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Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung? (Gelesen: 1.489 mal)
Themen Beschreibung: waren die angaben richtig?
smol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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05.12.2024 um 01:01:06
 
Guten Abend,

ich habe folgende Situation: Bald geht mein FSJ-Jahr zu Ende, und ich möchte einen Aufenthaltstitel für die Berufsausbildung beantragen, was ich auch bereits getan habe.

Nun mache ich mir jedoch Sorgen, ob alles richtig war. Es gibt eine Sache, bei der ich jetzt zweifle. Ich musste meine Adressdaten eingeben, was ich auch gemacht habe. Ich habe die Adresse meiner jetzigen Wohnung angegeben, was soweit in Ordnung war. Allerdings mache ich mir nun Gedanken, da mein FSJ nur ein Jahr dauert und ich ab dem Zeitpunkt der Ausbildung in einer anderen Wohnung leben werde. Ich habe in dem Feld, in dem „Meldebescheinigung“ gefordert wurde, meinen Mietvertrag und die Einzugsbestätigung des Vermieters der neuen Wohnung hochgeladen.

Jetzt frage ich mich, ob ich stattdessen die Meldebescheinigung meiner aktuellen Adresse während des FSJ-Jahres hätte einfügen müssen, da diese ja als Hauptwohnsitz zählt.

Natürlich mache ich mir nun Sorgen, dass es dadurch zu Problemen kommen könnte.

was kann ich in dem fall am besten tun?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.12.2024 um 17:41:22
 
Falls Du online ergänzen kannst, lade die aktuelle Bescheinigung hoch.
Ansonsten klär das über E-Mail mit einem Dreizeiler.
Auf jeden Fall macht es Sinn, kurz aufzuklären, weshalb man seine aktuelle Adresse angibt, aber die Bestätigungen zu einer anderen Adresse hochlädt...
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 05.12.2024 um 18:15:28
 
Die Behörde wird sehen dass das abweicht und dann vermutlich eine Rückfrage an dich stellen.

Und dann wird sie feststellen, dass du noch bei ihr wohnst, aber bald woanders. Und dann stellt sich halt höchstens die Frage, ob die die Umstellung der AE noch übernehmen oder das nach dem Zuständigkeitswechsel geschieht. Wenn sie dir die Wahl lassen, würde ich die erste Variante nehmen.

Brauchst dir keine Sorgen machen, wird schon keine wilden Folgen haben.
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smol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Montenegro
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Antwort #3 - 05.12.2024 um 19:31:37
 
also meinst du zur einer Ablehnung wird es dabei nicht kommen?

und nein man kann nichts mehr online ergänzen der Antrag wurde ja verschickt.

ich ändere ja nicht die Stadt sondern nur die Adresse da ich nachdem FSJ hier nicht mehr bleiben darf.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 05.12.2024 um 20:52:24
 
Nein, das ist ja nur eine Zuständigkeitsfrage - sprich welche der beiden Behörden muss sich darum kümmern.

Einen Ablehnungsgrund stellt das nicht dar.
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smol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.12.2024 um 22:10:53
 
Puncherfaust schrieb am 05.12.2024 um 20:52:24:
Nein, das ist ja nur eine Zuständigkeitsfrage - sprich welche der beiden Behörden muss sich darum kümmern.

Einen Ablehnungsgrund stellt das nicht dar.


Ich glaube du hast es falsch verstanden es gibt keine zweite Behörde ich Wechsel mein Stadt nicht wenn ich die Ausbildung beginne ich mache die Ausbildung im gleichen Stadt wo ich das FSJ momentan mache. ich sollte nur im online Antrag für die Ausbildung eine Meldebescheinigung rein fügen statt dessen habe ich aber den Mietvertrag und die Einzugserklärung der Vermieters rein gemacht ab dem 01.02. wenn die Ausbildung beginnt. und als ich den vertrag geschickt habe wurde mir klar ich hätte die Meldebescheinigung der jetzigen Wohnung FSJ einfügen sollen da sie ein Hauptsitz wollen
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - 05.12.2024 um 22:47:38
 
smol schrieb am 05.12.2024 um 22:10:53:
Ich glaube du hast es falsch verstanden es gibt keine zweite Behörde ich Wechsel mein Stadt nicht wenn ich die Ausbildung beginne ich mache die Ausbildung im gleichen Stadt wo ich das FSJ momentan mache. ich sollte nur im online Antrag für die Ausbildung eine Meldebescheinigung rein fügen statt dessen habe ich aber den Mietvertrag und die Einzugserklärung der Vermieters rein gemacht ab dem 01.02. wenn die Ausbildung beginnt. und als ich den vertrag geschickt habe wurde mir klar ich hätte die Meldebescheinigung der jetzigen Wohnung FSJ einfügen sollen da sie ein Hauptsitz wollen


Okay, deshalb wird der Antrag trotzdem nicht abgelehnt. Die Behörde wird die Meldebescheinigung dann ggf. nachfordern. Und die reichst du dann nach. Fertig.
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lottchen
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Antwort #7 - 06.12.2024 um 09:41:53
 
Ich sehe das auch nicht als Fehler an nochmal per E-Mail oder Brief oder Fax klarzustellen, dass die eine Deine jetzige Adresse ist und die andere Deine zukünftige ab Februar 25. Wenn ohnehin dieselbe ABH zuständig ist sollte das doch relativ unkompiziert sein.
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smol
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Antwort #8 - 09.12.2024 um 11:50:43
 
Guten Morgen,

Ich habe heute die Nachricht erhalten das die BA - Beteiligt worden ist, ist das eine positive Nachricht von der ABH??
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reinhard
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Antwort #9 - 09.12.2024 um 12:05:14
 
smol schrieb am 09.12.2024 um 11:50:43:
Ich habe heute die Nachricht erhalten das die BA - Beteiligt worden ist, ist das eine positive Nachricht von der ABH??


Das ist nicht positiv, das ist nicht negativ.

Es ist eine Mitteilung.
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smol
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Antwort #10 - 09.12.2024 um 12:19:08
 
reinhard schrieb am 09.12.2024 um 12:05:14:
Das ist nicht positiv, das ist nicht negativ.

Es ist eine Mitteilung.


Danke dir aber heisst das die ABH hat den Antrag geprüft und nun fehlt nur noch die Zustimmung von der BA?
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SimonB
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Antwort #11 - 09.12.2024 um 14:06:56
 
smol schrieb am 09.12.2024 um 12:19:08:
nun fehlt nur noch die Zustimmung von der BA?

Wenn die BA ihre Zustimmung gibt, dann kann die ABH deinen Antrag  auch positiv bescheiden.

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Antwort #12 - 09.12.2024 um 14:29:48
 
@SimonB

Ist die Zustimmung der BA eine hinreichende oder nur notwendige Bedingung für die positive Bescheidung des Antrags?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #13 - 09.12.2024 um 14:33:54
 
Eine notwendige Bedingung.

Deshalb hat SimonB "kann" geschrieben. Aufmerksam lesen, bitte!

Ansonsten bitte ich darum, auf die Fragen des Themenstartes zu antworten und für eigene Fragen ein eigenes Thema zu eröffnen.
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Antwort #14 - 09.12.2024 um 15:09:32
 
Gerade wegen dem "kann" hab ich nachgefragt. Weil smol fragte ja ob "nur" noch die Zustimmung der BA gebraucht werden würde. Also fehlen noch weitere Voraussetzungen für das Anliegen von smol? Oder ist es nun vollständig? Also wird mit der Zustimmung der BA die ABH den begehrten Verwaltungsakt erteilen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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