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Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus? (Gelesen: 1.157 mal)
Facoly242526
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Antwort #15 - 02.01.2025 um 18:40:40
 
reinhard schrieb am 27.12.2024 um 20:36:35:
... wobei ein "gemeinsamer Anwalt" nicht erlaubt ist.

Es ist aber möglich, dass eine/r über den Anwalt die Scheidung einreicht. Wenn die/der andere "zustimmt", ist das ohne Anwalt möglich. Die beiden dürfen sich auch die Kosten teilen, aber formell darf ein Anwalt die "Gegenseite" nicht mit vertreten.

Aber bei Einigkeit reicht ein Anwalt, das ist richtig. Ohne geht aber genau nichts. Ein Paar, das als Ehepaar in Deutschland gelebt hat, kann sich auch in Deutschland scheiden lassen. Ist zu empfehlen, wenn beide weiterhin in Deutschland leben und ggf. neu heiraten wollen, denn dafür reicht eine ausländische Scheidung nicht aus.


Danke vielmals.  Smiley Diese Informationen habe ich erstmal gebraucht - in meiner Lebenswelt hatte ich noch nie mit Scheidung zu tun.

Genauso gut zu wissen, daß die indische Scheidung hier nutzlos ist. 

Wir werden also einen Anwalt bemühen und dann kucken, wie es sich anläßt. Zumindest ist die andere Seite einverstanden.

Trennungsjahr ist auch schon auf "zwei" angewachsen. Da kann ja dieses Jahr noch viel passieren... Zwinkernd

LG Stefan
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Facoly242526
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Antwort #16 - 02.01.2025 um 18:45:16
 
erne schrieb am 27.12.2024 um 21:49:11:
wenn es dir um Kosten geht, dann lass das Ganze bleiben oder stell Dich darauf ein, dass deine Zukunft dich nun mehr kosten wird.


Ich dachte, es geht immer um "Kosten" in Richtung "Minimierung"? Was es kostet, kostet es, aber mehr soll es dann auch nicht sein. Das hat m.E. nichts mit der Wertschätzung des Partners bzw. der Beziehung zu tun. Außerdem kann es begrenzte Budgets geben, zB bei mir ist das so.

Zwinkernd Zwinkernd

Frohes neues Jahr! Stefan
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Facoly242526
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Antwort #17 - 02.01.2025 um 18:50:03
 
T.P.2013 schrieb am 29.12.2024 um 03:26:33:
Geregelt in §98 FamFG, Absatz 1, Nr. 2.


Vielen Dank. Wer Gesetze kennt, ist klar im Vorteil.

Ein gutes neues Jahr! Stefan
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Antwort #18 - 02.01.2025 um 19:03:05
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:40:40:
Genauso gut zu wissen, daß die indische Scheidung hier nutzlos ist. 

Das hat niemand gesagt. Sie wird hier nur nicht automatisch anerkannt. Das ist richtig. Man müsste sich eben mal erkundigen, was genau zu tun wäre. Und was das dann zusätzlich dazu kostet, dass die Scheidung erst mal in Indien durchgeführt wird.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/anerkennung_ausl__ehescheidungen/ind...
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:40:40:
Zumindest ist die andere Seite einverstanden

Das ist schön. Kann man nur hoffen, dass es dabei bleibt. Es soll keinen Versorgungsausgleich geben (Rentenpunkte)? Es geht nicht um Unterhaltszahlungen (für den Partner oder eventuelle gemeinsame Kinder)?   

Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:40:40:
Trennungsjahr ist auch schon auf "zwei" angewachsen.

Eins reicht. Und ehe der Gerichtstermin mal feststeht werden wohl noch einige Monate ins Land gehen.

Derjenige, der die Scheidung einreicht zahlt die Gerichtskosten und den Anwalt, den er/sie dazu braucht. Üblicherweise gibt es nach Beendigung des Gerichtsverfahrens einen Kostenfestsetzungsbeschluß, in dem entschieden wird, dass die Gerichtskosten geteilt werden und der Einreicher seine Anwaltskosten trägt (und der andere eben gar keine). Intern kann man sich natürlich auch einigen, dass auch der Anwalt halbe/halbe geht. Aber einen Anspruch darauf hat der Einreicher nicht.
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Antwort #19 - 02.01.2025 um 20:39:59
 
Facoly242526 schrieb am 02.01.2025 um 18:45:16:
Ich dachte, es geht immer um "Kosten" in Richtung "Minimierung"? Was es kostet, kostet es, aber mehr soll es dann auch nicht sein. Das hat m.E. nichts mit der Wertschätzung des Partners bzw. der Beziehung zu tun. Außerdem kann es begrenzte Budgets geben, zB bei mir ist das so.


Man sollte sich einfach vorher über alle Möglichkeiten und ihre Kosten informieren. Einfach irgendwas starten kostet meistens mehr.

Am besten wäre, wenn Sich die Inderin eine Familienanwältin hier sucht und (vielleicht mit Dir zusammen) einen einmaligen Beratungstermin abmacht, für 100 oder 200 Euro. Dabei lässt sie sich alle Schritte inklusive der Kosten erklären. Und hinterher entscheidet Ihr, ob Ihr mit dieser Anwältin die ganze Scheidung durchziehen wollt.
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Antwort #20 - 02.01.2025 um 21:17:51
 
Für eine Erstberatung beim Anwalt dürfen für Privatpersonen nicht höher als 190 Euro zzgl. MwSt. sein, also insgesamt 226,10 Euro.
Man könnte einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren (vorher grob sagen, dass es um die Scheidung von 2 Indern geht, die in D leben, damit sich der Anwalt auch auf das Thema vorbereiten kann) und die Gebühren dafür könnte man vereinbaren zu verrechnen auf die Scheidungskosten. Und wenn man kein gutes Gefühl bei diesem Anwalt hat zahlt man nur die Erstberatungsgebühr und entscheidet sich dann aufgrund der Informationen daraus, was man jetzt macht.
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Facoly242526
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Antwort #21 - 22.01.2025 um 09:44:08
 
Hallo an alle, ich wollte nur mitteilen, daß wir jetzt per Anwalt die Scheidung eingeleitet haben und es dabei bisher keinerlei Probleme gab. Vielen Dank für die Tipps!

Gruß Stefan
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