il4 schrieb am 09.12.2024 um 15:44:04:Finde nichts nützliches, sorry.
Das tut mir leid.
il4 schrieb am 09.12.2024 um 15:44:04:dass du akzeptierst,
Wie kommst du denn bittschön auf diesen Unsinn? Wenn ich 500 Mitarbeiter nach Sachsen zu den
EBH abordnen könnte, würde ich das sofort machen. Evtl. noch 500 an die zuarbeitenden Stellen?
Dann gäbe es für VG weniger Klagen auszusetzen, von Antragstellern weniger unnütze Versuche zu starten.
Sorry, meine Beschleunigungs-Macht ist arg begrenzt.
Vielleicht hat @Aras was im Köcher? Nein, der fragt mich.
Nein, ich bin nicht @dim4k. Und umgekehrt. Man darf hier auch anderes von anderen zitieren und beantworten.
Schade, du merkst leider nicht, dass man von allen Seiten versucht, dir zu helfen bzw. darzulegen, wo evtl. die Grenzen sind.
il4 schrieb am 09.12.2024 um 15:44:04:dass bei Nachsicht des Gerichts ein einfaches Verwaltungsverfahren in einem Rechtsstaat drei Jahre ohne Bearbeitung liegen kann,
Wieso bei Nachsicht des Gerichts? Es wird doch bearbeitet. Etliche Stellen hatten deinen Antrag/die Sache schon in Händen.
Du hast die U-Klage erhoben. Du hast Antwort vom VG erhalten.
Du hast eine DAB gestellt. Ohne Wirkung. Du hast eine Verzögerungsrüge gestellt. Auch ohne Wirkung.
Das VG und deine
EBH schreiben dir, dass es wohl bis Ende 2025 dauert.
Ich denke, dass es nicht an dir oder deinem Antrag liegt.
il4 schrieb am 09.12.2024 um 15:44:04:Daher hoffe ich, dass es noch Möglichkeiten gibt,
Sorry, mir fällt keine ein.
Es könnte auch sein, dass es nicht an den hier fehlenden Experten liegt, sondern ganz einfach an überlasteten und nur ganz zäh und langsam arbeitenden Behörden, vor allem wohl in Sachsens ländlichen Gebieten.