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Vollstreckungsverjährung (Gelesen: 514 mal)
Melchay
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vollstreckungsverjährung
13.12.2024 um 16:07:35
 
Hallo,

Mein Mann wurde 2002 in die Türkei abgeschoben nachdem die Hälfte seiner Freiheitsstrafe abgessen hatte. Nun würde er gerne wieder nach Deutschland kommen. Gilt denn die Vollstreckungsverjährung auch wenn nicht die kompl Haftstrafe verbüßt wurde? Ich hoffe auf positive Antworten. Lg
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.316

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollstreckungsverjährung
Antwort #1 - 13.12.2024 um 19:11:26
 
Warte auf den User Vincent2M oder schau dir seine Beiträge an. Dann findest du ggf. die Antwort auf deine Frage.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beiträge: 15.475

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollstreckungsverjährung
Antwort #2 - 13.12.2024 um 20:09:19
 
Die Vollstreckungsverjährung gilt nur für diejenigen, die ihre Strafe noch nicht abgesessen haben.

Du kannst die Fristen im Strafgesetzbuch, § 79 nachlesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__79.html
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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