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Verpflichtserklärung beinhaltet nicht Reisekosten (Gelesen: 211 mal)
scheitert
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i4a rocks!


Beiträge: 31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtserklärung beinhaltet nicht Reisekosten
11.12.2024 um 12:53:25
 
Hallo zusammen. Eine Freundin hat ihre Schwiegermutter aus afghanistan eingeladen. Sie hat ein Kind und möchte dass Omi ihn mal kennenlernt. Verpflichtserklärung ist abgelaufen Ende Oktober 2024 bis die SM Visum für Iran bekommen hat und hingereist ist. Es gibt in Teheran ein Büro das bei FORMULAR ausfüllen helfen. Ich weiss nicht genau wie sie den Antrag ausgefüllt haben. Jetzt nach 3 Wochen hat sie eine Ablehnung bekommen. Zwar ist in dem Formular nicht eine Auswahl getroffen, aber ich nehme an dass es entweder mit der Ablauf von VE oder Reisekosten zutun.
Wie kann sie den Grund erfahren? Oder falls sie widersprechen will, kann sie selbst machen oder einen Anwalt einschalten? Über eine Antwort würde sie sich sehr freuen.
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reinhard
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.12.2024 um 13:57:50
 
Der Grund für die Ablehnung ist auf der Ablehnung angekreuzt.

Sie kann remonstrieren, dazu ist es aber sinnvoll, den Grund zu kennen. Dann kann sie versuchen, den Grund zu widerlegen.

Aber Frauen aus Afghanistan ist es oft die Vermutung, sie wollten am Ende des Besuches nich nach Afghanistan zurückkehren. Mit den Reisekosten hat es nichts zu tun – aber wenn Sie Flug und Rückflug nicht vorweisen kann, könnte der fehlende Rückflug ein Indiz sein.
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