Hallo, ich habe eine etwas komplizierte Situation und bisher von allen Behörden teils widersprüchliche oder verunsichernde Auskünfte bekommen. Es scheint auch keinen entsprechenden Thread hier bisher zu geben.
Meine (jetzt) Ehefrau ist Positivstaaterin und im September visumfrei eingereist nach Deutschland (entsprechender Datumsstempel im Pass)
Wir haben dann Ende September geheiratet und einen Aufenthaltstitel für sie als Ehegattin eines Deutschen beantragt bei der Ausländerbehörde (möglich wegen §39 AufenthaltV)
Soweit lief alles gut, im November haben wir einen Termin bei der
ABH bekommen und mittlerweile hat sie eine Fiktionsbescheinigung §81 Abs. 3 Satz 1. PIN Brief ist auch schon gekommen für den elektronischen
AT aber der Ausweis selbst bisher noch nicht.
Nun ist es aber so, dass wir ursprünglich Anfang Januar verreisen wollten außerhalb der EU und Schengen. Uns ist aber jetzt zur Kenntnis gelangt dass es eventuell Probleme geben könnte bei der Wiedereinreise wegen der
FB, da diese nicht für Reisen geeignet sind. Zudem wären ihre 90 Tage pro 180 Tage Aufenthalt in Schengen mittlerweile ausgeschöpft.
An anderer Stelle habe ich allerdings gelesen, dass ggf die 90 Tage doch nicht ausgeschöpft sind und sie einfach gemäß der 90/180 Tage für Positivstaater wieder einreisen könnte.
Stimmt das oder würde es am Flughafen Probleme geben? Natürlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit dass sie erst mal zurückkehrt in ihr Heimatland oder wir in UK oder Bosnien warten bis der Ausweis kommt und ich diesen ihr mitbringe und wir damit wieder gemeinsam einreisen. Gibt es irgendwas was ich hier übersehe bzw. was würdet ihr empfehlen? Ich habe schon mit
ABH, Bundespolizei am Flughafen etc. gesprochen sowie EU angeschrieben wegen Freizügigkeit meiner Ehegattin bei Reisen, aber jeder hat da leicht unterschiedliche Auskünfte gegeben (Reise abbrechen grundsätzlich natürlich auch möglich, nur ist nicht alles kostenfrei stornierbar)
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!