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Muss ukrainisches Kind nach Kriegsende DE verlassen? (Gelesen: 649 mal)
michas
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15.12.2024 um 23:11:43
 
Ich frage hier für eine Alleinerziehende ukrainische Mama, die im Streit mit dem Vater ihres gemeinsamen Kindes ist. Sie befürchtet, dass nach Kriegsende das Kind dem Antrag des Vaters folgend in die Ukraine zurückgeführt wird. Hier 4 Fragen zu ihrer Rechtslage:

1.      Darf eine Ukrainerin, die seit Kriegsbeginn mit ihrem Kind in Deutschland lebt, nach Kriegsende weiter mit ihrem Kind in Deutschland bleiben? Das Kind ist 2. Klasse Regelschule, spricht flüssiges Deutsch und hat hier seinen Lebensmittelpunkt.

2.      Der Vater, der auch vor dem Krieg nicht in familiärer Gemeinschaft mit dem Kind lebte, versucht seit mehr als anderthalb Jahren die Rückkehr des Kindes in die Ukraine zu erzwingen. Sein Motiv ist, sich dadurch als Alleinerziehender Elternteil vor dem Militärdienst zu entziehen.

3.      Die Mutter will weder ihr Kind dem Krieg aussetzen noch dem Vater den Gefallen tun, ihr Kind für seinen persönlichen Vorteil benutzen zu lassen. Aus diesem Grund hat er Rache angedroht, dass er das Kind nach Kriegsende aus seinem gewachsenen und stabilen Lebensumfeld herausreißen und zwangsweise in die Ukraine zurückführen lassen wird.

4.      Die Mutter ist Bürgergeldempfängerin, kann deshalb die finanziellen Mittel für anwaltliche und gerichtliche Hilfe nicht selbst aufbringen und erhält hiefür auch keine PKH. Gibt es andere Fördermöglichkeiten für sie?
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Aras
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Antwort #1 - 15.12.2024 um 23:23:37
 
Zu 4.

Warum sollte sie als Bürgergeldempfängerin keine Beratungshilfe bekommen?

Zu 1 bis 3.

In Deutschland liegt das Kindeswohl an erster Stelle. Das Kind wird ja wohl so um die 9-10 Jahre alt sein. Sie wird ja wohl beim Amtsgericht das vorläufige Ruhen des Sorgerechts des Vaters hoffentlich beantragt haben.

Sollte der Krieg zu Ende sein, wird man die Situation der Mutter und des Kindes prüfen. Und wenn dann noch festgestellt wird, dass die Situation in der Ukraine OK ist, dann würde man beide zurück in die Ukraine schicken.

Schau dir die jetzigen Diskussionen zu den Syrern an. Die meisten Ukrainer haben nicht mal einen Flüchtlingsstatus, sondern haben ja ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen.

Was von dem Vater alles angedroht wurde oder nicht, ist hier zweitrangig.

Die Mutter bezieht Bürgergeld, ist also nicht wirtschaftlich integriert. Sie soll sich ruhig um eine Ausbildung bzw. Beschäftigung kümmern und deutsch lernen mit dem Ziel in paar Jahren sich und ggf. Ihr Kind einbürgern zu lassen.

Ansonsten droht tatsächlich nach dem Krieg die Aufforderung doch bitte zurück in ihre Heimat zurückzukehren. Unabhängig davon ob das mit den Intentionen des Vaters übereinstimmt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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michas
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Antwort #2 - 15.12.2024 um 23:27:19
 
Zu 4.) Sie sagt, dass sie ihren Fall 3 Anwälten vorgetragen hat (wahrscheinlich über PKH, aber das weiß ich nicht) und dass alle drei abgelehnt haben den Fall zu übernehmen. Ich hatte mir das so erklärt, dass sie keine Aussicht auf PKH sahen.
Ich werde das nachfragen
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lottchen
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Antwort #3 - 15.12.2024 um 23:35:00
 
Warum geht die Mutter nicht arbeiten? Solange sie für sich und ihr Kind nicht den Lebensunterhalt aufbringen kann wird sie immer Gefahr laufen nicht bleiben zu können. Unabhängig vom Vater.

Warum der Vater nach dem Krieg ein alleiniges Sorgerecht bekommen soll wenn er es doch jetzt auch nicht hat / bekommt erschließt sich mir nicht. Und warum soll es da entscheidend sein damit er nicht eingezogen wird? Möglicherweise wird er bereits vorher eingezogen solange der Krieg läuft. Das kann er doch nicht verhindern.
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michas
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Antwort #4 - 15.12.2024 um 23:47:06
 
Der Vater ist im Kriegsdienst. Es wäre sein Trick gewesen, wie er sich aus dem Kriegsdienst hätte entziehen können, wenn er mit-sorgeberechtigter ET wäre.
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Aras
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Antwort #5 - 15.12.2024 um 23:53:39
 
@michas

Ich sehe ja auch keinen Fall, den man da rechtlich durchboxen müsste. Was soll denn ein Anwalt hier denn sagen, wenn nur irgendwelche leeren Aussagen getroffen werden.

Und wenn dann holt man sich den Beratungsschein beim Amtsgericht und geht nicht zum Anwalt mit leeren Händen.

Außerdem gibt es ja auch Migrationsberatungsstellen, die Ratschläge geben können.

Aber es bleibt für mich dabei dass die Mutter sich stärker wirtschaftlich integrieren muss. Eine offene Hand kann nicht zur Faust geformt werden.

Also bitte auch nicht Hilfsarbeiterstellen ausüben nur um kein Bürgergeld zu beziehen sondern ggf. eine Ausbildung, welche auch Zukunft hat, absolvieren um als Facharbeiter eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - 16.12.2024 um 09:46:05
 
Aras schrieb am 15.12.2024 um 23:53:39:
@michas
Also bitte auch nicht Hilfsarbeiterstellen ausüben nur um kein Bürgergeld zu beziehen sondern ggf. eine Ausbildung, welche auch Zukunft hat, absolvieren um als Facharbeiter eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.


Genau dies. Haben wir bei den drittstaatsangehörigen Studenten aus der Ukraine schon gesehen. Da haben die allermeisten auch nur eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie eine Ausbildung angefangen haben. Für ungelernte Stellen versagt die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung. Das wird bei Ukrainern genauso sein, wenn der Schutzstatus mal auslaufen sollte. Wenn man als Ukrainer also nach Kriegsende in DE bleiben will, sollte man sich eine weitere Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis schaffen.

Ich würde denken, dass Anwälte hier auch erstmal recherchieren müssen um eine relativ rechtssichere Antwort geben zu können und wahrscheinlich wäre die rechtssichere Antwort immer noch relativ spekulativ.

Aus dem Bauch heraus würde ich denken, dass sie sich da erstmal wenig Sorgen machen muss, erst recht wenn der Krieg noch andauert.
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Antwort #7 - 16.12.2024 um 11:51:54
 
@michas:

Die Mutter sollte, wie oben empfohlen, das Ruhen der elterlichen Sorge des Vaters beantragen.

Sie sollte so gut Deutsch lernen, dass sie hier selbständig fragen und die Antworten verstehen kann. Sobald sie hier fragt, wird sie nach ihrer Qualifikation gefragt – eine der Voraussetzungen, einen anderen Aufenthaltstitel zu erhalten, der das Kriegsende überdauert.
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