Facoly242526
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Hartenstein Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo Forum!
Ich habe eine Inderin kennengelernt, die gemeinsam mit ihrem indischen Ehemann 2016 illegal nach D eingereist ist. Bei der Ausländerbehörde sind sie als Ehepaar geführt, haben jedoch keine Eheurkunde vorgelegt.
Beide sind seither mit Duldungen in D ansässig, mittlerweile hat die Dame eine Ausbildungsduldung für 3 Jahre erhalten.
Die Frau hat sich von ihrem Ehemann getrennt und lebt mit mir zusammen. Da wir gerne heiraten würden, stellt sich die Frage, wie erst einmal eine Scheidung zu bewerkstelligen ist.
In Indien erfolgte nicht nur eine Hindu-Hochzeit (religiös) sondern auch eine court-marriage, die Urkunde liegt im Original vor.
Bisheriger Kenntnisstand ist, daß eine Scheidung IN Deutschland nicht möglich ist. Für eine Scheidung in Indien müßten beide Parteien dort anwesend sein, was wegen Duldung nur ohne Rückkehr geht.
Von indischen Netzwerken wurde berichtet, daß eine Benennung von jeweils einem Vertreter für die Parteien mittels einer hier ausgestellten, beglaubigten Vollmacht, die nach Indien übersandt wird, auch für eine Scheidung ausreicht.
Müssen diese Vollmachten legalisiert sein - und wie kann man sie sicher übersenden?
Gibt es Erfahrungen mit einer Scheidung von indischen Ehen - von D aus?
(Ein in D lebender Inder, der eine in Indien lebende Frau dort geheiratet hatte, schaffte es immerhin, binnen zwei Monaten von hier aus eine Scheidung zu erwirken. Aber das ist ja ein anderer Fall.)
Viele Grüße, danke fürs Lesen! Stefan
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