Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus? (Gelesen: 817 mal)
Facoly242526
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Deine Meinung zählt.


Beiträge: 8

Hartenstein, Germany
Hartenstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
18.12.2024 um 20:26:54
 
Hallo Forum!

Ich habe eine Inderin kennengelernt, die gemeinsam mit ihrem indischen Ehemann 2016 illegal nach D eingereist ist. Bei der Ausländerbehörde sind sie als Ehepaar geführt, haben jedoch keine Eheurkunde vorgelegt.

Beide sind seither mit Duldungen in D ansässig, mittlerweile hat die Dame eine Ausbildungsduldung für 3 Jahre erhalten.

Die Frau hat sich von ihrem Ehemann getrennt und lebt mit mir zusammen. Da wir gerne heiraten würden, stellt sich die Frage, wie erst einmal eine Scheidung zu bewerkstelligen ist.

In Indien erfolgte nicht nur eine Hindu-Hochzeit (religiös) sondern auch eine court-marriage, die Urkunde liegt im Original vor.

Bisheriger Kenntnisstand ist, daß eine Scheidung IN Deutschland nicht möglich ist. Für eine Scheidung in Indien müßten beide Parteien dort anwesend sein, was wegen Duldung nur ohne Rückkehr geht.

Von indischen Netzwerken wurde berichtet, daß eine Benennung von jeweils einem Vertreter für die Parteien mittels einer hier ausgestellten, beglaubigten Vollmacht, die nach Indien übersandt wird, auch für eine Scheidung ausreicht.

Müssen diese Vollmachten legalisiert sein - und wie kann man sie sicher übersenden?

Gibt es Erfahrungen mit einer Scheidung von indischen Ehen - von D aus?

(Ein in D lebender Inder, der eine in Indien lebende Frau dort geheiratet hatte, schaffte es immerhin, binnen zwei Monaten von hier aus eine Scheidung zu erwirken. Aber das ist ja ein anderer Fall.)

Viele Grüße, danke fürs Lesen! Stefan
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.343
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #1 - 19.12.2024 um 09:50:03
 
Ich dachte immer, dass 2 Ausländer, die beide in D leben, sich auch in D scheiden lassen können. Möglicherweise sind die Kosten da höher als in Indien, das mag sein. Wie man sich in Indien rechtskräftig scheiden lässt dürfte hier kaum jemand wissen (hängt wohl auch davon ab, nach welchem dortigen Recht geheiratet wurde - da gibt es je nach Religionszugehörigkeit ja wohl auch mehrere Möglichkeiten).

Facoly242526 schrieb am 18.12.2024 um 20:26:54:
Müssen diese Vollmachten legalisiert sein
Da gilt indisches Recht, das müssen die indischen Quellen herausfinden.

Facoly242526 schrieb am 18.12.2024 um 20:26:54:
und wie kann man sie sicher übersenden?

Mit einem Einschreibebrief über DHL z.B. Oft werden solche Urkunden auch einem Landsmann mitgegeben, der nach Hause fliegt.

Wichtig ist, dass die Scheidung nach indischem Recht sauber über die Bühne geht. Damit es hier keinen Streß gibt. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.808

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #2 - 19.12.2024 um 15:39:11
 
lottchen schrieb am 19.12.2024 um 09:50:03:
Mit einem Einschreibebrief über DHL z.B.


Briefpost würde ich nicht empfehlen, auch nicht als Einschreiben. Dann lieber die paar EUR mehr ausgeben und als DHL-Paket versenden.
Zum Seitenanfang
  

Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 452

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #3 - 19.12.2024 um 18:06:33
 
DHL Express hat auch speziellen Dokumentenversand. Dürfte ca. 50 Euro kosten und in wenigen Tagen da sein.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.316

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #4 - 19.12.2024 um 19:20:09
 
Wahrscheinlich kann man bei der indischen Botschaft entsprechende notariell beglaubigte Vollmachten erteilen.

https://indianembassyberlin.gov.in/extra?id=MTY0

     
"5. Attestation of the Power of Attorney (POA)" für 21 €
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Facoly242526
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Deine Meinung zählt.


Beiträge: 8

Hartenstein, Germany
Hartenstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #5 - 27.12.2024 um 11:55:52
 
roseforest schrieb am 19.12.2024 um 18:06:33:
DHL Express hat auch speziellen Dokumentenversand. Dürfte ca. 50 Euro kosten und in wenigen Tagen da sein.



OK, das wäre der gute Weg gewesen. Aus Sparsamkeit nicht gemacht --> Brief ist verschollen.

Again what learned.  Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Facoly242526
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Deine Meinung zählt.


Beiträge: 8

Hartenstein, Germany
Hartenstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #6 - 27.12.2024 um 11:59:09
 
lottchen schrieb am 19.12.2024 um 09:50:03:
Ich dachte immer, dass 2 Ausländer, die beide in D leben, sich auch in D scheiden lassen können. Möglicherweise sind die Kosten da höher als in Indien, das mag sein. Wie man sich in Indien rechtskräftig scheiden lässt dürfte hier kaum jemand wissen (hängt wohl auch davon ab, nach welchem dortigen Recht geheiratet wurde - da gibt es je nach Religionszugeh


Wenn das so ist, dann wäre das für mich die bessere Option. Vorinformationen (allerdings Hörensagen!) lauteten, das wäre nicht möglich. Mal schauen!

Mittlerweile wurde eine Anwältin empfohlen, die sich evtl. "auskennt." Ohne dieselbe wäre es schöner, da weniger Kosten.  Cool

Ich werde meine Ergebnisse dann berichten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Facoly242526
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Deine Meinung zählt.


Beiträge: 8

Hartenstein, Germany
Hartenstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #7 - 27.12.2024 um 12:11:22
 
Facoly242526 schrieb am 18.12.2024 um 20:26:54:
Von indischen Netzwerken wurde berichtet, daß eine Benennung von jeweils einem Vertreter für die Parteien mittels einer hier ausgestellten, beglaubigten Vollmacht, die nach Indien übersandt wird, auch für eine Scheidung ausreicht.

Müssen diese Vollmachten legalisiert sein - und wie kann man sie sicher übersenden?



Aktuell ist es so, daß wir zwei Vollmachten (POA) erstellt haben, die von beiden Scheidungskandidaten jeweils die Vollmacht für einen indischen Vertreter bei Gericht beinhalten, diese haben wir in einem Notariat beglaubigen lassen und dann nach Indien übersandt.

Leider per Brief International. Demnach kein Tracking.

Der Brief ist nicht angekommen.  Augenrollen

Ob die POA (Vollmachten) überhaupt am indischen Court anerkannt worden wären, ist eh unklar. Eine Apostille für Indien ist aber auch sehr teuer...und indische Aussagen waren "wir werden das schon managen".

Nun ja, ein etwas längerer Atem kann sicher hilfreich sein. Und das Board ja auch, danke dafür!  Smiley

Stefan
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Facoly242526
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Deine Meinung zählt.


Beiträge: 8

Hartenstein, Germany
Hartenstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #8 - 27.12.2024 um 12:16:13
 
T.P.2013 schrieb am 19.12.2024 um 15:39:11:
Briefpost würde ich nicht empfehlen, auch nicht als Einschreiben. Dann lieber die paar EUR mehr ausgeben und als DHL-Paket versenden.


Mist, ich war echt so blöd, aus Kostengründen das Ganze als "Brief international" zu versenden, also ganz ohne Sicherheiten. Der Brief ist auch nicht angekommen, die Verwandeten haben gelästert...hmm, tja. Einiges an Mühe umsonst, wegen D***heit.

LG!

PS.: Warum eigentlich schaffen es "billige" Briefe nicht bis zum indischen Empfänger? Werden die gestohlen oder ist die Versandtechnologie nicht so zuverlässig?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 452

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #9 - 27.12.2024 um 13:23:57
 
Wann wurde der Brief denn verschickt?
Ich weiss aus den Philippinen dass ein "normaler" Brief oft irgendwann meist schon ankommt, kann halt ,2-3 Monate dauern. Könnte in Indien ähnlich sein.

Fürs nächste Mal als Tipp es gibt reseller wie Jumingo oder Transglobe Express da kostet ein Brief per DHL Express oder UPS Express Ca. 40 Euro. Teuer aber immer noch gübstiger als direkt über die Postfiliale. Und das sollte innerhalb 2-3 Tagen beim Empfänger sein bzw je nachdem wo genau in Indien evtl paar Tage länger.

Die Kurierfahrer rufen aber z.b. auch den Empfänger an wenn sie es nicht finden können die Adresse.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.316

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #10 - 27.12.2024 um 14:12:07
 
Oder man fragt in der gigantischen indischen Community in Deutschland ob jemand nach Indien fliegt und gegen einen Obulus den Brief mitnimmt.

Indische Apostillen werden von Deutschland nicht akzeptiert. Andersrum soweit ich weiß genauso. Vielleicht passen die Inder nicht auf und akzeptieren doch deutsche Apostillen.

Um ne Apostille auf ne deutsche Urkunde zu bringen fragen die deutschen Behörden gerne für welchen Staat man es braucht. Und wenn man z.B. Indien sagt, dann wollen die es nicht darauf anbringen und erklären man soll das Beglaubigungsverfahren durchlaufen.
Man könnte ja die anlügen und sagen man bräuchte es für sagen wir mal die USA. Aber bei der notariellen Urkunde für eine indische Scheidung, werden die es wahrscheinlich nicht glauben.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.343
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #11 - 27.12.2024 um 20:06:28
 
Facoly242526 schrieb am 27.12.2024 um 11:59:09:
Mittlerweile wurde eine Anwältin empfohlen, die sich evtl. "auskennt." Ohne dieselbe wäre es schöner, da weniger Kosten.

Ehm, in Deutschland gibt es keine Scheidung ohne wenigstens einen Anwalt. Zwei (für jede Seite einen) sind nicht nötig falls man sich einig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.475

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #12 - 27.12.2024 um 20:36:35
 
... wobei ein "gemeinsamer Anwalt" nicht erlaubt ist.

Es ist aber möglich, dass eine/r über den Anwalt die Scheidung einreicht. Wenn die/der andere "zustimmt", ist das ohne Anwalt möglich. Die beiden dürfen sich auch die Kosten teilen, aber formell darf ein Anwalt die "Gegenseite" nicht mit vertreten.

Aber bei Einigkeit reicht ein Anwalt, das ist richtig. Ohne geht aber genau nichts. Ein Paar, das als Ehepaar in Deutschland gelebt hat, kann sich auch in Deutschland scheiden lassen. Ist zu empfehlen, wenn beide weiterhin in Deutschland leben und ggf. neu heiraten wollen, denn dafür reicht eine ausländische Scheidung nicht aus.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.724

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #13 - 27.12.2024 um 21:49:11
 
Facoly242526 schrieb am 27.12.2024 um 11:59:09:
da weniger Kosten

Facoly242526 schrieb am 27.12.2024 um 12:16:13:
aus Kostengründen


wenn es dir um Kosten geht, dann lass das Ganze bleiben oder stell Dich darauf ein, dass deine Zukunft dich nun mehr kosten wird.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.808

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung eines indischen Ehepaares von D aus?
Antwort #14 - 29.12.2024 um 03:26:33
 
lottchen schrieb am 19.12.2024 um 09:50:03:
Ich dachte immer, dass 2 Ausländer, die beide in D leben, sich auch in D scheiden lassen können. ...


Facoly242526 schrieb am 27.12.2024 um 11:59:09:
Wenn das so ist, dann wäre das für mich die bessere Option. Vorinformationen (allerdings Hörensagen!) lauteten, das wäre nicht möglich. Mal schauen! ...


Beide Inder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in DEU, somit können sie sich entgegen dem von Dir angeführten Hörensagen durchaus auch in DEU scheiden lassen.
Geregelt in §98 FamFG, Absatz 1, Nr. 2.

Gruß

Zum Seitenanfang
  

Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema