SimonB schrieb am 16.01.2025 um 19:18:45:Ja, das haben wir mehrfach diskutiert. Du hattest geschrieben und darauf bestanden, dass der Bescheid mit dem BWZ bis ins Frühjahr 25 schon abschließend sei.
Korrekt, derb Bewilligungsbescheid war abschließend, was für die hier gestellte Frage von Anfang an irrelevant war.
SimonB schrieb am 16.01.2025 um 19:18:45:Dass für Januar kein Bürgergeld kam, lag an fehlender Voraussetzung und X Werktage vergingen, bis der jetzt vorliegende Bescheid lesbar war.
Ich sehe nicht 2 unterschiedliche Konstellationen, was aber hier vollkommen irrelevant ist.
Das bestätigt, dass du immer noch nicht verstanden hast, was der Unterschied ist und was genau relevant ist.
SimonB schrieb am 16.01.2025 um 19:18:45:Dass das Studium nun nachweisbar abgebrochen/beendet wird, führt bei neuer Beantragung bis 31.1. zur Bewilligung ab 1.1.25.
Dass die Leistungen für Januar aufgrund der Aufhebung des ursprünglichen Bewilligungsbescheids nicht gewährt wurden und dass die Aufhebung aufgrund der Studiumaufnahme erfolgte, wurde erst mit dem zugestellten Aufhebungsbescheid klar. Wenn du aber den Thread genauer liest, war dies zum Zeitpunkt der Eröffnung dieses Threads nicht bekannt, daher war die Lage
rechtlich gesehen eine andere. Eine Sache ist gegen einen bekanntgegebenen und zugestellten Aufhebungsbescheid vorzugehen und eine ganze andere Sache, einen Bewilligungsbescheid zur Hand haben, aber kein Geldeingang auf dem Konto und keine entsprechende Erklärung der Leistungsträger dazu.
SimonB schrieb am 16.01.2025 um 19:18:45:Dass das Studium nun nachweisbar abgebrochen/beendet wird, führt bei neuer Beantragung bis 31.1. zur Bewilligung ab 1.1.25.
Das ist mir bekannt, danke.