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Anerkennung der syr. Heiratsurkunde (Gelesen: 280 mal)
Themen Beschreibung: Wirksamkeit der syr. Eheschließung
Fritzal
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19.12.2024 um 11:38:46
 
Ein syr. Christ welcher hier in der BRD lebt und arbeitet hat in Syrien eine syr. Christin kirchlich geheiratet. Anschl. hat er diese kirchliche Heiratsurkunde auch von den syr. Behörden registrieren und anerkennen lassen.

Bei der Vorlage von diesen Heiratsurkunden im deutschen Standesamt ist dann aufgefallen, dass er in der BRD (bereits 1 Jahr vor der kirchlichen Eheschließung in Syrien) von der (deutschen) Kirche -durch Erklärung im deutschen Standesamt- ausgetreten ist (wegen der Kirchensteuer). Mit dem gesparten Geld wollte er seine Familie in Syrien unterstützen.

Nun stellt sich im Standesamt die Frage ob die Ehe überhaupt gültig ist, da er ja im Zeitpunkt der Eheschließung in Syrien bereits von der deutschen Kirche ausgetreten war.

Wenn die Ehe folglich ungültig bzw. unwirksam ist, dann würde mich interessieren wie man diese Unwirksamkeit der Eheschließung lösen bzw. ggf. nachträglich heilen kann?

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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #1 - 19.12.2024 um 11:54:41
 
War er Mitglied der Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland  und ist dann ausgetreten.

Und selbst wenn.

https://www.spiegel.de/start/aus-der-kirche-austreten-wie-der-kirchenaustritt-fu...

Auch in Deutschland kann man wohl als "Nicht-Christ" in der Kirche heiraten.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #2 - 19.12.2024 um 12:20:47
 
Ein syrisch-orthodoxer Christ ist durch Erklärung beim Standesamt aus der evangelischen? Kirche ausgetreten? Wie macht man das denn und warum? Orthodoxe Bistümer ziehen keine Kirchensteuer ein, ein Austritt ist überhaupt nicht nötig. Vermutlich hat der Mann bei seinem ersten Job im Stammdatenblatt "evangelisch" oder "katholisch" angekreuzt und wurde deshalb als Evangelischer/Katholischer geführt.

Wenn die Ehe nach syrischen Recht ordnungsgemäß geschlossen und eingetragen wurde dann ist sie auch hier gültig. Und wenn man dort bei einer kirchlichen Heirat nicht die entsprechende Konfession haben muss dann ist es doch gut.
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SimonB
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Antwort #3 - 19.12.2024 um 12:21:59
 
Fritzal schrieb am 19.12.2024 um 11:38:46:
Nun stellt sich im Standesamt die Frage ob die Ehe überhaupt gültig ist,

Wer stellt denn diese Frage?
Das Standesamt?
Dass jemand seinen Kirchenaustritt erklärt, hat nichts mit der Gültigkeit der Ehe zu tun.
Der Christ bleibt Christ und Ehepartner.
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