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Rentenversicherungsverlauf (Gelesen: 818 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerungsverfahren
Malikk
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06.12.2024 um 16:31:28
 
Student Master Ingenieurwesen, scheinfrei, Masterarbeit schreibend.

EU-Bürger (PL), Freizügigkeitsbescheinigung, Daueraufenthaltsbescheinigung, seit 1994 in Deutschland lebend, mit meinen Eltern als Kleinkind nach Deutschland gekommen.

Ich habe den Einbürgerungsantrag und alle verlangten Unterlagen (Zeugnisse, Gehaltsabrechnungen, Immatrikulationsbescheinigungen usw.) Anfang des Jahres 2024 eingereicht.

Heute habe ich einen Brief vom Einbürgerungsamt erhalten, dass noch mal die Immatrikulationsbescheinigung, aktuelle Gehaltsabrechnungen und (!) eine Rentenversicherungsbescheinigung benötigt werden.

Wofür benötigt das Amt in Hamburg die Rentenversicherungsbescheinigung? Viel an Rentenjahren bzw. Rentenpunkten dürfte da nicht sein... Ich verdingte mich überwiegend in Werkstudententätigkeiten, kurzfristiger Beschäftigung, 400€ Jobs, Midi-Jobs, Vollzeitjobs in der vorlesungsfreien Zeit und ähnliches.
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SimonB
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Antwort #1 - 06.12.2024 um 18:40:48
 
Malikk schrieb am 06.12.2024 um 16:31:28:
dass noch mal die Immatrikulationsbescheinigung, aktuelle Gehaltsabrechnungen und (!) eine Rentenversicherungsbescheinigung benötigt werden.

Das könntest du doch gewiss der EBH vorlegen.

Malikk schrieb am 06.12.2024 um 16:31:28:
Viel an Rentenjahren bzw. Rentenpunkten dürfte da nicht sein

Das macht ja nichts. Man will nur die RV-Bescheinigung sehen.
Einfach machen.
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Malikk
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Antwort #2 - 06.12.2024 um 19:14:02
 
SimonB schrieb am 06.12.2024 um 18:40:48:
Das könntest du doch gewiss der EBH vorlegen.


Klar, ich habe bereits einen Rentenversicherungsverlauf bei der DRV angefordert... soll innerhalb von sieben Tagen per Post kommen.
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roseforest
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Antwort #3 - 07.12.2024 um 18:06:39
 
Geht auch online per Legitimation mit eAT und NFC fährigen Smartphone. Da kann man den sofort ausdrucken.

Als Tipp falls jemand noch auf diesen thread stößt
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Malikk
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Antwort #4 - 08.12.2024 um 13:37:48
 
Kann mir die Einbürgerung versagt werden, wenn noch nicht viele Rentenjahre zusammengekommen sind?
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SimonB
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Antwort #5 - 08.12.2024 um 14:41:14
 
Malikk schrieb am 08.12.2024 um 13:37:48:
wenn noch nicht viele Rentenjahre zusammengekommen sind?

Nein, denn das ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/...
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Malikk
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Antwort #6 - 08.12.2024 um 23:45:45
 
roseforest schrieb am 07.12.2024 um 18:06:39:
Geht auch online per Legitimation mit eAT und NFC fährigen Smartphone. Da kann man den sofort ausdrucken.

Als Tipp falls jemand noch auf diesen thread stößt


Das NFC-fähige Smartphone fehlt mir. Es handelt sich um ein Redmi Note 9S  Zwinkernd
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Malikk
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Antwort #7 - 09.12.2024 um 00:41:55
 
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Malikk
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Antwort #8 - 09.12.2024 um 01:04:43
 
Danke vorerst für euren Input.  Smiley
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Antwort #9 - 09.12.2024 um 09:57:49
 
Um ehrlich zu sein, kann man anhand vom Rentenversicherungsverlauf das ganze Leben seit dem 15. Lebensjahr rekonstruierern, sofern man eine Kontenklärung gemacht hat.

Wenn ich mir meinen Rentenversicherungsverlauf anschaue, kann ich den Bezug von ALG I und ALG II sehen. Wann ich Krankengeld bezogen habe. Wann ich in der Schule war und wann in der Uni. Wann ich eine Ausbildung gemacht habe. Ich kann sogar sehen, dass ich den Wehrdienst geleistet habe. Ich kann theoretisch sogar Lücken erkennen, wo ich sogar weiß warum die existieren, und ich könnte die auch füllen. Ich kann darin sogar sehen dass ich zwei Mal geheiratet habe. Ich kann sehen wieviel ich jährlich verdient habe.

Ob man prüfen will ob man bis zum Eintritt ins Rentenalter genug Rente bekommen könnte, wie es im anderen Forum vorgeschlagen wird, würde ich jetzt offen gesagt bezweifeln. Denn entweder ist die Altersvorsorge nicht wichtig, dann brauch ich den Rentenversicherungsverlauf nicht, oder die Altersvorsorge ist wichtig, und man müsste sowieso 60 Rentenbeiträge vorlegen, weil man ja nur ab dann eine Altersvorsorge erworben hat, und dann auch Wartezeitauskünfte bekommt, wo die DRV eine Rentenprognose erstellt ("Sie kriegen 2053 monatlich 1500 €, was mit Inflation nur 100 € wert ist"),

Also ich glaube ja eher, dass die so eher dein Erwerbsleben durchleuchten können. Auch in Hinblick auf die ALG II Regelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 b StAG. Also ob du die letzten 24 Monate mehr als 20 Monate kein ALG II bezogen hast.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Malikk
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Antwort #10 - 09.12.2024 um 16:22:55
 
Zitat:
Also ich glaube ja eher, dass die so eher dein Erwerbsleben durchleuchten können. Auch in Hinblick auf die ALG II Regelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 b StAG. Also ob du die letzten 24 Monate mehr als 20 Monate kein ALG II bezogen hast.


Hab kein ALG1 und auch kein ALGII bezogen Zwinkernd

So etwas steht im Rentenversicherungsverlauf?
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Antwort #11 - 09.12.2024 um 16:55:46
 
Ja sowas steht drin. Sind ja Anrechnungszeiten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #12 - 09.12.2024 um 17:01:54
 
Letztlich wird das vermutlich einfach nur das Standard-Anforderungs-Schreiben gewesen sein. Die Altersvorsorge gehört zur Lebensunterhaltssicherung dazu, aber es gibt eben keinen festen Wert, der eingehalten sein muss - wichtig ist, dass etwas für die Altersvorsorge getan wird.

Aber man berücksichtigt natürlich auch die Umstände des Einzelfalls. Dass Schüler oder Studenten da wenig bis gar nichts haben ist logisch und normal. Es gibt aber keinen Grund anzunehmen, dass die da in Zukunft, wenn sie in Berufsleben starten, keine Einzahlungen vornehmen werden.

Das Thema ist relevanter bei Selbstständigen, da ist die Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ja freiwillig. Dort müssten entsprechende Nachweise zur Altersvorsorge nachgewiesen werden.

An deiner Stelle würde ich erstmal deine Unterlagen einreichen. Ich denke nicht, dass deine Rentenzeiten irgendwie problematisch werden.
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SimonB
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Antwort #13 - 09.12.2024 um 17:09:46
 
Malikk schrieb am 09.12.2024 um 16:22:55:
Hab kein ALG1 und auch kein ALGII bezogen

Dann steht dazu nichts in der DRV-Bescheinigung.
Du wirst wahrscheinlich keinen Versicherungsverlauf der DRV vorlegen müssen, sondern die Bescheinigung, dass du dort gemeldet bist, zB eine RV-Nummer hast.

Da die EBH an deinem Antrag schon erkennen kann, wann du geboren bist und dass du Studierender bist, wird nichts durchleuchtet werden.
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Antwort #14 - 13.12.2024 um 13:34:44
 
SimonB schrieb am 09.12.2024 um 17:09:46:
Dann steht dazu nichts in der DRV-Bescheinigung.
Du wirst wahrscheinlich keinen Versicherungsverlauf der DRV vorlegen müssen, sondern die Bescheinigung, dass du dort gemeldet bist, zB eine RV-Nummer hast.

Da die EBH an deinem Antrag schon erkennen kann, wann du geboren bist und dass du Studierender bist, wird nichts durchleuchtet werden.


Danke. In welchem Fall würde etwas durchleuchtet werden?
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