Ich frage hier für eine Alleinerziehende ukrainische Mama, die im Streit mit dem Vater ihres gemeinsamen Kindes ist. Sie befürchtet, dass nach Kriegsende das Kind dem Antrag des Vaters folgend in die Ukraine zurückgeführt wird. Hier 4 Fragen zu ihrer Rechtslage:
1. Darf eine Ukrainerin, die seit Kriegsbeginn mit ihrem Kind in Deutschland lebt, nach Kriegsende weiter mit ihrem Kind in Deutschland bleiben? Das Kind ist 2. Klasse Regelschule, spricht flüssiges Deutsch und hat hier seinen Lebensmittelpunkt.
2. Der Vater, der auch vor dem Krieg nicht in familiärer Gemeinschaft mit dem Kind lebte, versucht seit mehr als anderthalb Jahren die Rückkehr des Kindes in die Ukraine zu erzwingen. Sein Motiv ist, sich dadurch als Alleinerziehender Elternteil vor dem Militärdienst zu entziehen.
3. Die Mutter will weder ihr Kind dem Krieg aussetzen noch dem Vater den Gefallen tun, ihr Kind für seinen persönlichen Vorteil benutzen zu lassen. Aus diesem Grund hat er Rache angedroht, dass er das Kind nach Kriegsende aus seinem gewachsenen und stabilen Lebensumfeld herausreißen und zwangsweise in die Ukraine zurückführen lassen wird.
4. Die Mutter ist Bürgergeldempfängerin, kann deshalb die finanziellen Mittel für anwaltliche und gerichtliche Hilfe nicht selbst aufbringen und erhält hiefür auch keine
PKH. Gibt es andere Fördermöglichkeiten für sie?