Facoly242526 schrieb am 28.08.2025 um 18:03:27:Wir beschäftigen uns jetzt mit der Eheschließung, das scheint auch nicht so simpel zu sein.
Soweit ich das beurteilen kann, sind vermutlich ein Teil der Urkunden aus Indien,
deine Freundin betreffend, schon hier im Lande.
Sie ebenfalls
Kann deine Freundin ggf fehlende indische Urkunden überhaupt aus Deutschland heraus beschaffen?
Heiraten mit Duldung? Sicher ja, wenn alle Papiere vorliegen.
Ob es danach einen
AT gibt, bzw unter welchen Vorgaben ...
da bin ich auch gespannt, rein Interesse halber.
Zum Beispiel: Besteht die
ALB auf Ausreise mit Wiedereinreise per D-Visum?
Wie stark vermutet die
ALB eine Ehe zum Schein, um aus Duldung ein Bleiberecht zu erwirken?
Mein Rat:
Versuche beide Fragen
vor Eheschließung mit deiner
ALB zu klären.
Der Sachbereich heißt Einreise, die Zuständigkeit des Sachbearbeiters richtet sich nach dem
ersten Buchstaben des Familiennamens deiner Freundin / Verlobten. ( So ist das jedenfalls wo ich sesshaft bin )