SimonB schrieb am 01.01.2025 um 18:56:33:Also ist das online-Studium der Grund.
Vermutlich ja, es gibt aber nichts schriftliches. Wenn es der Grund sein sollte, wieso nicht gleich einen entsprechenden Aufhebungsbescheid zukommen lassen?
SimonB schrieb am 01.01.2025 um 18:56:33:Evtl. hat der LB eine Frist zur Stellungnahme versäumt?
Nein, es gab keine Anhörung, jedenfalls keine schriftliche. Was es bisher gab, ist nur ein Anruf aus dem JC, nach dem es keine Leistungen mehr für Januar gab.
SimonB schrieb am 01.01.2025 um 18:56:33:Schließlich sollte er sich (bis wann?) entscheiden bzw. Stellung nehmen als Anhörung gem. §24 SGB X.
Na ja, zuerst muss de LB mitbekommen, dass das JC einen negativen VA erlassen vorhat. Dies hat das JC aber nicht, jedenfalls nicht schriftlich mitgeteilt. Alles sieht bisher nach einem vorsichtigen "Abtasten" durch das JC aus.
SimonB schrieb am 01.01.2025 um 18:56:33:Mit einer irgendwie-mdl. Aussage ist keine Eilbedürftigkeit für das SG erkennbar.
Na ja, es gibt aber auch keine Leitungen mehr. Daher war meine Frage, was man dagegen vornehmen kann.
SimonB schrieb am 01.01.2025 um 18:56:33:Evtl. liegen die Voraussetzungen nach §7
SGB II nicht vor?
Vermutlich. Muss der LB aber dies mutmaßen oder soll das JC dies klar - nämlich in Form eines Bescheides - kommunizieren? Daher ist die Frage: was kann man machen, wenn es weder einen Bescheid noch Geld gibt?
SimonB schrieb am 01.01.2025 um 18:56:33:Jetzt, wo der Grund doch bekannt ist
Das ist ein vermutlicher Grund, es gab ja, wie bereits gesagt, kein Bescheid, wo es schwarz auf weiß stehen würde.
SimonB schrieb am 01.01.2025 um 18:56:33:Dann kommt evtl. zeitnah Post mit Bescheid/VA
Es kann natürlich auch sein, dass der Bescheid bereits unterwegs ist und einfach irgendwo zwischen den Jahren hängen blieb, ist aber eher unwahrscheinlich.
SimonB schrieb am 01.01.2025 um 18:56:33:Liegt ihm denn der B-Bescheid nicht vor? Dort steht doch der BWZ von-bis.
Doch, ich habe es gerade aber nicht vor Augen. Jedenfalls ist der BWZ noch nicht abgelaufen, daran kann es also nicht liegen.
SimonB schrieb am 01.01.2025 um 18:56:33:Man könnte jetzt schriftlich einen rechtsmittelfähigen Bescheid vom JC fordern, mit sehr kurzer Fristsetzung (1 Woche).
Das haben wir schon gemacht. Die Frage war, was tun, wenn das JC weiterhin nichts zukommen lässt? Wie soll man dann vorgehen, wenn zwar ein Bewilligungsbescheid, aber kein Einstellungs- oder Aufhebungsbescheid (noch) vorliegt?