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Einreise von Venezuela nach Deutschland (Gelesen: 700 mal)
Themen Beschreibung: Finanzierungsnachweis uneindeutig
marco724
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i4a rocks!


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28.12.2024 um 15:39:08
 
Hallo an alle Smiley,

ich habe eine vermutlich nicht allzu komplexe Frage, konnte aber noch keine zuverlässige Antwort im Netz finden. Auch hier im Forum nur ähnliche Fragen, die meinen Sachverhalt zwar ähneln, aber meines Verständnisses nach nicht vollständig abdecken.

Ich würde gerne eine Freundin aus Venezuela nach Deutschland einladen für einen Besuch <90 Tage. Sie würde sich Deutschland gerne anschauen, um entscheiden zu können, ob sie künftig einen Asylantrag stellen möchte und ihre weitere Zukunft in Deutschland zu verbringen.

=> Abschnitt Einreise als Tourist nach Deutschland:

Soweit Info verfügbar ist für Venezolaner kein Visum für die Einreise in den Schengenraum erforderlich, weitere aufgeführte Infos ebenfalls nach
https://caracas.diplo.de/ve-de/service/05-visaeinreise/1219398-1219398

   A. Belege über den zweck der Reise
      1. bei touristischen oder privaten Reisen:
       a) Dokumente in Bezug auf die Unterkunft: eine Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll;
       b) Dokumente in Bezug auf die Reiseroute: im Fall der Durchreise: Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Drittland, welches das Bestimmungsland ist; Tickets für die Weiterreise;
   B. Finanzierungsnachweise Bargeld, Reiseschecks oder Kreditkarten in Höhe von 45 €, - für jeden Tag des Aufenthalts oder eine Verpflichtungserklärung.
   C. Reisekrankenversicherung, mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, gültig für alle Schengen-Staaten.
   D. Hin- und Rückflugticket, innerhalb von 90 Tagen.
   E. Gültiger Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ihrer Rückkehr gültig sein muss.


Punkte A, C, D und E soweit aus meiner Sicht kein Problem. Meine Frage bezieht sich auf Punkt B. Nach obiger Info müsste sie ca. 4000€ (45€ x 90 = 4050€) nachweisen, was für einen Venezolaner natürlich aus wirtschaftlicher Sicht extrem schwierig ist.

Ich würde für Ihre Unterkunft und Verpflegung aufkommen, sie müssten also sozusagen im Grunde kein Geld in Deutschland ausgeben. Eine Verpflichtungserklärung kann ich aber aus persönlichen Gründen nicht ausstellen.

=> Frage1: ist der Nachweis der 4000€ derart zwingend erforderlich, dass die Einreise nach Deutschland verweigert werden würde? Würde es auch ausreichen, wenn ich sie am Flughafen abhole und 4000€ in bar mit zum Flughafen in Deutschland nehme und den Grenzbeamten vorzeige? (Bei "Finanzierungsnachweise" steht ja nur "Bargeld" ohne weitere Definition)

Und noch eine weitere Unklarheit in diesem Zusammenhang: Sie würde über Spanien (Madrid) einreisen. Heißt das auch, dass sie diese Nachweise bereits beim Eintritt in den Schengenraum (? gilt dies als Eintritt oder nur als reiner Transit nach Deutschland) in Spanien nachweisen muss? Die Spanier haben sogar noch höhere Anforderungen und fordern 113,40€ pro Aufenthaltstag (https://www.interior.gob.es/opencms/es/servicios-al-ciudadano/tramites-y-gestion...).

=> Frage2: Muss der Finanzierungsnachweis in Spanien (Transitland nach Deutschland) nachgewiesen werden oder erst im Zielland Deutschland?


Abschnitt Antrag auf Asyl stellen in Deutschland

Wenn ihr der Aufenthalt in Deutschland gefallen hat, würde sie zunächst nach Venezuela zurückkehren, und im Anschluss einen Antrag auf Asyl stellen wollen.

=> Frage3: Wer/was/wann/wo/wie - gibt es Möglichkeiten der Hilfestellung für meine Bekannte? Ich kenne mich mit solchen Themen absolut nicht aus und würde ungern Fehlinfos weiterleiten und das Vorgehen durch Unwissenheit sabotieren. Ist die Frage hier in diesem Unterforum richtig adressiert oder ist es besser einen separaten Punkt unter https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=asyl zu öffnen?

Ich hoffe ich habe den Sachverhalt nachvollziehbar formuliert. Falls nicht, stehe ich für Rückfragen natürlich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank und Grüße an Alle!

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reinhard
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Antwort #1 - 28.12.2024 um 16:35:07
 
Den Asylantrag sollte sie vergessen.

Wenn Sie sich Deutschland ansieht, danach nach Venezuele zurückkehrt, wird sie ja nachweislich nicht verfolgt. Also wird der Asylantrag abgelehnt, sie muss ausreisen und bekommt eine Sperre (verliert Ihr Recht auf visumfreie Einreise, auch für Spanien).

Besuch ist okay. Sie muss aber schon in Spanien nachweisen, dass sie hier leben kann. Also: Selbst eigenes Geld dabei haben.
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Antwort #2 - 28.12.2024 um 18:35:21
 
marco724 schrieb am 28.12.2024 um 15:39:08:
Wenn ihr der Aufenthalt in Deutschland gefallen hat, würde sie zunächst nach Venezuela zurückkehren, und im Anschluss einen Antrag auf Asyl stellen wollen.

Und wenn es ihr nicht gefällt reist sie zurück, fährt danach nach Spanien (oder Italien oder Dänemark oder Polen...) und schaut, ob es ihr da gefällt? Und sie lieber dort einen Asylantrag stellt? Im Ernst? Welchen Grund hat sie denn für den Asylantrag? Gibt es Krieg da wo sie wohnt? Wird sie politisch in ihrer Heimat verfolgt (was eigentlich schlecht sein kann wenn sie wieder zurück nach Venezuela reisen möchte)?

Und den Asylantrag möchte sie von Venezuela aus stellen? Das möchte zwar die eine oder andere Partei in D erreichen. Aber das ist (bisher) nicht möglich.
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Antwort #3 - 28.12.2024 um 19:33:07
 
Ihr wisst schon wofür Asyl da ist oder?

Man hat keinen Asylgrund, wenn man den Luxus hat, sich erstmal das Land anzuschauen, ob es auch einem würdig ist.

Wenn sie in Deutschland dauerhaft leben möchte, sollte sie sich einen validen Grund suchen. Arbeit, Studium, usw. Alles andere wäre offensichtlich Rechtsmissbrauch im Fall deiner Freundin
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marco724
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Antwort #4 - 28.12.2024 um 21:52:36
 
Hi an alle und vielen Dank für die zahl- und hilfreichen Antworten.

Auf Basis der Antworten habe ich nochmal das Internet durchsucht und denke es geht um eine Aufenthaltsgenehmigung, nicht um Asyl. Bitte verzeiht mir, wenn ich die Worte missverständlich und falsch verwendet habe. Wie gesagt habe ich von der Materie praktisch keine Ahnung, da bisher keine Berührungspunkte.

Sie hat in Venezuela bereits ein Studium als Lehrerin absolviert, was aber nach meinem Bauchgefühl wohl hier nicht anerkannt werden wird. Sie ist aktuell 37 und sucht aus wirtschaftlichen Gründen eine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können - was in Venezuela wie vermutlich bekannt sehr schwer ist.

Wäre es also am besten, sich um einen Ausbildungsplatz in Deutschland zu bemühen? (und keinen Trip hier nach Deutschland mittels Touristenvisum vorher machen?)

Und wie gesagt bitte verzeiht und habt Nachsicht mit mir - ich bin völliger Anfänger bei diesen Themen...
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Antwort #5 - 28.12.2024 um 22:11:32
 
Du kannst ja für sie eine deutsche Verpflichtungserklärung abgeben. Dann haftest du für die Kosten und sie muss kein Vermögen nachweisen. Und dann kann sie bei der Einreise in Spanien ihre Weiterreise nach Deutschland glaubhaft machen.

Die Prüfung der Einreisevoraussetzungen erfolgt an der ersten Schengengrenze, die man überschreitet. Also Spanien wenn sie in Spanien einreist.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #6 - 29.12.2024 um 00:33:35
 
marco724 schrieb am 28.12.2024 um 21:52:36:
Sie hat in Venezuela bereits ein Studium als Lehrerin absolviert, was aber nach meinem Bauchgefühl wohl hier nicht anerkannt werden wird.


Wenn sie hier ist, wendet Ihr Euch an das Welcome-Center Deines Bundeslandes. Ihre Unterlagen schickt sie an die ZAB:

https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html
Die brauchen allerdings vier oder fünf Monate für die Antwort.
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Antwort #7 - 29.12.2024 um 10:52:30
 
marco724 schrieb am 28.12.2024 um 15:39:08:
Meine Frage bezieht sich auf Punkt B. Nach obiger Info müsste sie ca. 4000€ (45€ x 90 = 4050€) nachweisen, was für einen Venezolaner natürlich aus wirtschaftlicher Sicht extrem schwierig ist. 

Sie muss i.d.R. auch nachweisen woher das Geld stammt...es macht also keinen Sinn ihr 5.000 € auf das Konto zu überweisen!

marco724 schrieb am 28.12.2024 um 15:39:08:
ine Verpflichtungserklärung kann ich aber aus persönlichen Gründen nicht ausstellen.

Dann wird es vermutlich kein Visum geben. De Staat möchte sich mit de VE absichern, falls etwas passiert. Z.B. wenn die Dame eben hier untertaucht oder Asyl beantragt. Dann haftest du für einige Jahre und das ist auch gut so
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marco724
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Antwort #8 - 29.12.2024 um 11:31:46
 
Vielen Dank euch allen für die zahlreichen Rückmeldungen!

Also zusammenfassend:
  • ohne Verpflichtungserklärung ist eine Einreise auf Basis eines <90-Tage-Touristen-Visum ist im Prinzip ausgeschlossen? Selbst wenn sie herfliegen würde und dann am Flughafen steht, wird sie wieder nach Hause geschickt wegen fehlendem Finanzierungsnachweises?
  • Bessere Möglichkeit wäre ihre venezolanische Ausbildung hier anerkennen zu lassen und auf dieser Basis (-> Hinweis Reinhard - "ZAB")?
  • Ist eine Ausbildung anzufangen in Deutschland ebenfalls eine sinnvolle/machbare Option?
  • Sollte ich dann meine Frage ab hier besser im Unterforum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=arbeit stellen?


Wirklich vielen Dank an euch alle für eure Hilfe. Ich versuche mein Bestes, meiner Bekannten zu helfen. Alles gar nicht so einfach für einen ahnungslosen Noob wie mich Laut lachend
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Antwort #9 - 29.12.2024 um 13:18:37
 
Es kann auch gut sein, dass sie beim Grenzübertritt nichts gefragt wird und nur durchgewunken wird.

5000€ ist eine Zahl die du woher hast? Der Betrag muss immer in Relation zum Aufenthalt sein. Bspw. Sie käme als Touristin nach Spanien und gibt an in einem Hostel für 5 € die Nacht zu bleiben und insgesamt für 3 Wochen. Dann könnten auch 1000€ ausreichen. Oder sie sagt sie bleibt für 90 Tage in Hamburg, und in einem Hotel für 50€ die Nacht. Dann sind 5000€ nicht ausreichend, weil allein 4500€ fürs Hotel verbraten werden.

Wenn sie ihr Studium beim ZaB anerkennen lässt was dann? Kann sie dann deutsch sprechen? Auf hohem C1 Niveau? Erwartet sie dann als Lehrerin zu arbeiten? Zumal in Deutschland Lehrer für zwei Fächer ausgebildet werden und soweit ich weiß in Lateinamerika Lehrer für nur ein Fach.

Womöglich ist eine Migration nach Spanien vom Integrationsbedarf erheblich leichter. Zumal in Spanien ein Lehrermangel herrscht.

Ob sie ggf. wegen ihrem Aussehen oder ihrer Aussprache diskriminiert werden könnte?
Will ja nicht alles rosig ausmalen. Vielleicht sieht sie sehr indigen au, und wird deswegen benachteiligt.Das muss sie jedoch selber herausfinden.
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reinhard
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Antwort #10 - 29.12.2024 um 13:58:21
 
marco724 schrieb am 29.12.2024 um 11:31:46:
* Ist eine Ausbildung anzufangen in Deutschland ebenfalls eine sinnvolle/machbare Option?


Ich versuche mein Bestes, meiner Bekannten zu helfen. Alles gar nicht so einfach für einen ahnungslosen Noob wie mich



Erstmal muss sie ja entscheiden was sie will. Die Situation in Venezuela ist zur Zeit so, dass viele dort nicht mehr leben wollen, das ist klar.

Für eine Arbeit oder Ausbildung in DE muss sie natürlich Deutsch können, je nach Tätigkeit mehr oder weniger. Das heißt, wenn sie einwandern will, sollte sie selbst auf Deutsch hier fragen.

Ein Besuchsvisum kann sie nicht bekommen, weil eine Venezolanerin visumfrei reist. Das erhöht das Risiko, erst auf dem Flughafen zurückgewiesen zu werden, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt und keinen logischen Plan hat, was man hier will.

Wenn sie erklärt, sie wollte 90 Tage bleiben, erhöht das das Risiko der Zurückweisung. Dann merkt man ja, dass nichts sie in Venezuela hält. Wenn sie sagt: 2 Wochen, mehr Urlaubstage habe ich nicht – hört sich das seriöser an.

In Spanien werden zur Zeit 100.000 Asylanträge von Venezolanerinnen und Venezolanern pro Jahr bearbeitet. Wenn Syrer jetzt nicht mehr (oder nur noch wenige) kommen, sind Venezolaner die größte Flüchtlingsgruppe in allen EU-Asylverfahren. Das weiß jeder Bundespolizist.
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Antwort #11 - 29.12.2024 um 15:07:36
 
die 4000-5000 Euro stammen von der Konsulatsseite in Caracas: https://caracas.diplo.de/ve-de/service/05-visaeinreise/1219398-1219398 ("45 Euro für jeden Tag Aufenthalt).

Das mit Diskriminierung ist natürlich ein guter Punkt. Ich würde sagen sie sieht eher europäisch aus und würde daher gut in die Optik in Spanien passen. In Deutschland würde man natürlich sehen, dass sie nicht von hier stammt. Der Akzent / die Aussprache etc. wird einem Spanier sicherlich auffallen. Danke für die Info, das werde ich ihr ebenfalls mal weitergeben zum Bedenken.

Auch die Hinweise mit dem weiteren Fortgang nach einer möglichen Anerkennung ihres Studiums. C1 Niveau erfordert dann sicherlich schon einiges an Aufwand.

=>
Option1: in Spanien nach einem Job/Ausbildung suchen: macht sie das dann am besten von Venezuela aus?
Option2: in Deutschland nach einer Ausbildung suchen: wo bekommt sie am besten infos hierzu? www.make-it-in-germany.com?
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Antwort #12 - 29.12.2024 um 15:44:07
 
Keine Ahnung wie man das in Spanien klären könnte.

make-it-in-germany.com ist eine Seite vom deutschen Staat und insofern eigentlich gut. Aber bei ner Ausbildung sollte man eben wissen was man für eine Ausbildung machen will. Fakt ist aber, dass bei einer Auswanderung meistens die Lebenserfolge abgewertet werden. Ein Studium, dass in der alten Heimat hochangesehen ist, kann in der neuen Heimat weniger wert oder gar völlig wertlos sein. Bspw. ein Buchhalter in Venezuela kennt die dortigen Gesetze und die Sprache, aber hier ist er zu einem kleinen Disponenten-Dasein verdammt, weil man nicht die Bücher anvertrauen kann.

Darum sollte deine Freundin sich klar machen was sie will. Ausbildungsarten haben wir viele. Das solltest du als Deutscher doch wissen. Berufliche Ausbildung, Beruffachschullische Ausbildung, Schulische Ausbildung, Studium, Duales Studium. Und der Staat hilft einem nicht wenn es darum geht eine berufliche Ausbildungsstelle zu finden.
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Antwort #13 - 29.12.2024 um 22:40:13
 
Für eine Ausbildung kann sie einen Termin beim Welcome-Center abmachen (oder Du machst ihn rechtzeitig vor ihrem Eintreffen aus.

www.make-it-in-germany.com hat ja Ausbildung als ein Thema.

Wenn sie weiß, was sie will, gibt es dafür bei der Handwerkskammer oder der IHK auch Willkommens-Lotsen.

Für ein Ausbildungs-Such-Visum braucht sie anerkanntes Abitur, B2-Zertifikat, muss unter 35 Jahre alt sein und für die 6 Monate Suche am besten ein Sperrkonto über 6000 Euro.
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Antwort #14 - 29.12.2024 um 22:49:28
 
reinhard schrieb am 29.12.2024 um 22:40:13:
Für ein Ausbildungs-Such-Visum braucht sie anerkanntes Abitur, B2-Zertifikat, muss unter 35 Jahre alt sein und für die 6 Monate Suche am besten ein Sperrkonto über 6000 Euro.

Da sie aktuell 37 Jahre alt ist hat sich die Möglichkeit "Ausbildung" damit wohl erledigt.
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