Siehe § 44 und § 44a
AufenthG.
Mit dem Ziel der Integration will der Staat erreichen, dass keine Parallelgesellschaften entstehen. Ursprünglich ging es bspw. um Frauen aus der Türkei die ihr ganzes Leben kein Wort deutsch lernten und dadurch stets auf Ihre Männer angewiesen waren. Ist dadurch auch ein strukturelles Informations- und Machtgefälle zwischen Mann und Frau, das praktisch nicht aufgebrochen werden kann, ohne dass man alle zu so einem Kurs verdonnert. Gibt beim Orientierungskurstest/Einbürgerungstest nicht ohne Grund die Frage 254 und 275 bezüglich Scheidung und Trennungsjahr.
Wenn jemand aber arbeitet und immer in Kontakt mit Deutschen ist, dann besteht ja keine Gefahr, dass die Person abgekapselt wird, sondern integriert sich "natürlich".
Ja gibt auch den Fall mit den qualifizierten Facharbeitern die englisch sprechen und arbeiten und darum auch wenig integrationsbedürftig seien.
Also durch eine Erwerbstätigkeit gäbe es eben auch einen weiteren sozialen Kreis, den man entsprechend konsultieren könnte. "Hey Kollege, ich will eine Scheidung, worauf muss ich achten?"
Aber dein Mann ist nicht erwerbstätig. Darum greift das Argument mit der Erwerbstätigkeit nicht, wo man eine etwaige Verpflichtung aufheben könnte.
Er hat Zeit um den Deutsch Kurs zu besuchen. Und das wird man ihm entgegen halten. Außer du sagst mir jetzt gleich, dass er sich um die Kinder kümmert und eines der Kinder Pflegestufe hat. Dann wird man ihm das ggf. nicht entgegenhalten.
Schlussendlich reduziert sich das auf die Frage ob
B1 vorliegt oder nicht. Ohne
B1 wird es um ein Jahr verlängert. In einem Jahr prüft man wieder ob das nachgeholt wurde. Immernoch nicht? Wieder 1 Jahr verlängern und ggf. Ordnungsgeld erheben. Und das wiederholt sich eben bis er
B1 hat.
Aber wie gesagt: Wenn er einen Termin für den
B1 Sprachtest hat, dann wird man das auch entsprechend positiv berücksichtigen.