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Heiraten Deutschland - Malaysia (Gelesen: 1.842 mal)
Siegfried
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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02.12.2024 um 22:18:36
 
um kurz meine Situation zu schildern: ich bin Deutscher und mit einer Malaysischen Frau verlobt.
Wir kennen uns seit 20 Jahren und sind seit mehr als einem Jahr in einer romantischen Beziehung.
Sie ist gerade dabei ihren A1 in Kuala Lumpur zu machen mit dem Ziel, dass sie nach der Heirat über Familiennachzug zu mir nach Deutschland kommen kann.
Wir wollten gerade schauen wo wir den am besten heiraten können.
Als Optionen kommt für uns folgendes in Frage:

Malaysia
- Geringste Kosten
- Größtenteils unbürokratisch
- Muss dann in Deutschland anerkannt werden

Deutschland
- Hoher bürokratischer Aufwand
- Heiratsvisum wird benötigt
- Eventuell weniger problematisch für den Familiennachzug

Dänemark
- Vergleichsweise geringster bürokratischer Aufwand
- Es gibt Heiratsagenturen die den ganzen Papierkram erledigen
- Eventuell Probleme beim Familiennachzug?

Habt ihr eventuell Ratschläge für uns? Oder weitere Fallstricken welche beachtet werden sollten?
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Antwort #1 - 03.12.2024 um 09:47:18
 
Wenn ihr in Deutschland leben wollt, würde ich auch in Deutschland heiraten...ist am einfachsten mit den Papieren!
Die Prozedur ist immer nahezu dieselbe....einmal kommt diese vor der Hochzeit, einmal danach aber vor der Einreise!
Also das nimmt sich nicht viel!

Geh zu deinem Standesamt und frage nach dem Prozedere und dann los mit dem Hochzeitsvisum
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Antwort #2 - 03.12.2024 um 13:53:41
 
Siegfried schrieb am 02.12.2024 um 22:18:36:
Malaysia
- Muss dann in Deutschland anerkannt werden

nein - es gibt kein Anerkennungsverfahren in Dt für im Ausland geschlossene Ehen --- diese Ehen sind von Haus aus in Dt. gülitg, wenn sie nach Normen/Regeln/Gesetzen im Ausland geschlossen wurden.

Was du meinst, ist eine NAchbeurkundung/Nachregistrierung der Ehe in D. Das ist kein Muss, wenn aber Kinder geplant sind, zu empfehlen.
Da brauchst du aber dann wieder wohl die gleichen Dokumente wie für eine Eheschliessung in D (Prüfung der Ehefähigkeit etc...)

Siegfried schrieb am 02.12.2024 um 22:18:36:
Deutschland
- Hoher bürokratischer Aufwand
- Heiratsvisum wird benötigt
- Eventuell weniger problematisch für den Familiennachzug

Der Familiennachzug ist mit dem Heiratsvisum erledigt.
Und wieso sollte das signifikant teurer sein, als in Malaysia?

Siegfried schrieb am 02.12.2024 um 22:18:36:
Dänemark
- Vergleichsweise geringster bürokratischer Aufwand
- Es gibt Heiratsagenturen die den ganzen Papierkram erledigen
- Eventuell Probleme beim Familiennachzug?

die in meinen Augen schlechteste Option.
der geringste Aufwand war mal, da bist du ein paar Jahre zu spät dran.
Probleme mit dem Familiennachzug sollte es nicht geben ... aber nach der Eheschliessung gibt es erst mal keine AE und die Frau muss zurück, um den Familiennachzug zu organisieren. Also zwei mal fliegen.
Zudem kommt ein dritter REchtskreis dazu.


Ich würde da heiraten, wo Ihr später leben wollt,  und bei Deinem Standesamt nachfragen, was an Dokumenten nötig ist.
Parallel kann Deine Verlobte in M. nachfragen, was die an Dokumenten brauchen ---- und dann entscheiden und ggf. Dt. den Vorzug geben.
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Antwort #3 - 03.12.2024 um 23:30:15
 
Schon mal besten Dank für eure Antworten. Meine bisherigen Erfahrungen mit jeglichen deutschen Behörden waren immer negativ geprägt, aber hier führt wohl kein weg dran vorbei, ich werde versuchen das Standesamt zu kontaktieren.

erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
nein - es gibt kein Anerkennungsverfahren in Dt für im Ausland geschlossene Ehen --- diese Ehen sind von Haus aus in Dt. gülitg, wenn sie nach Normen/Regeln/Gesetzen im Ausland geschlossen wurden.

Was du meinst, ist eine NAchbeurkundung/Nachregistrierung der Ehe in D. Das ist kein Muss, wenn aber Kinder geplant sind, zu empfehlen.
Da brauchst du aber dann wieder wohl die gleichen Dokumente wie für eine Eheschliessung in D (Prüfung der Ehefähigkeit etc...)

Ja, ich denke da habe ich nicht den richtigen Begriff verwendet, aber der deutsche Staat muss ja etwas von der im Ausland geschlossenen Ehe wissen falls ein Familiennachzug stattfinden soll.

erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
Der Familiennachzug ist mit dem Heiratsvisum erledigt.

Ist das so? Das Heiratsvisum ist ja für 3 Monate gültig, sprich wenn wir innerhalb der 3 Monate heiraten und es beim Ausländeramt (oder ist eine andere Behörde zuständig?) registrieren würde sie sofort eine AE erhalten?

erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
Und wieso sollte das signifikant teurer sein, als in Malaysia?

Ich habe es noch nicht genau nachgeschlagen,  aber ich glaube alleine die 55€ für die Anmeldung der Eheschließung übersteigen bereits die (behördlichen) Gesamtkosten für die Ehe. Malaysia ist ein sehr Preisgünstiges Land, ich kann einen Besuch nur empfehlen Smiley

erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
die in meinen Augen schlechteste Option.
der geringste Aufwand war mal, da bist du ein paar Jahre zu spät dran.
Probleme mit dem Familiennachzug sollte es nicht geben ... aber nach der Eheschliessung gibt es erst mal keine AE und die Frau muss zurück, um den Familiennachzug zu organisieren. Also zwei mal fliegen.
Zudem kommt ein dritter REchtskreis dazu.

Ja, wir haben uns am Anfang davon verführen lassen, dass es im Netz sehr leicht viele Agenturen finden lassen welche mit einer "schnellen und unbürokratischen" Heirat in Dänemark werben, das scheint aber doch mehr Probleme mir sich zu bringen.


erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
Ich würde da heiraten, wo Ihr später leben wollt,  und bei Deinem Standesamt nachfragen, was an Dokumenten nötig ist.
Parallel kann Deine Verlobte in M. nachfragen, was die an Dokumenten brauchen ---- und dann entscheiden und ggf. Dt. den Vorzug geben.

Das machen wir.
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Antwort #4 - 04.12.2024 um 01:21:49
 
Siegfried schrieb am 03.12.2024 um 23:30:15:
...
Ja, ich denke da habe ich nicht den richtigen Begriff verwendet, aber der deutsche Staat muss ja etwas von der im Ausland geschlossenen Ehe wissen falls ein Familiennachzug stattfinden soll.


Erfährt der deutsche Staat dann ja auch, entweder mit der Vorlage der malayischen oder dänischen Heiratsurkunde im Zuge des Visumsverfahrens.

Zitat:
Ist das so? Das Heiratsvisum ist ja für 3 Monate gültig, sprich wenn wir innerhalb der 3 Monate heiraten und es beim Ausländeramt (oder ist eine andere Behörde zuständig?) registrieren würde sie sofort eine AE erhalten?


Das ist so. Nach der Heirat mit Heiratsvisum darf man anschließend ohne Ausreise in Deutschland verbleiben und bekommt eine AE als Ehefrau eines Deutschen.

Allerdings:
Deine Verlobte kann in Deutschland auch ohne jedes Visum heiraten. Sie reist visumfrei ein, heiratet Dich, reist wieder aus und beantragt in Malaysia ein Visum zur Familenzusammenführung. Ebenfalls möglich.

Zitat:
Ich habe es noch nicht genau nachgeschlagen,  aber ich glaube alleine die 55€ für die Anmeldung der Eheschließung übersteigen bereits die (behördlichen) Gesamtkosten für die Ehe. Malaysia ist ein sehr Preisgünstiges Land, ich kann einen Besuch nur empfehlen Smiley


Was (bürokratischen) Aufwand und Kosten angeht, dürfte die Heirat in Malaysia möglicherweise am wenigsten aufwändig sein.
Da Malaysia auch kein Land mit sogenanntem unsicheren Urkundenwesen ist, bereitet die Anerkennung der Eheurkunde bei Visumbeantragung zur FZF und einer möglichen Nachregistrierung der Ehe im deutschen Eheregister auch kein Problem.

Zitat:
Ja, wir haben uns am Anfang davon verführen lassen, dass es im Netz sehr leicht viele Agenturen finden lassen welche mit einer "schnellen und unbürokratischen" Heirat in Dänemark werben, das scheint aber doch mehr Probleme mir sich zu bringen.

Nein, Probleme würde es für Euch in Eurem Fall wohl eher nicht bringen. Es bietet lediglich für Euch keinen signifikanten Vorteil zu der Heirat in Malaysia und ist daher unnötig.

Gruß
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Antwort #5 - 04.12.2024 um 13:29:18
 
T.P.2013 schrieb am 04.12.2024 um 01:21:49:
Das ist so. Nach der Heirat mit Heiratsvisum darf man anschließend ohne Ausreise in Deutschland verbleiben und bekommt eine AE als Ehefrau eines Deutschen.

Ah, besten Dank, ich dachte erst man muss trotzdem FZF beantragen.

T.P.2013 schrieb am 04.12.2024 um 01:21:49:
Allerdings:
Deine Verlobte kann in Deutschland auch ohne jedes Visum heiraten. Sie reist visumfrei ein, heiratet Dich, reist wieder aus und beantragt in Malaysia ein Visum zur Familenzusammenführung. Ebenfalls möglich.

Die Frage wäre welche Methode einfacher ist und schneller funktioniert Smiley

T.P.2013 schrieb am 04.12.2024 um 01:21:49:
Was (bürokratischen) Aufwand und Kosten angeht, dürfte die Heirat in Malaysia möglicherweise am wenigsten aufwändig sein.
Da Malaysia auch kein Land mit sogenanntem unsicheren Urkundenwesen ist, bereitet die Anerkennung der Eheurkunde bei Visumbeantragung zur FZF und einer möglichen Nachregistrierung der Ehe im deutschen Eheregister auch kein Problem.

Hier genau so, bei dieser Variante habe ich ein wenig Angst, dass die Ausländerbehörde sich bei der FZF querstellt.

Momentan tendieren wir tatsächlich dazu den Rat "dort heiraten wo man leben will" zu beachten und ich schaue mir dafür gerade das https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/videx-langfristiger-aufenthalt an. Wenn ich nichts missverstanden habe dann ist dieses Formular für das Heiratsvisum notwendig.

Bei manchen Punkten ist mir nicht ganz klar was man da eintragen soll.

Ist "Zweck des Aufenthalts in Deutschland" "Familienzusammenführung" oder "Sonstiges" --> "Heirat" eintragen?
Was erwarten die Behörden bei dem Punkt "Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland bestritten?"?
Sie hat einiges an Erspartem würde aber ihren Job in Malaysia erst ein mal aufgeben.
Brauchen wir eine Verpflichtungserklärung?
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Antwort #6 - 04.12.2024 um 13:37:54
 
Hi,
Hast du die Checkliste schon gesehen ?

https://kuala-lumpur.diplo.de/my-en/service/05-visaeinreise/2284878-2284878

Das ausfüllen des Formulars wäre so ziemlich der letzte Schritt vor dem Visa Antrag. Erstmal musst du zu deinem Standesamt was die alles benötigen für die Anmeldung der Eheschließung, denn das muss beim Visa Antrag mit eingereicht werden.

VE wird in der Regel benötigt. Steht bei dieser AV leider nicht in der checkliste. Falls sie benötigt wird kommt die ABH nach Visaantrag auf Dich zu.

Du kannst da "Heirat" eintragen oder "Hochzeit und anschl. Daueraufenthalt". Bei Lebensunterhalt könntest schreiben "durch Ehemann". Das Formular ist halt universell für fast alle Visa daher teilweise nicht so passend..
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Antwort #7 - 04.12.2024 um 14:14:52
 
Siegfried schrieb am 04.12.2024 um 13:29:18:
Was erwarten die Behörden bei dem Punkt "Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland bestritten?"

in Eurem Fall wohl vom Einkommen des Ehemanns ... allerdings ist das nach der Eheschliessung irrelevant, da du Deutscher bist (LU Sicherung unnötig)

Siegfried schrieb am 04.12.2024 um 13:29:18:
Brauchen wir eine Verpflichtungserklärung?

für Visum zur Eheschliessung ja (da noch nicht verheiratet habt Ihr keine Verpflichtung für einander zu sorgen)
für das FZF Visum nach Eheschliessung: nein

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Antwort #8 - 04.12.2024 um 14:24:22
 
erne schrieb am 04.12.2024 um 14:14:52:
für Visum zur Eheschliessung ja (da noch nicht verheiratet habt Ihr keine Verpflichtung für einander zu sorgen)


Das habe ich noch nie verstanden bei Ländern, aus denen man visumsfrei einreisen darf. Wenn man zu Besuch kommt kann man so arm sein, wie man will, man muss nur das Flugticket buchen und ist in D. Wenn man aber in D heiraten und bleiben will, dann benötigt man eine VE. Und die betrifft nur den Zeitraum, den man ohnehin visumsfrei einreisen könnte (nach der Hochzeit darf man ja wieder so arm sein, wie man will). Wo ist da der Sinn drin? Warum haftet ein Deutscher, den seine Freundin visumsfrei besucht deutlich weniger (gar nicht) als ein Deutscher, den seine zukünftige Frau besucht? Die Risiken für den deutschen Staat sind doch dieselben? Wo ist mein Denkfehler?    
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Antwort #9 - 04.12.2024 um 14:48:08
 
@lottchen guter Hinweis. Vielleicht braucht es hier doch keine VE. Das würde erklären warum es die AV nicht in die Checkliste schreibt.
Prinzipiell hängt es ja sowieso letztendlich von der ABH ab. Da würde ich auch mal so argumentieren.
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Antwort #10 - 04.12.2024 um 15:26:26
 
lottchen schrieb am 04.12.2024 um 14:24:22:
Wenn man zu Besuch kommt kann man so arm sein, wie man will, man muss nur das Flugticket buchen und ist in D.


und wird gegebenenfalls an der Grenzkpntrolle abgewiesen, weil arm wie die Kirchemaus (kein Bargeld und keine Kreditkarte)lottchen schrieb am 04.12.2024 um 14:24:22:
Wo ist mein Denkfehler?


bei der Grenzkontrolle und Zurückweisung, wenn man auf Finazmittel kontrolliert wird.
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Antwort #11 - 04.12.2024 um 15:53:57
 
erne schrieb am 04.12.2024 um 15:26:26:
bei der Grenzkontrolle und Zurückweisung, wenn man auf Finazmittel kontrolliert wird. 

Und wenn man mit Visum einreist dann wird man nicht auf Finanzmittel kontrolliert? Und wenn ich ohne VE einreise und 2000€ in bar dabei habe dann kann sich doch auch niemand beschweren auch wenn es keine VE gibt (die ich ja eh nicht dabei habe)?
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Antwort #12 - 04.12.2024 um 16:04:37
 
lottchen schrieb am 04.12.2024 um 15:53:57:
Und wenn man mit Visum einreist dann wird man nicht auf Finanzmittel kontrolliert?

kann auch passieren, ich glaube mich da an alte Threads zu dem Thema zu erinnern

lottchen schrieb am 04.12.2024 um 15:53:57:
Und wenn ich ohne VE einreise und 2000€ in bar dabei habe dann kann sich doch auch niemand beschweren auch wenn es keine VE gibt (die ich ja eh nicht dabei habe)? 

ja
es wird sich keiner beschweren, 2000€ dürften reichen --- es gibt da eine Summe pro Tag Aufenthalt, weiss aber nicht auswendig, wieviel das ist
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Antwort #13 - 04.12.2024 um 16:45:12
 
Ich glaube das "arm" sollte man nicht überbewerten an meiner Frage. Ich nehme an, dass auch die zukünftige Ehefrau des TE nicht ohne eine Kreditkarte oder ein paar Geldscheine in der Tasche nach D einreisen würden. Ob mit oder ohne VE. Aber egal, ich wollte hier keinen Nebenschauplatz aufmachen. Es interessiert mich nur, warum die VE in dem Fall nötig sein soll wenn sie doch sonst nie nötig ist bei visumsfreier Einreise.
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Antwort #14 - 04.12.2024 um 18:37:16
 
roseforest schrieb am 04.12.2024 um 13:37:54:
Hi,
Hast du die Checkliste schon gesehen ?

https://kuala-lumpur.diplo.de/my-en/service/05-visaeinreise/2284878-2284878

Das ausfüllen des Formulars wäre so ziemlich der letzte Schritt vor dem Visa Antrag. Erstmal musst du zu deinem Standesamt was die alles benötigen für die Anmeldung der Eheschließung, denn das muss beim Visa Antrag mit eingereicht werden.

Nein, habe ich tatsächlich noch nicht gesehen  weinend

Jetzt wird es aber wild,  dort steht
"Please ensure that you bring all documents listed on the checklist in their original form along with one (1) set of copies."
und
"valid passport/ identification card of your fiancé/fiancée "
sprich wir müssen dort beide in person auftauchen?

roseforest schrieb am 04.12.2024 um 13:37:54:
VE wird in der Regel benötigt. Steht bei dieser AV leider nicht in der checkliste. Falls sie benötigt wird kommt die ABH nach Visaantrag auf Dich zu.

VE steht auf der liste: proof of financial stability (e.g. Formal obligation etc.)

roseforest schrieb am 04.12.2024 um 13:37:54:
Du kannst da "Heirat" eintragen oder "Hochzeit und anschl. Daueraufenthalt". Bei Lebensunterhalt könntest schreiben "durch Ehemann". Das Formular ist halt universell für fast alle Visa daher teilweise nicht so passend..

Danke, werden wir machen.


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Antwort #15 - 04.12.2024 um 18:53:41
 
Siegfried schrieb am 04.12.2024 um 18:37:16:
sprich wir müssen dort beide in person auftauchen?

Üblicherweise der Antragsteller / die Antragstellerin.
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Antwort #16 - 04.12.2024 um 23:43:34
 
lottchen schrieb am 04.12.2024 um 18:53:41:
Üblicherweise der Antragsteller / die Antragstellerin.

Ja, aber ich kann ja schlecht mein Pass per Post schicken damit sie zu der Botschaft gehen kann Smiley

Hmm, so langsam scheint es mir als würde eine Heirat in Malaysia + Legalization und späteres FZF deutlich einfacher sein als das Heiratsvisum.

Nicht falsch verstehen, es geht uns nicht wirklich darum was billiger ist, wir leben beide nicht am Existenzminimum Smiley
Wenn man paar mal mehr fliegen muss ist es auch ok.
Es geht darum was uns erlaubt schneller und unkomplizierter zusammen in Deutschland zu leben.
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Antwort #17 - 04.12.2024 um 23:57:32
 
Siegfried schrieb am 04.12.2024 um 23:43:34:
Nicht falsch verstehen, es geht uns nicht wirklich darum was billiger ist, wir leben beide nicht am Existenzminimum Smiley
Wenn man paar mal mehr fliegen muss ist es auch ok.

Na denn, geh zu Deinem zuständigen Standesamt und lass Dir eine Liste mit den Unterlagen geben, die ihr benötigt für die Hochzeit. Papiere besorgen. Sie reist nach D visumsfrei ein, ihr heiratet, wenn sie möchte/es nötig ist könnte Sie in den möglichen 3 Monaten Aufenthalt auch noch einen Deutschkurs in D machen. Oder die A1-Prüfung. Sie reist wieder aus und beantragt in Malaysia das Visum zur FZF.
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Antwort #18 - 05.12.2024 um 17:32:21
 
lottchen schrieb am 04.12.2024 um 23:57:32:
Na denn, geh zu Deinem zuständigen Standesamt und lass Dir eine Liste mit den Unterlagen geben, die ihr benötigt für die Hochzeit. Papiere besorgen. Sie reist nach D visumsfrei ein, ihr heiratet, wenn sie möchte/es nötig ist könnte Sie in den möglichen 3 Monaten Aufenthalt auch noch einen Deutschkurs in D machen. Oder die A1-Prüfung. Sie reist wieder aus und beantragt in Malaysia das Visum zur FZF


Das sehe ich in diesem Fall (keine finanzielle Not, Positivstaaterin, relativ geringes Aufkommen an Visumantragstellern) ebenso.
AV Kuala Lumpur ist auch von den Zeiten (Termin, Bearbeitung) gut aufgestellt, gibt schon Termine ab 06.01., davon kann man an anderen Vertretungen nur träumen. Da macht noch nicht einmal eine Vorabzustimmung wirklich Sinn.
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Antwort #19 - 05.12.2024 um 17:56:11
 
Naja Sinn würde die Vorabzustimmung schon machen. Dann hätte sie möglicherweise sogar noch am selben Tag das Visum da die ABH nicht mehr involviert ist. Kenne einen Fall aus Manila da lief es genauso.

Vor allem wenn sie in D heiratet, hier den A1 besteht wären die Voraussetzungen für eine Vorabzustimmung ja nicht schlecht. Vielleicht gibt es sogar eine Überraschung und die ABH verzichtet auf die erneute aus und Einreise. da würde ich mir aber erstmal nicht von ausgehen.
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Antwort #20 - 06.12.2024 um 14:50:30
 
Einen ersten Deutschkurs hat sie bereits absolviert und für die A1 Prüfung gibt es Termine ende Januar im Goethe-Institut in Kuala Lumpur.
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Antwort #21 - 19.12.2024 um 00:47:12
 
Es hat sich mittlerweile was getan, es ist leider auch für die Heirat in Malaysia eine beachtliche Liste and Dokumenten nötig.

Für die Heirat in Malaysia wird für den Ausländer eine Ledigkeitsbescheinigung (Single Status Letter) benötigt.
Damit das deutsche Konsulat in Kuala Lumpur eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellt wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
Für ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt das örtliche Standesamt
- Meine Geburtsurkunde (da gibt es auch ein Problem, ich bin zwar Deutscher Staatsbürger, meine Geburtsurkunde ist aber aus der Ukraine)
- Ihre Geburtsurkunde (übersetzt und legalisiert)
- Ihre Meldebescheinigung (ein vergleichbares Dokument gibt es in Malaysia nicht), man kann eventuell eine beglaubigte Kopie des MyKad Personalausweises verwenden, da ist eine aktuelle Adresse drauf.
- Ihre malaysische Ledigkeitsbescheinigung.

Für die Heirat in Malaysia wird auch meine Geburtsurkunde benötigt. Das ist mit meiner ukrainischen Geburtsurkunde etwas schwierig . weinend

Meine Verlobte hat über eine Bekanntschaft ein Paar gefunden welches in einer ähnlichen Situation war (malaysische Frau und deutscher Mann), sie haben im April diesen Jahres in Dänemark geheiratet.
Die Frau musste, wie erwartet, nach der Heirat wieder zurück, Sie konnten aber problemlos das Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Für eine Heirat in Dänemark wird lediglich benötigt:
- Pässe.
- Ansässigkeitsbescheinigung (eine Stromrechnung oder Mietrechnung mit deiner Adresse reicht auch)
- Nachweis der Beziehung (Photos, etc.)

Heirat in Dänemark scheint also wieder doch auf dem Plan zu stehen, außer jemand hier sagt "bloß nicht, weil ..."


Der Besuch im Standesamt lief übrigens wie folgt ab:
- Ich schreibe eine Mail mit allen Details und schildere meine Situation genau.
- Nach zwei Tagen erhalte ich eine Antwort (ich denke mir noch "das war aber schnell")
- Inhalt der Mail: "können Sie mir bitte Ihre Telefonnummer zusenden? Dann rufe ich Sie zu Ihrem Anliegen mal an."
- Später Am Telefon: Ja, das können wir aber nicht am Telefon besprechen, sie müssen für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.
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Antwort #22 - 19.12.2024 um 06:14:00
 
Den "Laufzettel" mit den nötigen Unterlagen findest du auch im Internet. Zuerst schaust du in welchem OLG Bezirk du lebst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht#Die_einzelnen_Oberlandesgerichte


Bspw. Krefeld ist im OLG Bezirk Düsseldorf. Nun muss man wissen, dass das OLG Köln die Merkzettel verfasst.

Nun sucht man nach "olg köln efz"

Man findet dann
https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

Die Informationen sind dann zwei geteilt. Ein allgemeiner Teil, den man auch lesen sollte, um das ganze Verfahren besser zu verstehen.

Und dann gibt es das Länderverzeichnis. Und dort sucht man nach dem Land um was es geht. Also Malaysia.

https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

Im Merkblatt steht bspw. dass die Eheeinwilligung der Eltern nötig sei. Also das wäre sowas wo die Eltern zum lokalen Notariat gehen müssen, dass dann ggf. bei der deutschen Botschaft mit den anderen Urkunden legalisiert und dann mit den Ganzen anderen Unterlagen ins deutsche übersetzt werden muss.

Bedeutet halt Kosten. Die Geburtsurkunde und Co. zu übersetzen sind ja auch langfristig sinnvoll. Aber die Einwilligung der Eltern, naja. Im Leitfaden des OLG Köln steht im Punkt 13 dass die Erlaubnis vom Heiratsvormund nicht notwendig ist, man aber eine Erklärung der Verlobten braucht, dass diese eine etwaige Nicht-Anerkennung in ihrem Heimatland auf ihre eigene Kappe geht.

Man stelle sich vor, eine Frau will heiraten und der Vater sagt nein. Dann muss die Frau vor nem malaysischem Gericht die Erlaubnis einklagen, weil man den Leitfaden nicht gelesen hat, dass es wohl nicht zwingend notwendig ist...

Ich hab ja glaub 2013 beim Justizministerium NRW mich bezüglich der Forderung nach der Einwilligung vom Heiratsvormund bei Angehörigen des Iran beschwert, weil auch ne Justizministerkonferenz in den 90ern beschlossen hatte, dass man auf solche Einwilligungen verzichten wollen. Als ich dann 2019 heiraten wollte brauchte ich die Einwilligung vom Vater meiner Frau nicht für das Befreiungsverfahren vom Ehefähigkeitszeugnis meiner Frau.
Aber es war halt später bei der Eintragung der Eheschließung in das iranische Register notwendig. Aber da reicht es ja aus, dass es nach iranischem Recht notariell beurkundet war.

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Antwort #23 - 19.12.2024 um 11:27:03
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 00:47:12:
meine Geburtsurkunde ist aber aus der Ukraine

"ukrainisch" oder sowjetisch? die sowjtischen werden meines Wissens in D anerkannt. zu den Ukrainischen kann ich nichts sagen.

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Antwort #24 - 19.12.2024 um 15:34:14
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 00:47:12:
Heirat in Dänemark scheint also wieder doch auf dem Plan zu stehen, außer jemand hier sagt "bloß nicht, weil ..."


Nach deiner Schilderung scheint dann ja die Heirat in DNK tatsächlich mit Abstand am wenigsten aufwändig zu sein, wenn es sich in Malaysia auch als so komplex darstellt.

Und da auch nichts Grundsätzliches gegen eine Heirat in DNK spräche, würde ich das dann auch so dort in Erwägung ziehen.
Einreise in DNK ist auch für Deine Frau in spe unproblematisch, die DNK-Heiratsurkunde ist für eine Nachregistrierung in DEU und für die Visumbeantragung unproblematisch. Das Visum zur FZF ist weniger aufwändig, als ein Heiratsvisum.

Für mich persönlich wäre in der geschilderten Situation die Entscheidung einfach.

Gruß
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Antwort #25 - 19.12.2024 um 20:30:11
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 00:47:12:
Für die Heirat in Malaysia wird für den Ausländer eine Ledigkeitsbescheinigung (Single Status Letter) benötigt.
Damit das deutsche Konsulat in Kuala Lumpur eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellt wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.


Deine Verlobte soll mal beim Standesamt in Malaysia nachfragen, ob auch eine erweiterte Meldebescheinigung akzeptiert wird, die von der malayischen Botschaft in Deutschland legalisiert wurde.
Dann hättest du mit geringen Aufwand einen Single Status Letter.
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Antwort #26 - 19.12.2024 um 21:57:30
 
Ersteinmal möchte ich bei euch allen bedanken, dass ihr die Zeit euch nimmt uns zu helfen.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 06:14:00:
Den "Laufzettel" mit den nötigen Unterlagen findest du auch im Internet. Zuerst schaust du in welchem OLG Bezirk du lebst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht#Die_einzelnen_Oberlandesgerichte


Bspw. Krefeld ist im OLG Bezirk Düsseldorf. Nun muss man wissen, dass das OLG Köln die Merkzettel verfasst.

Nun sucht man nach "olg köln efz"

Man findet dann
https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

Die Informationen sind dann zwei geteilt. Ein allgemeiner Teil, den man auch lesen sollte, um das ganze Verfahren besser zu verstehen.

Und dann gibt es das Länderverzeichnis. Und dort sucht man nach dem Land um was es geht. Also Malaysia.

https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

Im Merkblatt steht bspw. dass die Eheeinwilligung der Eltern nötig sei. Also das wäre sowas wo die Eltern zum lokalen Notariat gehen müssen, dass dann ggf. bei der deutschen Botschaft mit den anderen Urkunden legalisiert und dann mit den Ganzen anderen Unterlagen ins deutsche übersetzt werden muss.

Danke für die Links, allerdings fehlt mir ein wenig der Bezug zum meinem Post.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 06:14:00:
Die Geburtsurkunde und Co. zu übersetzen sind ja auch langfristig sinnvoll.

Warum? Wofür brauche ich die sonst?

Aras schrieb am 19.12.2024 um 06:14:00:
Aber die Einwilligung der Eltern, naja. Im Leitfaden des OLG Köln steht im Punkt 13 dass die Erlaubnis vom Heiratsvormund nicht notwendig ist, man aber eine Erklärung der Verlobten braucht, dass diese eine etwaige Nicht-Anerkennung in ihrem Heimatland auf ihre eigene Kappe geht.

Man stelle sich vor, eine Frau will heiraten und der Vater sagt nein. Dann muss die Frau vor nem malaysischem Gericht die Erlaubnis einklagen, weil man den Leitfaden nicht gelesen hat, dass es wohl nicht zwingend notwendig ist...

Eine Einwilligung der Eltern wird bei uns nicht verlangt, weder von der deutschen, noch von der malaysischen Seite. Das was da auf dem Merkblatt steht ist Quatsch, oder eventuell nur für Muslime.

erne schrieb am 19.12.2024 um 11:27:03:
"ukrainisch" oder sowjetisch? die sowjtischen werden meines Wissens in D anerkannt. zu den Ukrainischen kann ich nichts sagen.

Ich habe tatsächlich beide, nach dem Fall der Sowjetunion hat meine Mutter die Sowjetische neu ausstellen lassen (war dann schon eine ukrainische), wir durften die sowjetische aber behalten.

T.P.2013 schrieb am 19.12.2024 um 15:34:14:
Nach deiner Schilderung scheint dann ja die Heirat in DNK tatsächlich mit Abstand am wenigsten aufwändig zu sein, wenn es sich in Malaysia auch als so komplex darstellt.

Und da auch nichts Grundsätzliches gegen eine Heirat in DNK spräche, würde ich das dann auch so dort in Erwägung ziehen.
Einreise in DNK ist auch für Deine Frau in spe unproblematisch, die DNK-Heiratsurkunde ist für eine Nachregistrierung in DEU und für die Visumbeantragung unproblematisch. Das Visum zur FZF ist weniger aufwändig, als ein Heiratsvisum.

Für mich persönlich wäre in der geschilderten Situation die Entscheidung einfach.

Gruß 

Das sieht für uns im moment auch so aus. Die Einreise ist genau so unproblematisch wie nach Deutschland, man kommt visumfrei rein.
Ich denke wenn wir das machen werden wir aber mit dem Auto hoch fahren wollen, ich werde noch klären ob man das so machen darf.

Man muss noch dazu sagen: 90% der Komplikationen gehen von der deutschen Seite aus weil ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig ist. Und weil das ausstellten eines Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland sehr aufwändig ist.

greenock schrieb am 19.12.2024 um 20:30:11:
Deine Verlobte soll mal beim Standesamt in Malaysia nachfragen, ob auch eine erweiterte Meldebescheinigung akzeptiert wird, die von der malayischen Botschaft in Deutschland legalisiert wurde.
Dann hättest du mit geringen Aufwand einen Single Status Letter. 

Das hat sie. Ein Single Status Letter wird benötigt.
Ein Single Status Letter kann nur durch das Land der Herkunft ausgestellt werden.
Bei mir ist es dann die Deutsche Botschaft in Kuala Lumpur (sie stellen es dann sogar direkt in Englisch aus).
Die Deutsche Botschaft verlangt ein Ehefähigkeitszeugnis.

Eine Meldebescheinigung ist kein Single Status Letter.

Außerdem verlangt das Malaysische Standesamt noch paar lustige Sachen, wie das "Pengesahan Jantina (Asal dan salinan) " - Gender Verification (Original and copy).
Ich wüsste gar nicht wo ich da anfangen soll  Laut lachend
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Antwort #27 - 19.12.2024 um 22:41:11
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Danke für die Links, allerdings fehlt mir ein wenig der Bezug zum meinem Post.

Ich dachte das deutsche Standesamt wollte es nicht am Telefon klären und darum wollte ich dir aufzeigen wie du quasi den Laufzettel selber beschaffen kannst ohne hin zu müssen.

Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Warum? Wofür brauche ich die sonst?

Kann ja sein, dass ihr Mal Kinder haben wollt. Oder aus irgendwelchen Gründen Abstammungsverhältnisse klären müsst.

Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Ich habe tatsächlich beide, nach dem Fall der Sowjetunion hat meine Mutter die Sowjetische neu ausstellen lassen (war dann schon eine ukrainische), wir durften die sowjetische aber behalten.

Schau ob da nicht irgendein Stempfel für Ungültigkeit angebracht wurde. Nicht dass das SAGS übereifrig gewesen ist.

Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Man muss noch dazu sagen: 90% der Komplikationen gehen von der deutschen Seite aus weil ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig ist. Und weil das ausstellten eines Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland sehr aufwändig ist.

IMHO ist das eine sehr subjektive Einschätzung.

Malaysia ist halt nicht mal so um die Ecke um weitere Urkunden zu beschaffen, falls das mitgebrachte Dokument doch nicht die gewollte Urkunde ist. Aber das Entfernungproblem hast du in Dänemark auch.
Urkunden müssen ggf. legalisiert und übersetzt werden. Das hast du in Dänemark auch.
Was sich etwas umständlich anfühlt, ist das Befreiungsverfahren beim OLG. Also eine gefühlt künstliche Verzögerung. Das hat man bei Dänemark ja seit der letzten Reform ja auch weil für die Eheanmeldung die Unterlagen an eine Zentralbehörde geschickt werden um ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen.

Was aber definitiv unterschiedlich ist, ist der Umstand, dass man wohl in Dänemark alles im Vorfeld mit Scans und per E-Mail klären kann, aber in Deutschland gefühlt ein hick hack hat.

Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Außerdem verlangt das Malaysische Standesamt noch paar lustige Sachen, wie das "Pengesahan Jantina (Asal dan salinan) " - Gender Verification (Original and copy).
Ich wüsste gar nicht wo ich da anfangen soll  

LOL. Ja da kommt man schon auf Ideen.

Wie ging noch der alte Sowjet-Witz? "Haben Sie einen Nachweis, dass sie kein Esel/ein Mensch sind?" "Ja hier ist die Bescheinigung vom Zoo."
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Antwort #28 - 19.12.2024 um 23:14:46
 
Aras schrieb am 19.12.2024 um 22:41:11:
Ich dachte das deutsche Standesamt wollte es nicht am Telefon klären und darum wollte ich dir aufzeigen wie du quasi den Laufzettel selber beschaffen kannst ohne hin zu müssen.

Nee, hätte ich vielleicht noch dazu schreiben sollen - ich war natürlich dann vor Ort und habe mit der Dame ein persönliches Beratungsgespräch geführt.
Mich regt halt nur auf, dass es alles eine Mail hätte sein können.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 22:41:11:
Kann ja sein, dass ihr Mal Kinder haben wollt. Oder aus irgendwelchen Gründen Abstammungsverhältnisse klären müsst.

Wollen wir nicht (geht auch nicht, ich habe eine Vasektomie).  Abstammungsverhältnisse - dafür fällt mir kein Grund ein.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 22:41:11:
Schau ob da nicht irgendein Stempfel für Ungültigkeit angebracht wurde. Nicht dass das SAGS übereifrig gewesen ist.

Da ist kein Stempel, löcher oder sonst was was auf Ungültigkeit hinweisen würde. Ich habe allerdings bis jetzt immer nur die ukrainische verwendet.
Habe sie allerdings auch nur bei der Einbürgerung gebraucht.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 22:41:11:
Malaysia ist halt nicht mal so um die Ecke um weitere Urkunden zu beschaffen, falls das mitgebrachte Dokument doch nicht die gewollte Urkunde ist. Aber das Entfernungproblem hast du in Dänemark auch.
Urkunden müssen ggf. legalisiert und übersetzt werden. Das hast du in Dänemark auch.
Was sich etwas umständlich anfühlt, ist das Befreiungsverfahren beim OLG. Also eine gefühlt künstliche Verzögerung. Das hat man bei Dänemark ja seit der letzten Reform ja auch weil für die Eheanmeldung die Unterlagen an eine Zentralbehörde geschickt werden um ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen. 

Ja, hast du schon Recht, allerdings gibt es in Dänemark jeden Menge Agenturen welche sich darauf spezialisiert haben solche Ehen durchzuführen. Sie haben Erfahrung und kennen sich mit den Behörden aus. In Malaysia müssten wir das selbst machen und hoffen, dass wir nichts vergeigt haben.

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Antwort #29 - 20.12.2024 um 20:11:32
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Ich denke wenn wir das machen werden wir aber mit dem Auto hoch fahren wollen, ich werde noch klären ob man das so machen darf.


Darf man.

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Antwort #30 - 20.12.2024 um 20:39:04
 
Wenn ich mir die Dokumente hier ansehen was nach der Hochzeit benötigt wird

https://kuala-lumpur.diplo.de/my-en/service/05-visaeinreise/2284882-2284882

Würde ich auch DK oder D empfehlen
Wichtig dass ihr direkt bei Hochzeit in DK eine Apostille auf die HU machen lässt.

Aber danach muss sie halt wieder hin und her fliegen während es bei einer Hochzeit in D nicht notwendig wäre.

Bei euch ist es doch sowieso super da sie Visa-frei nach D einreisen kann... Überlegt was ihr wie machen wollt. Es gibt andere länder da ist es viel schwieriger bzw weniger Optionen
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Antwort #31 - 20.12.2024 um 20:51:18
 
Immer daran denken:

Für einen Besuch bis 90 Tage kann sie visumfrei einreisen.

Wenn sie umziehen will, braucht sie für das Heiratsvisum oder die Einreise nach der Hochzeit ein D-Visum.
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Antwort #32 - 24.12.2024 um 19:28:26
 
Wir haben jetzt eine Agentur kontaktiert und es werden wirklich nur die Pässe und unsere gemeinsame Photos/Chatlogs gebraucht. Die Photos/Chatlogs dienen als Beweis der Beziehung.
Wir konnten es kaum glauben und haben sicherheitshalber noch ein mal nachgefragt, das ist aber wohl in unserem Nachbarland wirklich so einfach.

T.P.2013 schrieb am 20.12.2024 um 20:11:32:
Darf man.


Ja, hat auch die Agentur auch bestätigt.

roseforest schrieb am 20.12.2024 um 20:39:04:
     Geschrieben am: 20.12.2024 um 20:39:04
Wenn ich mir die Dokumente hier ansehen was nach der Hochzeit benötigt wird

https://kuala-lumpur.diplo.de/my-en/service/05-visaeinreise/2284882-2284882

Würde ich auch DK oder D empfehlen
Wichtig dass ihr direkt bei Hochzeit in DK eine Apostille auf die HU machen lässt.

Aber danach muss sie halt wieder hin und her fliegen während es bei einer Hochzeit in D nicht notwendig wäre. 

Das Hilft leider nicht weil Malaysia nicht Teil des Haager Beglaubigungsübereinkommens ist. Die HU braucht eine Legalization für Malaysia.
Das übernimmt bei uns auch die Agentur.

Und in Deutschland wird direkt die dänische HU akzeptiert, solange sie in deutscher Sprache ist. Wir lassen uns zwei ausstellen, eine in English für Malaysia, eine in Deutsch für Deutschland.

Dass sie wieder fliegen muss ist richtig, ist für uns aber wegen anderer Umstände (Umzug, Kündigungfrist auf ihrer Seite, usw.) nicht weiter tragisch.

reinhard schrieb am 20.12.2024 um 20:51:18:
Immer daran denken:

Für einen Besuch bis 90 Tage kann sie visumfrei einreisen.

Wenn sie umziehen will, braucht sie für das Heiratsvisum oder die Einreise nach der Hochzeit ein D-Visum. 

Danke, das haben wir auf dem Schirm.

Wir heiraten im Juni in Dänemark, und machen direkt 2 Wochen Flitterwochen in Skandinavien. Ich melde mich noch und erzähle ob alles geklappt hat.


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Antwort #33 - 24.12.2024 um 21:08:23
 
Siegfried schrieb am 24.12.2024 um 19:28:26:
Und in Deutschland wird direkt die dänische HU akzeptiert, solange sie in deutscher Sprache ist.


Hier der Nachweis Zwinkernd.
https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/abkomm...

Siegfried schrieb am 24.12.2024 um 19:28:26:
Wir lassen uns zwei ausstellen, eine in English für Malaysia, eine in Deutsch für Deutschland.


Mein Tipp an dich: Hol dir gleich gleich mehr als nur ein deutsches und ein englisches Dokument. Ich weiß auch nicht was mit den ganzen Urkunden passiert. Aber Schwund gibt es gefühlt immer. Ich hab erst letzte Woche 5 Eheurkunden aus dem Standesamt Düsseldorf geholt, obwohl ich bei der Eheschließung vor 5 Jahren auch fünf Stück geholt hatte und ich nur noch eines hatte. Das Standesamt in Dänemark ist ja ggf. nicht gleich um die Ecke. Da bietet es sich eben an gleich mehrere zu nehmen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #34 - 26.12.2024 um 21:20:45
 
Aras schrieb am 24.12.2024 um 21:08:23:

Danke Danke Smiley

Aras schrieb am 24.12.2024 um 21:08:23:
Mein Tipp an dich: Hol dir gleich gleich mehr als nur ein deutsches und ein englisches Dokument. Ich weiß auch nicht was mit den ganzen Urkunden passiert. Aber Schwund gibt es gefühlt immer. Ich hab erst letzte Woche 5 Eheurkunden aus dem Standesamt Düsseldorf geholt, obwohl ich bei der Eheschließung vor 5 Jahren auch fünf Stück geholt hatte und ich nur noch eines hatte. Das Standesamt in Dänemark ist ja ggf. nicht gleich um die Ecke. Da bietet es sich eben an gleich mehrere zu nehmen. 

Das ist ja nicht D, kann ich zur Not alles online nachbestellen. Aber kann ich machen Smiley
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