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Heiraten Deutschland - Malaysia (Gelesen: 1.838 mal)
roseforest
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i4a rocks!


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Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #30 - 20.12.2024 um 20:39:04
 
Wenn ich mir die Dokumente hier ansehen was nach der Hochzeit benötigt wird

https://kuala-lumpur.diplo.de/my-en/service/05-visaeinreise/2284882-2284882

Würde ich auch DK oder D empfehlen
Wichtig dass ihr direkt bei Hochzeit in DK eine Apostille auf die HU machen lässt.

Aber danach muss sie halt wieder hin und her fliegen während es bei einer Hochzeit in D nicht notwendig wäre.

Bei euch ist es doch sowieso super da sie Visa-frei nach D einreisen kann... Überlegt was ihr wie machen wollt. Es gibt andere länder da ist es viel schwieriger bzw weniger Optionen
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reinhard
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Beiträge: 15.475

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 20.12.2024 um 20:51:18
 
Immer daran denken:

Für einen Besuch bis 90 Tage kann sie visumfrei einreisen.

Wenn sie umziehen will, braucht sie für das Heiratsvisum oder die Einreise nach der Hochzeit ein D-Visum.
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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Siegfried
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 24.12.2024 um 19:28:26
 
Wir haben jetzt eine Agentur kontaktiert und es werden wirklich nur die Pässe und unsere gemeinsame Photos/Chatlogs gebraucht. Die Photos/Chatlogs dienen als Beweis der Beziehung.
Wir konnten es kaum glauben und haben sicherheitshalber noch ein mal nachgefragt, das ist aber wohl in unserem Nachbarland wirklich so einfach.

T.P.2013 schrieb am 20.12.2024 um 20:11:32:
Darf man.


Ja, hat auch die Agentur auch bestätigt.

roseforest schrieb am 20.12.2024 um 20:39:04:
     Geschrieben am: 20.12.2024 um 20:39:04
Wenn ich mir die Dokumente hier ansehen was nach der Hochzeit benötigt wird

https://kuala-lumpur.diplo.de/my-en/service/05-visaeinreise/2284882-2284882

Würde ich auch DK oder D empfehlen
Wichtig dass ihr direkt bei Hochzeit in DK eine Apostille auf die HU machen lässt.

Aber danach muss sie halt wieder hin und her fliegen während es bei einer Hochzeit in D nicht notwendig wäre. 

Das Hilft leider nicht weil Malaysia nicht Teil des Haager Beglaubigungsübereinkommens ist. Die HU braucht eine Legalization für Malaysia.
Das übernimmt bei uns auch die Agentur.

Und in Deutschland wird direkt die dänische HU akzeptiert, solange sie in deutscher Sprache ist. Wir lassen uns zwei ausstellen, eine in English für Malaysia, eine in Deutsch für Deutschland.

Dass sie wieder fliegen muss ist richtig, ist für uns aber wegen anderer Umstände (Umzug, Kündigungfrist auf ihrer Seite, usw.) nicht weiter tragisch.

reinhard schrieb am 20.12.2024 um 20:51:18:
Immer daran denken:

Für einen Besuch bis 90 Tage kann sie visumfrei einreisen.

Wenn sie umziehen will, braucht sie für das Heiratsvisum oder die Einreise nach der Hochzeit ein D-Visum. 

Danke, das haben wir auf dem Schirm.

Wir heiraten im Juni in Dänemark, und machen direkt 2 Wochen Flitterwochen in Skandinavien. Ich melde mich noch und erzähle ob alles geklappt hat.


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Aras
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Beiträge: 4.316

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #33 - 24.12.2024 um 21:08:23
 
Siegfried schrieb am 24.12.2024 um 19:28:26:
Und in Deutschland wird direkt die dänische HU akzeptiert, solange sie in deutscher Sprache ist.


Hier der Nachweis Zwinkernd.
https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/abkomm...

Siegfried schrieb am 24.12.2024 um 19:28:26:
Wir lassen uns zwei ausstellen, eine in English für Malaysia, eine in Deutsch für Deutschland.


Mein Tipp an dich: Hol dir gleich gleich mehr als nur ein deutsches und ein englisches Dokument. Ich weiß auch nicht was mit den ganzen Urkunden passiert. Aber Schwund gibt es gefühlt immer. Ich hab erst letzte Woche 5 Eheurkunden aus dem Standesamt Düsseldorf geholt, obwohl ich bei der Eheschließung vor 5 Jahren auch fünf Stück geholt hatte und ich nur noch eines hatte. Das Standesamt in Dänemark ist ja ggf. nicht gleich um die Ecke. Da bietet es sich eben an gleich mehrere zu nehmen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Siegfried
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #34 - 26.12.2024 um 21:20:45
 
Aras schrieb am 24.12.2024 um 21:08:23:

Danke Danke Smiley

Aras schrieb am 24.12.2024 um 21:08:23:
Mein Tipp an dich: Hol dir gleich gleich mehr als nur ein deutsches und ein englisches Dokument. Ich weiß auch nicht was mit den ganzen Urkunden passiert. Aber Schwund gibt es gefühlt immer. Ich hab erst letzte Woche 5 Eheurkunden aus dem Standesamt Düsseldorf geholt, obwohl ich bei der Eheschließung vor 5 Jahren auch fünf Stück geholt hatte und ich nur noch eines hatte. Das Standesamt in Dänemark ist ja ggf. nicht gleich um die Ecke. Da bietet es sich eben an gleich mehrere zu nehmen. 

Das ist ja nicht D, kann ich zur Not alles online nachbestellen. Aber kann ich machen Smiley
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