Hallo an alle
,
ich habe eine vermutlich nicht allzu komplexe Frage, konnte aber noch keine zuverlässige Antwort im Netz finden. Auch hier im Forum nur ähnliche Fragen, die meinen Sachverhalt zwar ähneln, aber meines Verständnisses nach nicht vollständig abdecken.
Ich würde gerne eine Freundin aus Venezuela nach Deutschland einladen für einen Besuch <90 Tage. Sie würde sich Deutschland gerne anschauen, um entscheiden zu können, ob sie künftig einen Asylantrag stellen möchte und ihre weitere Zukunft in Deutschland zu verbringen.
=> Abschnitt Einreise als Tourist nach Deutschland:Soweit Info verfügbar ist für Venezolaner kein Visum für die Einreise in den Schengenraum erforderlich, weitere aufgeführte Infos ebenfalls nach
https://caracas.diplo.de/ve-de/service/05-visaeinreise/1219398-1219398 A. Belege über den zweck der Reise
1. bei touristischen oder privaten Reisen:
a) Dokumente in Bezug auf die Unterkunft: eine Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll;
b) Dokumente in Bezug auf die Reiseroute: im Fall der Durchreise: Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Drittland, welches das Bestimmungsland ist; Tickets für die Weiterreise;
B. Finanzierungsnachweise Bargeld, Reiseschecks oder Kreditkarten in Höhe von 45 €, - für jeden Tag des Aufenthalts oder eine Verpflichtungserklärung.
C. Reisekrankenversicherung, mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, gültig für alle Schengen-Staaten.
D. Hin- und Rückflugticket, innerhalb von 90 Tagen.
E. Gültiger Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ihrer Rückkehr gültig sein muss.
Punkte A, C, D und E soweit aus meiner Sicht kein Problem. Meine Frage bezieht sich auf Punkt B. Nach obiger Info müsste sie ca. 4000€ (45€ x 90 = 4050€) nachweisen, was für einen Venezolaner natürlich aus wirtschaftlicher Sicht extrem schwierig ist.
Ich würde für Ihre Unterkunft und Verpflegung aufkommen, sie müssten also sozusagen im Grunde kein Geld in Deutschland ausgeben. Eine Verpflichtungserklärung kann ich aber aus persönlichen Gründen nicht ausstellen.
=> Frage1: ist der Nachweis der 4000€ derart zwingend erforderlich, dass die Einreise nach Deutschland verweigert werden würde? Würde es auch ausreichen, wenn ich sie am Flughafen abhole und 4000€ in bar mit zum Flughafen in Deutschland nehme und den Grenzbeamten vorzeige? (Bei "Finanzierungsnachweise" steht ja nur "Bargeld" ohne weitere Definition)
Und noch eine weitere Unklarheit in diesem Zusammenhang: Sie würde über Spanien (Madrid) einreisen. Heißt das auch, dass sie diese Nachweise bereits beim Eintritt in den Schengenraum (? gilt dies als Eintritt oder nur als reiner Transit nach Deutschland) in Spanien nachweisen muss? Die Spanier haben sogar noch höhere Anforderungen und fordern 113,40€ pro Aufenthaltstag (
https://www.interior.gob.es/opencms/es/servicios-al-ciudadano/tramites-y-gestion...).
=> Frage2: Muss der Finanzierungsnachweis in Spanien (Transitland nach Deutschland) nachgewiesen werden oder erst im Zielland Deutschland?
Abschnitt Antrag auf Asyl stellen in DeutschlandWenn ihr der Aufenthalt in Deutschland gefallen hat, würde sie zunächst nach Venezuela zurückkehren, und im Anschluss einen Antrag auf Asyl stellen wollen.
=> Frage3: Wer/was/wann/wo/wie - gibt es Möglichkeiten der Hilfestellung für meine Bekannte? Ich kenne mich mit solchen Themen absolut nicht aus und würde ungern Fehlinfos weiterleiten und das Vorgehen durch Unwissenheit sabotieren. Ist die Frage hier in diesem Unterforum richtig adressiert oder ist es besser einen separaten Punkt unter
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=asyl zu öffnen?
Ich hoffe ich habe den Sachverhalt nachvollziehbar formuliert. Falls nicht, stehe ich für Rückfragen natürlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank und Grüße an Alle!