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Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus? (Gelesen: 821 mal)
Facoly242526
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18.12.2024 um 20:26:54
 
Hallo Forum!

Ich habe eine Inderin kennengelernt, die gemeinsam mit ihrem indischen Ehemann 2016 illegal nach D eingereist ist. Bei der Ausländerbehörde sind sie als Ehepaar geführt, haben jedoch keine Eheurkunde vorgelegt.

Beide sind seither mit Duldungen in D ansässig, mittlerweile hat die Dame eine Ausbildungsduldung für 3 Jahre erhalten.

Die Frau hat sich von ihrem Ehemann getrennt und lebt mit mir zusammen. Da wir gerne heiraten würden, stellt sich die Frage, wie erst einmal eine Scheidung zu bewerkstelligen ist.

In Indien erfolgte nicht nur eine Hindu-Hochzeit (religiös) sondern auch eine court-marriage, die Urkunde liegt im Original vor.

Bisheriger Kenntnisstand ist, daß eine Scheidung IN Deutschland nicht möglich ist. Für eine Scheidung in Indien müßten beide Parteien dort anwesend sein, was wegen Duldung nur ohne Rückkehr geht.

Von indischen Netzwerken wurde berichtet, daß eine Benennung von jeweils einem Vertreter für die Parteien mittels einer hier ausgestellten, beglaubigten Vollmacht, die nach Indien übersandt wird, auch für eine Scheidung ausreicht.

Müssen diese Vollmachten legalisiert sein - und wie kann man sie sicher übersenden?

Gibt es Erfahrungen mit einer Scheidung von indischen Ehen - von D aus?

(Ein in D lebender Inder, der eine in Indien lebende Frau dort geheiratet hatte, schaffte es immerhin, binnen zwei Monaten von hier aus eine Scheidung zu erwirken. Aber das ist ja ein anderer Fall.)

Viele Grüße, danke fürs Lesen! Stefan
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Antwort #1 - 19.12.2024 um 09:50:03
 
Ich dachte immer, dass 2 Ausländer, die beide in D leben, sich auch in D scheiden lassen können. Möglicherweise sind die Kosten da höher als in Indien, das mag sein. Wie man sich in Indien rechtskräftig scheiden lässt dürfte hier kaum jemand wissen (hängt wohl auch davon ab, nach welchem dortigen Recht geheiratet wurde - da gibt es je nach Religionszugehörigkeit ja wohl auch mehrere Möglichkeiten).

Facoly242526 schrieb am 18.12.2024 um 20:26:54:
Müssen diese Vollmachten legalisiert sein
Da gilt indisches Recht, das müssen die indischen Quellen herausfinden.

Facoly242526 schrieb am 18.12.2024 um 20:26:54:
und wie kann man sie sicher übersenden?

Mit einem Einschreibebrief über DHL z.B. Oft werden solche Urkunden auch einem Landsmann mitgegeben, der nach Hause fliegt.

Wichtig ist, dass die Scheidung nach indischem Recht sauber über die Bühne geht. Damit es hier keinen Streß gibt. 
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Antwort #2 - 19.12.2024 um 15:39:11
 
lottchen schrieb am 19.12.2024 um 09:50:03:
Mit einem Einschreibebrief über DHL z.B.


Briefpost würde ich nicht empfehlen, auch nicht als Einschreiben. Dann lieber die paar EUR mehr ausgeben und als DHL-Paket versenden.
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Antwort #3 - 19.12.2024 um 18:06:33
 
DHL Express hat auch speziellen Dokumentenversand. Dürfte ca. 50 Euro kosten und in wenigen Tagen da sein.

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Antwort #4 - 19.12.2024 um 19:20:09
 
Wahrscheinlich kann man bei der indischen Botschaft entsprechende notariell beglaubigte Vollmachten erteilen.

https://indianembassyberlin.gov.in/extra?id=MTY0

     
"5. Attestation of the Power of Attorney (POA)" für 21 €
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Antwort #5 - 27.12.2024 um 11:55:52
 
roseforest schrieb am 19.12.2024 um 18:06:33:
DHL Express hat auch speziellen Dokumentenversand. Dürfte ca. 50 Euro kosten und in wenigen Tagen da sein.



OK, das wäre der gute Weg gewesen. Aus Sparsamkeit nicht gemacht --> Brief ist verschollen.

Again what learned.  Ärgerlich
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Antwort #6 - 27.12.2024 um 11:59:09
 
lottchen schrieb am 19.12.2024 um 09:50:03:
Ich dachte immer, dass 2 Ausländer, die beide in D leben, sich auch in D scheiden lassen können. Möglicherweise sind die Kosten da höher als in Indien, das mag sein. Wie man sich in Indien rechtskräftig scheiden lässt dürfte hier kaum jemand wissen (hängt wohl auch davon ab, nach welchem dortigen Recht geheiratet wurde - da gibt es je nach Religionszugeh


Wenn das so ist, dann wäre das für mich die bessere Option. Vorinformationen (allerdings Hörensagen!) lauteten, das wäre nicht möglich. Mal schauen!

Mittlerweile wurde eine Anwältin empfohlen, die sich evtl. "auskennt." Ohne dieselbe wäre es schöner, da weniger Kosten.  Cool

Ich werde meine Ergebnisse dann berichten.
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Antwort #7 - 27.12.2024 um 12:11:22
 
Facoly242526 schrieb am 18.12.2024 um 20:26:54:
Von indischen Netzwerken wurde berichtet, daß eine Benennung von jeweils einem Vertreter für die Parteien mittels einer hier ausgestellten, beglaubigten Vollmacht, die nach Indien übersandt wird, auch für eine Scheidung ausreicht.

Müssen diese Vollmachten legalisiert sein - und wie kann man sie sicher übersenden?



Aktuell ist es so, daß wir zwei Vollmachten (POA) erstellt haben, die von beiden Scheidungskandidaten jeweils die Vollmacht für einen indischen Vertreter bei Gericht beinhalten, diese haben wir in einem Notariat beglaubigen lassen und dann nach Indien übersandt.

Leider per Brief International. Demnach kein Tracking.

Der Brief ist nicht angekommen.  Augenrollen

Ob die POA (Vollmachten) überhaupt am indischen Court anerkannt worden wären, ist eh unklar. Eine Apostille für Indien ist aber auch sehr teuer...und indische Aussagen waren "wir werden das schon managen".

Nun ja, ein etwas längerer Atem kann sicher hilfreich sein. Und das Board ja auch, danke dafür!  Smiley

Stefan
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Antwort #8 - 27.12.2024 um 12:16:13
 
T.P.2013 schrieb am 19.12.2024 um 15:39:11:
Briefpost würde ich nicht empfehlen, auch nicht als Einschreiben. Dann lieber die paar EUR mehr ausgeben und als DHL-Paket versenden.


Mist, ich war echt so blöd, aus Kostengründen das Ganze als "Brief international" zu versenden, also ganz ohne Sicherheiten. Der Brief ist auch nicht angekommen, die Verwandeten haben gelästert...hmm, tja. Einiges an Mühe umsonst, wegen D***heit.

LG!

PS.: Warum eigentlich schaffen es "billige" Briefe nicht bis zum indischen Empfänger? Werden die gestohlen oder ist die Versandtechnologie nicht so zuverlässig?
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Antwort #9 - 27.12.2024 um 13:23:57
 
Wann wurde der Brief denn verschickt?
Ich weiss aus den Philippinen dass ein "normaler" Brief oft irgendwann meist schon ankommt, kann halt ,2-3 Monate dauern. Könnte in Indien ähnlich sein.

Fürs nächste Mal als Tipp es gibt reseller wie Jumingo oder Transglobe Express da kostet ein Brief per DHL Express oder UPS Express Ca. 40 Euro. Teuer aber immer noch gübstiger als direkt über die Postfiliale. Und das sollte innerhalb 2-3 Tagen beim Empfänger sein bzw je nachdem wo genau in Indien evtl paar Tage länger.

Die Kurierfahrer rufen aber z.b. auch den Empfänger an wenn sie es nicht finden können die Adresse.
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Antwort #10 - 27.12.2024 um 14:12:07
 
Oder man fragt in der gigantischen indischen Community in Deutschland ob jemand nach Indien fliegt und gegen einen Obulus den Brief mitnimmt.

Indische Apostillen werden von Deutschland nicht akzeptiert. Andersrum soweit ich weiß genauso. Vielleicht passen die Inder nicht auf und akzeptieren doch deutsche Apostillen.

Um ne Apostille auf ne deutsche Urkunde zu bringen fragen die deutschen Behörden gerne für welchen Staat man es braucht. Und wenn man z.B. Indien sagt, dann wollen die es nicht darauf anbringen und erklären man soll das Beglaubigungsverfahren durchlaufen.
Man könnte ja die anlügen und sagen man bräuchte es für sagen wir mal die USA. Aber bei der notariellen Urkunde für eine indische Scheidung, werden die es wahrscheinlich nicht glauben.
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Antwort #11 - 27.12.2024 um 20:06:28
 
Facoly242526 schrieb am 27.12.2024 um 11:59:09:
Mittlerweile wurde eine Anwältin empfohlen, die sich evtl. "auskennt." Ohne dieselbe wäre es schöner, da weniger Kosten.

Ehm, in Deutschland gibt es keine Scheidung ohne wenigstens einen Anwalt. Zwei (für jede Seite einen) sind nicht nötig falls man sich einig ist.
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Antwort #12 - 27.12.2024 um 20:36:35
 
... wobei ein "gemeinsamer Anwalt" nicht erlaubt ist.

Es ist aber möglich, dass eine/r über den Anwalt die Scheidung einreicht. Wenn die/der andere "zustimmt", ist das ohne Anwalt möglich. Die beiden dürfen sich auch die Kosten teilen, aber formell darf ein Anwalt die "Gegenseite" nicht mit vertreten.

Aber bei Einigkeit reicht ein Anwalt, das ist richtig. Ohne geht aber genau nichts. Ein Paar, das als Ehepaar in Deutschland gelebt hat, kann sich auch in Deutschland scheiden lassen. Ist zu empfehlen, wenn beide weiterhin in Deutschland leben und ggf. neu heiraten wollen, denn dafür reicht eine ausländische Scheidung nicht aus.
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Antwort #13 - 27.12.2024 um 21:49:11
 
Facoly242526 schrieb am 27.12.2024 um 11:59:09:
da weniger Kosten

Facoly242526 schrieb am 27.12.2024 um 12:16:13:
aus Kostengründen


wenn es dir um Kosten geht, dann lass das Ganze bleiben oder stell Dich darauf ein, dass deine Zukunft dich nun mehr kosten wird.
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Antwort #14 - 29.12.2024 um 03:26:33
 
lottchen schrieb am 19.12.2024 um 09:50:03:
Ich dachte immer, dass 2 Ausländer, die beide in D leben, sich auch in D scheiden lassen können. ...


Facoly242526 schrieb am 27.12.2024 um 11:59:09:
Wenn das so ist, dann wäre das für mich die bessere Option. Vorinformationen (allerdings Hörensagen!) lauteten, das wäre nicht möglich. Mal schauen! ...


Beide Inder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in DEU, somit können sie sich entgegen dem von Dir angeführten Hörensagen durchaus auch in DEU scheiden lassen.
Geregelt in §98 FamFG, Absatz 1, Nr. 2.

Gruß

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Antwort #15 - 02.01.2025 um 18:40:40
 
reinhard schrieb am 27.12.2024 um 20:36:35:
... wobei ein "gemeinsamer Anwalt" nicht erlaubt ist.

Es ist aber möglich, dass eine/r über den Anwalt die Scheidung einreicht. Wenn die/der andere "zustimmt", ist das ohne Anwalt möglich. Die beiden dürfen sich auch die Kosten teilen, aber formell darf ein Anwalt die "Gegenseite" nicht mit vertreten.

Aber bei Einigkeit reicht ein Anwalt, das ist richtig. Ohne geht aber genau nichts. Ein Paar, das als Ehepaar in Deutschland gelebt hat, kann sich auch in Deutschland scheiden lassen. Ist zu empfehlen, wenn beide weiterhin in Deutschland leben und ggf. neu heiraten wollen, denn dafür reicht eine ausländische Scheidung nicht aus.


Danke vielmals.  Smiley Diese Informationen habe ich erstmal gebraucht - in meiner Lebenswelt hatte ich noch nie mit Scheidung zu tun.

Genauso gut zu wissen, daß die indische Scheidung hier nutzlos ist. 

Wir werden also einen Anwalt bemühen und dann kucken, wie es sich anläßt. Zumindest ist die andere Seite einverstanden.

Trennungsjahr ist auch schon auf "zwei" angewachsen. Da kann ja dieses Jahr noch viel passieren... Zwinkernd

LG Stefan
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Antwort #16 - 02.01.2025 um 18:45:16
 
erne schrieb am 27.12.2024 um 21:49:11:
wenn es dir um Kosten geht, dann lass das Ganze bleiben oder stell Dich darauf ein, dass deine Zukunft dich nun mehr kosten wird.


Ich dachte, es geht immer um "Kosten" in Richtung "Minimierung"? Was es kostet, kostet es, aber mehr soll es dann auch nicht sein. Das hat m.E. nichts mit der Wertschätzung des Partners bzw. der Beziehung zu tun. Außerdem kann es begrenzte Budgets geben, zB bei mir ist das so.

Zwinkernd Zwinkernd

Frohes neues Jahr! Stefan
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Antwort #17 - 02.01.2025 um 18:50:03
 
T.P.2013 schrieb am 29.12.2024 um 03:26:33:
Geregelt in §98 FamFG, Absatz 1, Nr. 2.


Vielen Dank. Wer Gesetze kennt, ist klar im Vorteil.

Ein gutes neues Jahr! Stefan
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Antwort #18 - 02.01.2025 um 19:03:05
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:40:40:
Genauso gut zu wissen, daß die indische Scheidung hier nutzlos ist. 

Das hat niemand gesagt. Sie wird hier nur nicht automatisch anerkannt. Das ist richtig. Man müsste sich eben mal erkundigen, was genau zu tun wäre. Und was das dann zusätzlich dazu kostet, dass die Scheidung erst mal in Indien durchgeführt wird.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/anerkennung_ausl__ehescheidungen/ind...
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:40:40:
Zumindest ist die andere Seite einverstanden

Das ist schön. Kann man nur hoffen, dass es dabei bleibt. Es soll keinen Versorgungsausgleich geben (Rentenpunkte)? Es geht nicht um Unterhaltszahlungen (für den Partner oder eventuelle gemeinsame Kinder)?   

Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:40:40:
Trennungsjahr ist auch schon auf "zwei" angewachsen.

Eins reicht. Und ehe der Gerichtstermin mal feststeht werden wohl noch einige Monate ins Land gehen.

Derjenige, der die Scheidung einreicht zahlt die Gerichtskosten und den Anwalt, den er/sie dazu braucht. Üblicherweise gibt es nach Beendigung des Gerichtsverfahrens einen Kostenfestsetzungsbeschluß, in dem entschieden wird, dass die Gerichtskosten geteilt werden und der Einreicher seine Anwaltskosten trägt (und der andere eben gar keine). Intern kann man sich natürlich auch einigen, dass auch der Anwalt halbe/halbe geht. Aber einen Anspruch darauf hat der Einreicher nicht.
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Antwort #19 - 02.01.2025 um 20:39:59
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:45:16:
Ich dachte, es geht immer um "Kosten" in Richtung "Minimierung"? Was es kostet, kostet es, aber mehr soll es dann auch nicht sein. Das hat m.E. nichts mit der Wertschätzung des Partners bzw. der Beziehung zu tun. Außerdem kann es begrenzte Budgets geben, zB bei mir ist das so.


Man sollte sich einfach vorher über alle Möglichkeiten und ihre Kosten informieren. Einfach irgendwas starten kostet meistens mehr.

Am besten wäre, wenn Sich die Inderin eine Familienanwältin hier sucht und (vielleicht mit Dir zusammen) einen einmaligen Beratungstermin abmacht, für 100 oder 200 Euro. Dabei lässt sie sich alle Schritte inklusive der Kosten erklären. Und hinterher entscheidet Ihr, ob Ihr mit dieser Anwältin die ganze Scheidung durchziehen wollt.
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Antwort #20 - 02.01.2025 um 21:17:51
 
Für eine Erstberatung beim Anwalt dürfen für Privatpersonen nicht höher als 190 Euro zzgl. MwSt. sein, also insgesamt 226,10 Euro.
Man könnte einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren (vorher grob sagen, dass es um die Scheidung von 2 Indern geht, die in D leben, damit sich der Anwalt auch auf das Thema vorbereiten kann) und die Gebühren dafür könnte man vereinbaren zu verrechnen auf die Scheidungskosten. Und wenn man kein gutes Gefühl bei diesem Anwalt hat zahlt man nur die Erstberatungsgebühr und entscheidet sich dann aufgrund der Informationen daraus, was man jetzt macht.
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