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Rentenversicherungsverlauf (Gelesen: 2.857 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerungsverfahren
Malikk
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 18.03.2025 um 13:35:57
 
Heute habe ich von der Einbürgerungsbehörde folgende Nachricht erhalten:

Zitat:
Guten Tag,

Sie haben uns leider nur den Rentenversicherungsverlauf für den Zeitraum bis 2014 geschickt. Wir benötigen diesen aber auch für die Zeiträume von 2019-2024.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Einbürgerungsabteilung


Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was die Einbürgerungsbehörde von mir will.

Ich habe die Ausstellung des Rentenversicherungsverlaufs im Dezember 2024 beantragt. Der Rentenversicherungsverlauf, welchen ich von der DRV erhalten und an die Einbürgerungsbehörde weitergeleitet habe, war auf Dezember 2024 datiert.

Im Februar 2025 hat mich die Einbürgerungsbehörde dann noch einmal (!) um einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf gebeten. Gleiches Spiel wie im Dezember: beantragt, erhalten, auf Februar 2025 datiert gewesen, an die Einbürgerungsbehörde weitergeleitet...

Heute habe ich nun die zitierte Nachricht von der Einbürgerungsbehörde erhalten.

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Petersburger
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Antwort #16 - 18.03.2025 um 13:45:27
 
Ich fürchte, hierbei ist das Forum der falsche Ort.

Dieselbe Information an die EBH, je nach Geschmack verbunden mit der Bitte um Mitteilung, wo die beiden Unterlagen hingekommen sind - das Einzige, was hier Nutzen bringen könnte.

Denn was sollen wir hier dazu sagen oder raten?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Malikk
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Antwort #17 - 18.03.2025 um 14:16:14
 
Petersburger schrieb am 18.03.2025 um 13:45:27:
Ich fürchte, hierbei ist das Forum der falsche Ort.

Dieselbe Information an die EBH, je nach Geschmack verbunden mit der Bitte um Mitteilung, wo die beiden Unterlagen hingekommen sind - das Einzige, was hier Nutzen bringen könnte.

Denn was sollen wir hier dazu sagen oder raten?


Ja, stimmt schon. Ich werde der EBH schreiben.

Trotzdem tut es gut den eigenen "Frust" mit anderen Forenteilnehmern zu teilen...  Zwinkernd
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Fred Dust
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i4a rocks!


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Antwort #18 - 18.03.2025 um 18:49:19
 
Vielleicht meinen die ja eigentlich, dass zwischen 2014 und 2024 keine Rentenbeiträge gezahlt wurden. Wir kennen natürlich den tatsächlichen Verlauf nicht, aber der Ratsuchende schrieb ja

" Viel an Rentenjahren bzw. Rentenpunkten dürfte da nicht sein... Ich verdingte mich überwiegend in Werkstudententätigkeiten, kurzfristiger Beschäftigung, 400€ Jobs, Midi-Jobs, Vollzeitjobs in der vorlesungsfreien Zeit und ähnliches."

Deshalb dürften für den Zeitraum 2014 - 2024 keine bis kaum Einträge im Rentenverlauf sein und das Amt will wissen, warum. Oder es stört sie. Ist aber natürlich nur ne Vermutung, schwierig ohne den exakten Wortlaut zu kennen.
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lottchen
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Antwort #19 - 19.03.2025 um 14:58:48
 
Vielleicht fehlt denen auch Blatt 2....Wir können nur raten, Du wirst wohl einfach fragen müssen.
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Malikk
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Antwort #20 - 21.03.2025 um 23:53:54
 
Fred Dust schrieb am 18.03.2025 um 18:49:19:
Deshalb dürften für den Zeitraum 2014 - 2024 keine bis kaum Einträge im Rentenverlauf sein und das Amt will wissen, warum. Oder es stört sie. Ist aber natürlich nur ne Vermutung, schwierig ohne den exakten Wortlaut zu kennen.


Das ist übrigens der exakte Wortlaut.  Zwinkernd
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Puncherfaust
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Antwort #21 - 22.03.2025 um 16:58:48
 
Die wollen wissen welche Beiträge in dem Zeitraum aufgelaufen sind. Normalerweise sind Zeiten ohne geleistete Beiträge in die Rentenversicherung auch im Rentenversicherungsverlauf aufgelistet. Deshalb sind sie wahrscheinlich skeptisch oder verwundert, weil das augenscheinlich nicht der Fall ist.

Aus welches Datum das Schreiben der Rentenversicherung datiert ist ist denen völlig egal.

Ich würde denen schreiben, was du in der Zeit alles gemacht hast. Wenn du dort sowieso keine Beiträge geleistet hast schreibst du denen das einfach. Macht ja keinen Sinn da zu lügen, hast ja keinen Vorteil dadurch keine gezahlt zu haben.
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Fred Dust
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Antwort #22 - 22.03.2025 um 23:29:26
 
Puncherfaust schrieb am 22.03.2025 um 16:58:48:
Normalerweise sind Zeiten ohne geleistete Beiträge in die Rentenversicherung auch im Rentenversicherungsverlauf aufgelistet.


Wenn man freiberuflich arbeitet, dann nicht. Schul- und Studienzeiten nur, wenn man die der DRV nachgewiesen hat. Automatisch wissen die nix davon.
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SimonB
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Antwort #23 - 23.03.2025 um 10:58:07
 
Fred Dust schrieb am 22.03.2025 um 23:29:26:
Wenn man freiberuflich arbeitet,

Das ist hier nicht der Fall. Bitte nicht in andere Fälle fallen. Das verwirrt nur.

Fred Dust schrieb am 18.03.2025 um 18:49:19:
keine bis kaum Einträge im Rentenverlauf sein und das Amt will wissen, warum

Nein, das will das Amt/EBH nicht wissen.
Die EBH hat die Nachweise zum Studium.

Fred Dust schrieb am 18.03.2025 um 18:49:19:
Vielleicht meinen die ja eigentlich,

Nein, auch das meinen die nicht.

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