Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Untätigkeitsklage Sachsen (Gelesen: 1.717 mal)
Themen Beschreibung: Untätigkeit eines Verwaltungsgerichts.
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 699

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #15 - 07.12.2024 um 19:20:42
 
il4 schrieb am 07.12.2024 um 17:15:30:
Ich habe den Richter bisher nicht um einen Aussetzungsbeschluss gebeten

Als Kläger muss man  nicht um einen Beschluss bitten. Wenn das VG über deine Klage zu entscheiden hatte und auch über die Aussetzung bis Jahresende entschieden hat, dann gibt es idR von Seiten des Gerichts dazu einen Beschluss.

il4 schrieb am 07.12.2024 um 17:15:30:
da ich keinen zureichenden Grund im Sinne von § 75 VwGO erkenne.

Du erkennst den nicht?
Das klingt, als würdest du was verwechseln oder komplett falsch verstehen. DU bist doch der Kläger gemäß §75 VwGO, oder nicht?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.316

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #16 - 07.12.2024 um 19:37:36
 
@SimonB

Auf welcher Rechtsgrundlage würde man das Verfahren aussetzen? Bitte um einen Paragraphen. Man lernt ja immer was neues.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 07.12.2024 um 19:49:47 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
il4
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #17 - 07.12.2024 um 20:32:36
 
SimonB schrieb am 07.12.2024 um 19:20:42:
Als Kläger muss man  nicht um einen Beschluss bitten. Wenn das VG über deine Klage zu entscheiden hatte und auch über die Aussetzung bis Jahresende entschieden hat, dann gibt es idR von Seiten des Gerichts dazu einen Beschluss.


Offensichtlich habe ich ein falsches Wort verwendet. Das Verfahren wurde nicht ausgesetzt, sondern zurückgestellt. Konkret: Nachdem der Richter meine Klage an die Beklagte übersandt hatte, teilte diese mit, dass sie von einer Klageerwiderung und der Vorlage der Akten absieht, da sie plant, über meinen Antrag bis Ende des Jahres 2025 zu entscheiden. Daraufhin informierte der Richter die Beklagte, dass er die Vorlage der Akten „im Interesse der zügigen Erledigung“ bis Jahresende zurückstellt. Mir wurde eine Kopie (Abschrift) dieser Mitteilung an die Beklagte übersandt. Es gibt bislang keine weiteren „Entscheidungen“ des Gerichts.

Zitat:
Du erkennst den nicht?
Das klingt, als würdest du was verwechseln oder komplett falsch verstehen. DU bist doch der Kläger gemäß §75 VwGO, oder nicht?


Ich verwechsle nichts. Bitte richte deine Kritik an dim4ik, der mir vorgeschlagen hat, die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.475

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #18 - 07.12.2024 um 21:40:11
 
Aras schrieb am 07.12.2024 um 19:37:36:
@SimonB

Auf welcher Rechtsgrundlage würde man das Verfahren aussetzen? Bitte um einen Paragraphen. Man lernt ja immer was neues.


Verwaltungsgerichtsordnung, § 94.

Habe ich schon öfter erlebt. Da war es allerdings immer nachvollziehbar: Verbesserungsklagen von syrischen subsidiär Geschützten wurden ausgesetzt, wenn die Begründung ähnlich war wie bei anderen Verfahren, die dem OVG vorgelegt wurden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.316

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #19 - 07.12.2024 um 21:52:51
 
Ich sehe nicht, wie § 94 VwGO hier sinnvoll anwendbar wäre. In dem Fall deiner Syrer geht es ja wohl eher um eine Verzögerung der Entscheidung. Was der TE sich wohl wünscht ist ein Aussetzen unter Fristsetzung oder eben die Bearbeitung durch das Gericht.

Hier ist eher das Problem, dass SimonB wohl vermutet, dass die Zurückstellung des Verfahrens das gleiche wäre wie eine Aussetzung des Verfahrens und darum wohl ein Beschluss vorliegen würde. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Und darum meine Frage an SimonB, welche Rechtsgrundlage für eine willkürliche Aussetzung in Frage käme, sodass sein Beitrag rechtlcih gesehen Sinn machen würde.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
il4
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #20 - 07.12.2024 um 23:37:02
 
Aras schrieb am 07.12.2024 um 21:52:51:
Hier ist eher das Problem, dass SimonB wohl vermutet, dass die Zurückstellung des Verfahrens das gleiche wäre wie eine Aussetzung des Verfahrens und darum wohl ein Beschluss vorliegen würde. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.


Mich wundert auch, dass er diesen einfachen Sachverhalt nicht verstehen will. Vielleicht wisst ihr Bescheid, wo diese „Zurückstellung“ geregelt ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.316

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #21 - 08.12.2024 um 00:15:45
 
SimonB ist angeblich eine Frau und ist sehr fleißig im Forum. Leider ist das meiste was sie schreibt nicht sehr fundiert.

Ich glaube es gibt keine Rechtsgrundlage. Der Richter hätte dir auch garnicht antworten können. Er hat nur offen kommuniziert, dass das Verfahren eben warten muss bis es an die Reihe kommt.

Wenn ich in so einer Situation wäre, noch jung und ledig würde ich wahrscheinlich schauen wie ich nen Vorzugsgrund aufbauen würde. Z.B. bei der Bundeswehr bewerben für ne Stelle wo man Deutscher sein muss. Die Bundeswehr sollte ja ca. 30.000 unbesetzte Stellen haben.

Bspw. Panzergrenadier in Leipzig... Eventuell trainieren um den PFT zu bestehen. Und dann sich eine Einstellungszusage einholen wo eben die deutsche Staatsangehörigkeit als Grundvoraussetzung gefordert wird. Und dann eben argumentieren dass der Fall vorgezogen wird bzw. Verzögerungsrüge. Und dann wenn man eingebürgert wurde sich doch gegen den Wehrdienst entscheiden. Sry, bin doch Pazifist.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 955

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #22 - 08.12.2024 um 09:20:02
 
il4 schrieb am 07.12.2024 um 17:15:30:
da ich keinen zureichenden Grund im Sinne von § 75 VwGO erkenne

il4 schrieb am 07.12.2024 um 20:32:36:
Bitte richte deine Kritik an dim4ik, der mir vorgeschlagen hat, die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen.

Was ist denn dein Ziel? Ich dachte, du wolltest so schnell wie möglich die Einbürgerungsurkunde in die Hand bekommen. Wenn du jetzt aber nicht gegen die Zurückstellung des Verfahrens durch das Gericht vorgehst, musst du voraussichtlich bis Ende 2025 warten (das sollte dir hoffentlich klar sein).
Wenn dir meine Empfehlung nicht taugt, mach doch selber einen besseren Vorschlag.

Aras schrieb am 08.12.2024 um 00:15:45:
Ich glaube es gibt keine Rechtsgrundlage. Der Richter hätte dir auch garnicht antworten können. Er hat nur offen kommuniziert, dass das Verfahren eben warten muss bis es an die Reihe kommt.

Naja, aber so einfach das Verfahren schleifen lassen geht auch nicht, oder? Entweder muss das VG das Verfahren mit einem formalen Beschluss aussetzen oder man könnte sonst eine Verzögerungsrüge erheben. Der TS hat sich jedoch immer noch nicht dazu geäußert, was er mit der "Beschwerde beim Verwaltungsgericht" gemeint hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 699

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #23 - 08.12.2024 um 11:18:49
 
il4 schrieb am 07.12.2024 um 13:46:02:
Habe ich dich richtig verstanden, dass es keine Möglichkeit gibt, gegen die Untätigkeit des Gerichts vorzugehen?

Doch, es gibt fast immer Möglichkeiten.
Da aber dein Erstbeitrag editiert wurde, ist unbekannt, was du  bereits anstelle einer Bitte um einen Aussetzungsbeschluss getan hast. Offenbar hast du dich bereits erfolglos beschwert. Oder worauf bezog sich der Hinweis mit der Umgehung und dem  Kavaliersdelikt?

il4 schrieb am 07.12.2024 um 20:32:36:
Das Verfahren wurde nicht ausgesetzt, sondern zurückgestellt.

Aha. Danke für die Info. Dann lesen wir nun in #17, was tatsächlich geschah.
Zurückstellung! Und die Info von der EBH, wann du mit dem Abschluss deines EBH-Verfahrens rechnen kannst.
Es liegt also nicht an falschen Klagen oder versäumten Beschlüssen.
Ob @SimonB nun eine Frau oder ein Mann ist, ist Lesern doch mehr als egal. Offensichtlich stört es nur den User @Aras. Er lässt es einfach nicht.
Es gibt für unsubstantiierte und editierte Anfragen nicht immer Rechtsgrundlagen. Ebenso nicht immer eine weitere "Gegenwehr".

Nicht umsonst gab es schon vor 1 Jahr im Netz Infos zu der Misere in Sachsen:
https://www.linksfraktionsachsen.de/presse/detail/tausende-menschen-in-sachsen-w...

Alles klar?



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.316

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #24 - 08.12.2024 um 12:59:44
 
SimonB schrieb am 08.12.2024 um 11:18:49:
Doch, es gibt fast immer Möglichkeiten.

Welche Möglichkeiten gibt es?

SimonB schrieb am 08.12.2024 um 11:18:49:
Ob @SimonB nun eine Frau oder ein Mann ist, ist Lesern doch mehr als egal. 

Ich wollte nur nicht, dass du missgendert wirst. Not on my watch.

SimonB schrieb am 08.12.2024 um 11:18:49:
Alles klar?

Was ist der Zusammenhang zwischen Untätigkeitsklagen und dem was Juliane Nagel bzw. die Linke dort gepostet hat?

Bitte um weitere Erläuterungen
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
il4
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #25 - 08.12.2024 um 13:13:37
 
dim4ik schrieb am 08.12.2024 um 09:20:02:
Was ist denn dein Ziel? Ich dachte, du wolltest so schnell wie möglich die Einbürgerungsurkunde in die Hand bekommen. Wenn du jetzt aber nicht gegen die Zurückstellung des Verfahrens durch das Gericht vorgehst, musst du voraussichtlich bis Ende 2025 warten (das sollte dir hoffentlich klar sein).
Wenn dir meine Empfehlung nicht taugt, mach doch selber einen besseren Vorschlag.


Wie stellst du dir das vor? Muss ich zuerst beantragen, feststellen zu lassen, dass die Beklagte einen zureichenden Grund für die Verzögerung hat, um anschließend beim OVG Beschwerde einzulegen, dass ein solcher Grund nicht vorliegt?

Zitat:
Naja, aber so einfach das Verfahren schleifen lassen geht auch nicht, oder? Entweder muss das VG das Verfahren mit einem formalen Beschluss aussetzen oder man könnte sonst eine Verzögerungsrüge erheben. Der TS hat sich jedoch immer noch nicht dazu geäußert, was er mit der "Beschwerde beim Verwaltungsgericht" gemeint hat.


Das waren eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Verzögerungsrüge. Beide haben sich jedoch als wirkungslos erwiesen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
il4
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #26 - 08.12.2024 um 13:26:04
 
SimonB schrieb am 08.12.2024 um 11:18:49:
Aha. Danke für die Info. Dann lesen wir nun in #17, was tatsächlich geschah.
Zurückstellung! Und die Info von der EBH, wann du mit dem Abschluss deines EBH-Verfahrens rechnen kannst.
Es liegt also nicht an falschen Klagen oder versäumten Beschlüssen.


Ich habe mehr erzählt, als ich eigentlich wollte. Aber außer einem ‚Aha!‘ hast du dazu offensichtlich nichts weiter zu sagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ragga
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #27 - 09.12.2024 um 10:04:01
 
il4 schrieb am 07.12.2024 um 20:32:36:
Daraufhin informierte der Richter die Beklagte, dass er die Vorlage der Akten „im Interesse der zügigen Erledigung“ bis Jahresende zurückstellt.

Jahresende 2024? Bist du sicher, dass der Richter ihnen nicht eine hinterhältige Aufforderung zukommen ließ, dich in den nächsten Monaten einzubürgern, um einem Gerichtsurteil zu entgehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 699

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #28 - 09.12.2024 um 14:53:50
 
il4 schrieb am 08.12.2024 um 13:26:04:
Aber außer einem ‚Aha!‘

Dann lies doch bitte, was ich dir bereits zu deinen anderen Andeutungen geantwortet hatte.

il4 schrieb am 08.12.2024 um 13:13:37:
Das waren eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Verzögerungsrüge. Beide haben sich jedoch als wirkungslos erwiesen.

Aha. Das sind neuere Infos. Danke. Beide waren logischerweise nutzlos.
Die DAB mE schon prinzipiell.
Die Verzögerungsrüge auch, weil nach Ansicht des VG  eine unangemessene Dauer des Verfahrens nicht erkennbar war.

In Sachsen geht es  offenbar nicht schneller. Und weitere Rechtsmittel sind zwar möglich, aber höchstwahrscheinlich auch nicht erfolgreich.
Deine zuständige EBH hat dir mitgeteilt, wann dein Verfahren voraussichtlich beendet werden kann. Ende 2025.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
il4
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Untätigkeitsklage Sachsen
Antwort #29 - 09.12.2024 um 15:34:52
 
Ragga schrieb am 09.12.2024 um 10:04:01:
Jahresende 2024? Bist du sicher, dass der Richter ihnen nicht eine hinterhältige Aufforderung zukommen ließ, dich in den nächsten Monaten einzubürgern, um einem Gerichtsurteil zu entgehen?


Das Jahresende 2024 ist schon da, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema