il4 schrieb am 07.12.2024 um 13:46:02:Habe ich dich richtig verstanden, dass es keine Möglichkeit gibt, gegen die Untätigkeit des Gerichts vorzugehen?
Doch, es gibt fast immer Möglichkeiten.
Da aber dein Erstbeitrag editiert wurde, ist unbekannt, was du bereits anstelle einer Bitte um einen Aussetzungsbeschluss getan hast. Offenbar hast du dich bereits erfolglos beschwert. Oder worauf bezog sich der Hinweis mit der Umgehung und dem Kavaliersdelikt?
il4 schrieb am 07.12.2024 um 20:32:36:Das Verfahren wurde nicht ausgesetzt, sondern zurückgestellt.
Aha. Danke für die Info. Dann lesen wir nun in #17, was tatsächlich geschah.
Zurückstellung! Und die Info von der
EBH, wann du mit dem Abschluss deines EBH-Verfahrens rechnen kannst.
Es liegt also nicht an falschen Klagen oder versäumten Beschlüssen.
Ob @SimonB nun eine Frau oder ein Mann ist, ist Lesern doch mehr als egal. Offensichtlich stört es nur den User @Aras. Er lässt es einfach nicht.
Es gibt für unsubstantiierte und editierte Anfragen nicht immer Rechtsgrundlagen. Ebenso nicht immer eine weitere "Gegenwehr".
Nicht umsonst gab es schon vor 1 Jahr im Netz Infos zu der Misere in Sachsen:
https://www.linksfraktionsachsen.de/presse/detail/tausende-menschen-in-sachsen-w... Alles klar?