il4 schrieb am 03.12.2024 um 17:31:27:Untätigkeitsklage wegen Verpflichtung zur Einbürgerung
Es gibt keine Verpflichtung zur Einbürgerung.
Aber ich weiß, was du meinst und erreichen willst.
Dass das Gericht nicht begründet, warum ausgesetzt wird, ist nicht üblich. Gibt es einen Beschluss?
il4 schrieb am 03.12.2024 um 17:31:27:auf sämtliche Anfragen lediglich andeutet,
Andeutungen sollte man hier mal im Wortlaut lesen können, damit man evtl. empfehlen kann, was du noch tun kannst.
il4 schrieb am 03.12.2024 um 17:31:27:da seiner Ansicht nach ein Anraten zur Beschleunigung einen „Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“ darstellen würde.
Das dürfte zutreffend sein.
Welche Umgehung einer Behördenentscheidung hat er gemeint?
Mein erster Such-Eintrag im Netz ergab:
In Landkreisen und Kreisfreien Städten, deren Ausländerbehörden besonders wenig Personal haben, beträgt die Wartezeit bis zu drei Jahre.