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Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus? (Gelesen: 6.075 mal)
Facoly242526
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Antwort #15 - 02.01.2025 um 18:40:40
 
reinhard schrieb am 27.12.2024 um 20:36:35:
... wobei ein "gemeinsamer Anwalt" nicht erlaubt ist.

Es ist aber möglich, dass eine/r über den Anwalt die Scheidung einreicht. Wenn die/der andere "zustimmt", ist das ohne Anwalt möglich. Die beiden dürfen sich auch die Kosten teilen, aber formell darf ein Anwalt die "Gegenseite" nicht mit vertreten.

Aber bei Einigkeit reicht ein Anwalt, das ist richtig. Ohne geht aber genau nichts. Ein Paar, das als Ehepaar in Deutschland gelebt hat, kann sich auch in Deutschland scheiden lassen. Ist zu empfehlen, wenn beide weiterhin in Deutschland leben und ggf. neu heiraten wollen, denn dafür reicht eine ausländische Scheidung nicht aus.


Danke vielmals.  Smiley Diese Informationen habe ich erstmal gebraucht - in meiner Lebenswelt hatte ich noch nie mit Scheidung zu tun.

Genauso gut zu wissen, daß die indische Scheidung hier nutzlos ist. 

Wir werden also einen Anwalt bemühen und dann kucken, wie es sich anläßt. Zumindest ist die andere Seite einverstanden.

Trennungsjahr ist auch schon auf "zwei" angewachsen. Da kann ja dieses Jahr noch viel passieren... Zwinkernd

LG Stefan
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Facoly242526
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Antwort #16 - 02.01.2025 um 18:45:16
 
erne schrieb am 27.12.2024 um 21:49:11:
wenn es dir um Kosten geht, dann lass das Ganze bleiben oder stell Dich darauf ein, dass deine Zukunft dich nun mehr kosten wird.


Ich dachte, es geht immer um "Kosten" in Richtung "Minimierung"? Was es kostet, kostet es, aber mehr soll es dann auch nicht sein. Das hat m.E. nichts mit der Wertschätzung des Partners bzw. der Beziehung zu tun. Außerdem kann es begrenzte Budgets geben, zB bei mir ist das so.

Zwinkernd Zwinkernd

Frohes neues Jahr! Stefan
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Facoly242526
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Antwort #17 - 02.01.2025 um 18:50:03
 
T.P.2013 schrieb am 29.12.2024 um 03:26:33:
Geregelt in §98 FamFG, Absatz 1, Nr. 2.


Vielen Dank. Wer Gesetze kennt, ist klar im Vorteil.

Ein gutes neues Jahr! Stefan
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lottchen
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Antwort #18 - 02.01.2025 um 19:03:05
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:40:40:
Genauso gut zu wissen, daß die indische Scheidung hier nutzlos ist. 

Das hat niemand gesagt. Sie wird hier nur nicht automatisch anerkannt. Das ist richtig. Man müsste sich eben mal erkundigen, was genau zu tun wäre. Und was das dann zusätzlich dazu kostet, dass die Scheidung erst mal in Indien durchgeführt wird.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/anerkennung_ausl__ehescheidungen/ind...
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:40:40:
Zumindest ist die andere Seite einverstanden

Das ist schön. Kann man nur hoffen, dass es dabei bleibt. Es soll keinen Versorgungsausgleich geben (Rentenpunkte)? Es geht nicht um Unterhaltszahlungen (für den Partner oder eventuelle gemeinsame Kinder)?   

Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:40:40:
Trennungsjahr ist auch schon auf "zwei" angewachsen.

Eins reicht. Und ehe der Gerichtstermin mal feststeht werden wohl noch einige Monate ins Land gehen.

Derjenige, der die Scheidung einreicht zahlt die Gerichtskosten und den Anwalt, den er/sie dazu braucht. Üblicherweise gibt es nach Beendigung des Gerichtsverfahrens einen Kostenfestsetzungsbeschluß, in dem entschieden wird, dass die Gerichtskosten geteilt werden und der Einreicher seine Anwaltskosten trägt (und der andere eben gar keine). Intern kann man sich natürlich auch einigen, dass auch der Anwalt halbe/halbe geht. Aber einen Anspruch darauf hat der Einreicher nicht.
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Antwort #19 - 02.01.2025 um 20:39:59
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:45:16:
Ich dachte, es geht immer um "Kosten" in Richtung "Minimierung"? Was es kostet, kostet es, aber mehr soll es dann auch nicht sein. Das hat m.E. nichts mit der Wertschätzung des Partners bzw. der Beziehung zu tun. Außerdem kann es begrenzte Budgets geben, zB bei mir ist das so.


Man sollte sich einfach vorher über alle Möglichkeiten und ihre Kosten informieren. Einfach irgendwas starten kostet meistens mehr.

Am besten wäre, wenn Sich die Inderin eine Familienanwältin hier sucht und (vielleicht mit Dir zusammen) einen einmaligen Beratungstermin abmacht, für 100 oder 200 Euro. Dabei lässt sie sich alle Schritte inklusive der Kosten erklären. Und hinterher entscheidet Ihr, ob Ihr mit dieser Anwältin die ganze Scheidung durchziehen wollt.
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lottchen
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Antwort #20 - 02.01.2025 um 21:17:51
 
Für eine Erstberatung beim Anwalt dürfen für Privatpersonen nicht höher als 190 Euro zzgl. MwSt. sein, also insgesamt 226,10 Euro.
Man könnte einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren (vorher grob sagen, dass es um die Scheidung von 2 Indern geht, die in D leben, damit sich der Anwalt auch auf das Thema vorbereiten kann) und die Gebühren dafür könnte man vereinbaren zu verrechnen auf die Scheidungskosten. Und wenn man kein gutes Gefühl bei diesem Anwalt hat zahlt man nur die Erstberatungsgebühr und entscheidet sich dann aufgrund der Informationen daraus, was man jetzt macht.
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Facoly242526
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Antwort #21 - 22.01.2025 um 09:44:08
 
Hallo an alle, ich wollte nur mitteilen, daß wir jetzt per Anwalt die Scheidung eingeleitet haben und es dabei bisher keinerlei Probleme gab. Vielen Dank für die Tipps!

Gruß Stefan
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Antwort #22 - 05.02.2025 um 17:35:56
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:45:16:
Ich dachte, es geht immer um "Kosten" in Richtung "Minimierung"? Was es kostet, kostet es, aber mehr soll es dann auch nicht sein. Das hat m.E. nichts mit der Wertschätzung des Partners bzw. der Beziehung zu tun. Außerdem kann es begrenzte Budgets geben, zB bei mir ist das so.

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Frohes neues Jahr! Stefan


Klar sollte man Kosten wo möglich minimieren. Aber die 50€ Versand sind im Vergleich zum gesamten Vorhaben (Scheidung und Hochzeit) leider quasi nichts. Die Hochzeit wird dich höchstwahrscheinlich mindestens 1000€ kosten wenn du es in Deutschland machst, was wegen der Duldung ja wahrscheinlich nötig ist. Ich spreche aus Erfahrung, bin gerade dabei einen Inder in Deutschland zu heiraten und wir sind ein einfacher Standardfall, bei komplizierteren Fällen kann es auch einiges teurer sein.
Ich will jetzt nicht die Motivation nehmen, aber manchmal ist es ja gut wenn man sich vorher schon drauf einstellen kann...
Alles Gute für Scheidung und Hochzeit!  Smiley
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Facoly242526
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Antwort #23 - 05.02.2025 um 21:23:30
 
Hallo, ja klar - auf die 50€ wäre es nicht angekommen, war ja auch eher der Naivität geschuldet.

Mittlerweile ist ja auch klar, daß es eine unnötige Aktion war. Es handelt sich um "Lernen durch Erfahrung". Das Geld für eine ordentliche Hochzeit werden wir schon aufbringen, man muß sich halt "nach der Decke strecken".

(Theoretisch müßte ja der indische Papa samt Familie alles bezahlen, praktisch, na jaaa) ->kleiner Scherz.

Mal schauen, was kommt. LG Stefan
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Facoly242526
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Antwort #24 - 28.08.2025 um 18:03:27
 
Liebe Leute,

ich kann mitteilen, daß vor 3 Wochen die Scheidung meiner Partnerin von ihrem indischen Ehemann problemlos vollzogen wurde. Wir haben ihn sogar im Auto zum Gericht mitgenommen... Smiley

Ich war schon etwas geschockt, welche Unsummen das kostet, obwohl keinerlei Versorgungsausgleich oder andere Regelungen notwendig waren...

Soweit, und erstmal so gut. Wir beschäftigen uns jetzt mit der Eheschließung, das scheint auch nicht so simpel zu sein. Dazu möchte ich einen neuen Thread eröffnen, hier gibt es einfach gute Tipps.

Bis dann!

Stefan
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Antwort #25 - 01.09.2025 um 10:53:54
 
Facoly242526 schrieb am 28.08.2025 um 18:03:27:
Wir beschäftigen uns jetzt mit der Eheschließung, das scheint auch nicht so simpel zu sein.


Soweit ich das beurteilen kann, sind vermutlich ein Teil der Urkunden aus Indien,
deine Freundin betreffend, schon hier im Lande.
Sie ebenfalls  Smiley
Kann deine Freundin ggf fehlende indische Urkunden überhaupt aus Deutschland heraus beschaffen?


Heiraten mit Duldung? Sicher ja, wenn alle Papiere vorliegen.
Ob es danach einen AT gibt, bzw unter welchen Vorgaben ...
da bin ich auch gespannt, rein Interesse halber.
Zum Beispiel: Besteht die ALB auf Ausreise mit Wiedereinreise per D-Visum?
Wie stark vermutet die ALB eine Ehe zum Schein, um aus Duldung ein Bleiberecht  zu erwirken?

Mein Rat:
Versuche beide Fragen vor Eheschließung mit deiner ALB zu klären.
Der Sachbereich heißt Einreise, die Zuständigkeit des Sachbearbeiters richtet sich nach dem
ersten Buchstaben des Familiennamens deiner Freundin / Verlobten. ( So ist das jedenfalls wo ich sesshaft bin )




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Antwort #26 - 01.09.2025 um 13:52:57
 
Mannlich schrieb am 01.09.2025 um 10:53:54:
Versuche beide Fragen vor Eheschließung mit deiner ALB zu klären.

Das ist doch wieder Unsinn.
Die ABH hat mit dem dt. Mann, der hier fragt, NICHTS zu tun und sie beantwortet solche Fragen NICHT.

Mannlich schrieb am 01.09.2025 um 10:53:54:
Kann deine Freundin ggf fehlende indische Urkunden überhaupt aus Deutschland heraus beschaffen?

Warum denn nicht? Geduldete sind doch nicht rechtlos.
Eine Scheidung in D war bereits erfolgreich.
Eine Ausbildung läuft auch bereits.
Es könnte schon eine Ausbildungsduldung nach  § 60c AufenthG vorliegen oder beantragt werden.

Alles weitere erfragt man bei Standesamt.
Diese Behörde ist zuständig.

Du könntest auch warten, bis der Eheschließungs-Thread eröffnet wird.


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Antwort #27 - 01.09.2025 um 17:45:30
 
Mannlich schrieb am 01.09.2025 um 10:53:54:
Versuche beide Fragen vor Eheschließung mit deiner ALB zu klären.

Ich formuliere mal um:
Geh' doch mal zu der - vermutlich wie die meisten - völlig überlasteten Behörde, stelle ein paar Fragen und freu' Dich (im besten Falle) über die Antworten, die ausschließlich aufgrund dessen gegeben wurden, was an sachlichem Hintergrund beim Antwortenden ankam.

Der sieht dann später die Papiere, erkennt die aus diesen resultierenden tatsächlichen Umstände und entscheidet im schlimmsten Fall (völlig korrekt) ganz anders als früher geantwortet.

Daher ist dieser Ratschlag nur dann ein guter, wenn es der für den Fall später zuständige SB ist, der einen kompletten Satz Unterlagen sieht - und wo sich bis zur späteren Entscheidung auch nichts Relevantes mehr ändert.
Der braucht dann auch noch die Zeit, sich durch die Unterlagen durchzuarbeiten.
Alles nur in wenigen ABH wirklich denkbar.

Für alle anderen gilt: Nutzlose Antwort, eingeholt unter Vergeudung von Arbeitszeit eines überlasteten SB - auch so kann man die Bearbeitungszeit vieler Anträge künstlich verlängern.
Der vielen Anträge, die bei dem SB gerade liegen und auf seine Bearbeitung / Entscheidung warten ...
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« Zuletzt geändert: 01.09.2025 um 22:42:00 von Petersburger »  

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Antwort #28 - 01.09.2025 um 18:05:05
 
Geh zum Standesamt wo ihr heiraten wollt, lass Dir eine Liste geben welche Unterlagen benötigt werden und trage diese zusammen. So lange, die alles in der gewünschten benötigten Form vorliegt. Als ich meinen zweiten Mann (deutsch) geheiratet habe war das genauso. Wir waren beide geschieden (er deutsch, ich ausländisch). Da war einiges einzureichen. Ich brauchte zusätzlich zur deutschen Scheidungsurkunde z.B. auch die alte ausländische Eheurkunde incl. deutsche Übersetzung. Warum? Keine Ahnung. Die Urkunde wurde doch sowohl beim damaligen Visumsantrag meines Ex-Mannes als auch bei der Scheidung schon mal übergeprüft. Das ist eben so. Einfach Liste abarbeiten.
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Antwort #29 - 02.09.2025 um 16:39:40
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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