahme erfolgte

sorry, aber das war doch der Ursprung deines ganzen Threads. Du wolltest das mit dem online-Studium nur noch "nicht so offen" gelten lassen und nichts Genaues wusstest du noch nicht. Das kam erst später raus, wer da von der Arbeitsagentur noch mitgespielt hat.
Ich habe den ganzen Ansatz vielleicht besser verstanden, als du dir denken kannst. Zwinkernd
Ist aber auch irrelevant. Normalerweise liest man Dokumente statt sich mit >100 Beiträge zum Ziel zu schleifen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 961

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug eines Bürgergeld-Bewilligungsbescheid durch Leistungsempfänger
Antwort #107 - 16.01.2025 um 21:38:53
 
SimonB schrieb am 16.01.2025 um 20:28:46:
sorry, aber das war doch der Ursprung deines ganzen Threads. Du wolltest das mit dem online-Studium nur noch "nicht so offen" gelten lassen und nichts Genaues wusstest du noch nicht.

Das Studium war die vermutliche Ursache, da de LB es mit dem Jobcenter und der AA kurz davor besprochen hat. Muss man aber in einem Rechtsstaat den Grund für das nicht ausgezahlte Bürgergeld erraten und sind dafür entsprechende Bescheid vorgeschrieben? Und wenn es in dem Fall keinen gegeben hat, dann ist es ja eine völlig andere Situation.

SimonB schrieb am 16.01.2025 um 20:28:46:
Normalerweise liest man Dokumente

..., wenn es die gibt. Du hast aber angeblich den Ansatz besser verstanden als ich. Gut für dich, hat jedoch mit dem Fall wenig zu tun.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fred Dust
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 112

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug eines Bürgergeld-Bewilligungsbescheid durch Leistungsempfänger
Antwort #108 - 17.01.2025 um 15:22:04
 
dim4ik schrieb am 16.01.2025 um 19:37:35:
derb Bewilligungsbescheid war abschließend


Hinweis zur Vermeidung von Missverständnissen, auch abschliessende Bewilligungs-Bescheide können bei veränderter Sachlage nach § 48 SGB X aufgehoben werden.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/ruecknahme-aufhebung-verwaltungsakt/

Rechtskräftige Bescheide können nach §44 SGB X aufgehoben werden.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/tag/%C2%A7-44-sgb-x/
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug eines Bürgergeld-Bewilligungsbescheid durch Leistungsempfänger
Antwort #109 - 17.01.2025 um 16:57:47
 
dim4ik schrieb am 16.01.2025 um 21:38:53:
Muss man aber in einem Rechtsstaat den Grund für das nicht ausgezahlte Bürgergeld erraten

Nein. Das ist besonders in diesem Staat nicht erforderlich.

dim4ik schrieb am 16.01.2025 um 21:38:53:
sind dafür entsprechende Bescheid vorgeschrieben?

Ja, dafür sind Bescheide vorgeschrieben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 961

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug eines Bürgergeld-Bewilligungsbescheid durch Leistungsempfänger
Antwort #110 - 23.01.2025 um 19:49:09
 
Fred Dust schrieb am 17.01.2025 um 15:22:04:
Hinweis zur Vermeidung von Missverständnissen, auch abschliessende Bewilligungs-Bescheide können bei veränderter Sachlage nach § 48 SGB X aufgehoben werden.

Fred Dust schrieb am 17.01.2025 um 15:22:04:
Rechtskräftige Bescheide können nach §44 SGB X aufgehoben werden.

Dies ist mir bekannt, stand hier aber in Frage. Es ging hier darum, was zu tun, wenn man einen bestandskräftigen Bewilligungsbescheid hat, jedoch kein Geldeingang auf dem Konto wie auch keinen Aufhebungsbescheid bzw. keine Erklärung dazu seitens JC, und das Ganze sich über einige Wochen hinzieht.

SimonB schrieb am 17.01.2025 um 16:57:47:
Nein. Das ist besonders in diesem Staat nicht erforderlich.

SimonB schrieb am 17.01.2025 um 16:57:47:
Ja, dafür sind Bescheide vorgeschrieben.

Eben. So langsam beginnst du den Sinn der ursprünglich gestellten Frage zu verstehen... Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 6 7 8 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema